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Lösung

Vodafone TV Connect Pro bei Umzug vorzeitig kündigen
nade1214
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo liebe Gemeinde,

ich ziehe um und mein Vertrag läuft noch bis zum, 01.02.2020.

Leider ist es nicht ersichtlich, wie ich diesen vorzeitig kündigen kann. Mein neuer zukünftiger vermieter hat einen Vertrag mit Firma TV-Infotainment GmbH und somit habe ich dann bereits einen Kabelanschluss.

Wie und an wen kann ich mich diesbezüglich wenden?

Ich danke für eure Unterstützung


VLG
Nadeem
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @nade1214 ,

zwei Möglichkeiten hast du 

  1.  du kündigst gemäß § 46 Abs.8 Telekommunikationsgesetz den Vertrag, denn diese Norm räumt dir im Falle einer Nichtversorgbarkeit ein Sonderkündigungsrecht ein
  2. du erteiltst  VF einen Umzugsauftrag, und wenn dann dort die Nichtversorgbarkeit festgestellt wird, beendet VF den Vertrag

In beiden Fällen hast du eine dreimonatliche Kündigungsfrist, die mit dem Umzugstag beginnt (sofern bis dahin der Vertrag gekündigt), sonst mit Eingang der Kündigung. Die Frist steht auch im Gesetz, und dass es (frühestens) der Umzugstag ist, hat die Rechtsprechung bestätigt.

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7 Antworten 7
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @nade1214 ,

zwei Möglichkeiten hast du 

  1.  du kündigst gemäß § 46 Abs.8 Telekommunikationsgesetz den Vertrag, denn diese Norm räumt dir im Falle einer Nichtversorgbarkeit ein Sonderkündigungsrecht ein
  2. du erteiltst  VF einen Umzugsauftrag, und wenn dann dort die Nichtversorgbarkeit festgestellt wird, beendet VF den Vertrag

In beiden Fällen hast du eine dreimonatliche Kündigungsfrist, die mit dem Umzugstag beginnt (sofern bis dahin der Vertrag gekündigt), sonst mit Eingang der Kündigung. Die Frist steht auch im Gesetz, und dass es (frühestens) der Umzugstag ist, hat die Rechtsprechung bestätigt.

Hallo,

 

wow, das ging schnell. Vielen Dank für deine Antwort.

 

Was heist Umzugstag genau? An dem Tag, an dem ich in der neuen Wohnung wohne?

 

Vll ist die Frage komisch, falls ja sorry, möchte nur sicher gehen.

 

LG

Nadeem

Hallo @nade1214 Mit Umzugstag ist der allgemeinen das Datum im Mietvertrag gemeint. Wenn das mit dem tasächlichem Umzug nicht übereinstimmt, kann man auch auf die Meldebescheinigung verweisen. Diese bekommt man aber in der Regel erst später, deshalb schon mal vorab kündigen und Bescheinigung nachreichen.

Oder wie geschrieben, einfach Umzugsauftrag zum .... erteilen.

Hi,

 

danke dir. Das mit dem Umzugsauftrag kommt nich in Fragen, da ich dort dann einen Vertrag über die Gesellschaft (in den Nebenkosten enthalten) habe und somit keine Leistung in Anspruch nehmen kann.

 

Ich danke für deine ausführliche Hilfe.

 

LG

Nadeem

Hallo @nade1214 , das mit dem Umzugsauftrag geht schon. VF stellt fest, ein Umzug ist nicht möglich (weil eben andereer Anbieter) und beendet deinen Vertrag.

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo nade1214,

 

im Prinzip ist ja schon alles geklärt. Hast Du noch Fragen oder kann der Beitrag geschlossen werden.

 

Grüße

Thomas

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Guten Morgen,

 

vielen Dank noch einmal.

 

Es ist alles geklärt.

 

Viele Grüße