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Lösung

Gigacube Sonderkündigung
mapfei
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Erst einmal hallo zusammen!

Am 10.11.2020 habe ich den Gigacube im Vertrag Gigacube Max bestellt. Zum 1.12. bin ich nun umgezogen und an meinem neuen Wohnort ist der Empfang mehr als Bescheiden. Ich möchte nun den Vertrag (trotz abgelaufener "Zufriedenheitsgarantie") kündigen. Das muss doch möglich sein oder?

 

Grüße,
mapfei

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
reneromann
SuperUser
SuperUser

Nein, da es sich um einen "normalen" Mobilfunkvertrag handelt, bringt ein Umzug kein Sonderkündigungsrecht mit sich. Und wenn du jetzt aus der Frist für die Zufriedenheitsgarantie raus bist, dann läuft der Vertrag die 2 Jahre - so wie du ihn geschlossen hast.

 

Du kannst höchstens versuchen, dem Empfang durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, also z.B. Aufstellen in Fensternähe oder gar Einsatz einer Außenantenne [denn gerade wärmeschutzbedampfte Fenster schlucken das Mobilfunksignal sehr gut].

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11 Antworten 11
reneromann
SuperUser
SuperUser

Nein, da es sich um einen "normalen" Mobilfunkvertrag handelt, bringt ein Umzug kein Sonderkündigungsrecht mit sich. Und wenn du jetzt aus der Frist für die Zufriedenheitsgarantie raus bist, dann läuft der Vertrag die 2 Jahre - so wie du ihn geschlossen hast.

 

Du kannst höchstens versuchen, dem Empfang durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, also z.B. Aufstellen in Fensternähe oder gar Einsatz einer Außenantenne [denn gerade wärmeschutzbedampfte Fenster schlucken das Mobilfunksignal sehr gut].

Lässt sich denn keine Kündigung/Stornierung aus Kulanz erwirken? Muss doch möglich sein?

Ich bin mir nicht sicher, inwiefern hier eine vorzeitige Auflösung auf Kulanzbasis möglich wäre - aber ich würde eher nicht davon ausgehen. Denn prinzipiell kann Vodafone ja nichts dafür, dass du umgezogen bist - warum sollte also jetzt Vodafone dich vorzeitig aus dem Vertrag entlassen? Es kann sein, dass eine vorzeitige Auflösung des Vertrages auf Kulanzbasis möglich ist - wahrscheinlich dann aber nur gegen entsprechende "Ausgleichszahlung" eines Teilbetrags der monatlichen Grundgebühren für die Restlaufzeit des Vertrages.

 

Eine reguläre Kündigung geht erst zum Ende der Vertragslaufzeit - und für eine (vorzeitige) Kündigung aus wichtigem Grund fehlt der Grund [bzw. hast du selbst den Grund zu vertreten - da ein Umzug alleine in deinen Einflussbereich fällt].

 

Hier wäre der Flex-Tarif des GigaCubes jetzt natürlich wesentlich besser für dich - wenn du den GC nicht nutzt, wird nichts berechnet...

Nachher ist man immer schlauer. Smiley (traurig) Was ist mit dem Grund "nicht erbrachte Leistung"? Das ist ja wirklich nicht zu gebrauchen...


Das hier ist mein aktueller Speedtest:

Bildschirmfoto 2020-12-14 um 11.42.19.png

Da der GC ein Mobilfunkprodukt ist, gibt es keine minimal zu erreichende Geschwindigkeit geschweige denn eine Zusage, dass an jedem beliebigen Ort überhaupt Netz verfügbar ist.

Findest du nicht, dass Vodafone damit ganz schön "blöd" da steht? Ja, es ist ein Mobilfunkprodukt, aber ich kann es letztendlich nicht nutzen. Ich denke ein Anwalt würde das ähnlich sehen - wobei das sicher die letzte Option wäre.

nicht böse gemeint ..... aber wer dann "blöd" da steht .... 😉 

da wird dein Anwalt auch nichts machen können, denn du wirst keine verbindliche und zugesicherte Netzversorgung an deinem neuen Wohnort von Vodafone erhalten haben. Alles andere wurde hier schon gesagt.

Wenn ich mir die Gigacube-Seite auf vodafone.de anschaue, wird da ordentlich "geclaimt"... 

- Highspeed-Internet auch dort, ...
- Überall in Deutschland nutzbar

 

Irreführende Werbung würde ich sowas nennen. Wenn ich dann am Ende des Tages mit 1 MBit unterwegs bin... Naja, mal schauen was draus wird...

Irreführende Werbung ist aber nichts, was dir konkret weiterhelfen würde - wenn überhaupt könnten nur Wettbewerber oder die Verbraucherschützer abmahnen. Und solange es so wie auf der Seite ist, dass diese Claims im Kleingedruckten konkretisiert werden bzw. über entsprechende Messungen unabhängiger Stellen wie dem connect Netztest bestätigt werden, dann hilft dir das für deinen konkreten Einzelfall schon gar nicht weiter.

 

Wie gesagt - im Mobilfunk werden dir in der Regel nie Zusagen in der Form gemacht, als dass du dort eine bestimmte Geschwindigkeit jederzeit an jedem Ort erreichst. Dementsprechend musst du im Mobilfunk damit leben, dass es immer Orte mit geringerer oder gar keiner Netzversorgung gibt - dies ist dann aber kein Mangel im vertragsrechtlichen Sinne. Ausgenommen wäre halt, wenn dir bei Vertragsschluss explizit schriftlich zugesagt wurde, dass an einem bestimmten Standort eine bestimmte Geschwindigkeit anliegt. Bei einem Umzug hilft dir diese Aussage zum ursprünglichen Standort aber auch nicht mehr weiter.

 

Mir wären solche Zusagen wenn überhaupt nur von Festnetzersatzprodukten wie den LTE-Zuhause-Tarifen bekannt - die sind dann aber auch per Geofencing standortgebunden und können ausschließlich am im Vertrag genannten Ort genutzt werden. Bei denen werden dann bei einem Umzug die Karten neu gemischt, dafür muss dann aber auch wie bei einem Festnetzanschluß ein Umzug gemeldet und ein entsprechendes Umzugsentgeld bezahlt werden. Dies gilt aber wie gesagt nicht für den GigaCube, da er nicht standortgebunden ist...