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Lösung

Hardwareaufpreis bei LTE Internet Zuhause nach 24Monaten entfernen lassen?
SAX
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo zusammen,

ist es möglich, den Hardwareaufpreis, also die 2,50€/Monat nach der Mindestvertragslaufzeit raus nehmen zu lassen?
Ich meine, die Kalkulation der LTE Fritzbox (Vertrag abgeschlossen über fixschalten) sollte ja auf 24 Monate ausgelegt sein.

Danke für eure Antworten und VG
Sax

7 Antworten 7
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Unter Berücksichtigung der Angaben auf der Homepage, einem eventuellen Defekt sowie den Hardwarekosten von geschätzt ca. 250 € oder mehr für die Box vermute ich mal nein.

Jedenfalls ist mit der monatlichen Zahlung von 2.50 € * 24 Monate = 60 € die Hardware sicher nicht bezahlt.

Bei geschätzten 250 € Hardwarekosten und 2,50 € monatlicher Zahlung benötigt man 100 Monate. Nach dieser Zeit wäre die Box ohne Zinsen tatsächlich abgezahlt. Dann ist sie aber sicher stark veraltet, ggf. bereits defekt ....

Gruß

Hafe
Saxilus
Digitalisierer
Digitalisierer

hafe, inwieweit etwas nach der Mindestvertragslaufzeit bereits bezahlt ist oder nicht spielt doch gar keine Rolle.

 

Vertraglich vereinbart ist ein monatliche Zuschlag für die Hardware von 2,50€, welcher allerdings nirgends zeitlich genau definiert wurde. Von daher ist es eine reine Verhandlungssache nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, ob dieser Passus weiterhin Bestandteil des Vertrages bleiben soll.

 

In der Regel kann man sich die 2,50€ sparen, da selbst bei Defekt der Box keinerlei Regelung bezüglich eines Hardwaretausches vorhanden ist. Da greift einfach das BGB, was eine Gewährleistung von 24 Monaten von gekauften Produkten beinhaltet. Ein Mietgerät ist die Box definitiv nicht, da hier kein Mietvertrag vorliegt und auch auf sämtlichen Unterlagen von Kauf und Kaufpreis die Rede ist. Ein Anrecht auf kostenfreien Ersatz bei Defekt nach den 24 Monaten Gewährleistung hat man aus rechlicher Sicht jedenfalls nicht, auch wenn weiterhin die 2,50€ gezahlt werden.

 

Wer möchte, kann mir gern schriftliche Belege anderslautender Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern verlinken oder hier mal reinstellen. Ich habe jedenfalls nix finden können was einen kostenlosen Umtausch bei Defekt nach Ablauf der 24 Monate sicherstellt oder eindeutig belegt, dass es sich bei der gelieferten Hardware um Mietgeräte handelt.

 

MfG

 

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team


@Saxilus schrieb:

 

Vertraglich vereinbart ist ein monatliche Zuschlag für die Hardware von 2,50€, welcher allerdings nirgends zeitlich genau definiert wurde. Von daher ist es eine reine Verhandlungssache nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, ob dieser Passus weiterhin Bestandteil des Vertrages bleiben soll.


 

Wer die AGB's gelesen hat, welche auf das zuständige Info Dok verweist, kann im Info Dok 120 lesen, dass der Zuschlag monatlich berechnet wird. Demnach gilt der Zuschlag dauerhaft, kann jedoch in Einzelfällen, wie bereits berichtet wurde entfallen (Verhandlungssache)

 


@Saxilus schrieb:

 

Da greift einfach das BGB, was eine Gewährleistung von 24 Monaten von gekauften Produkten beinhaltet. Ein Mietgerät ist die Box definitiv nicht, da hier kein Mietvertrag vorliegt und auch auf sämtlichen Unterlagen von Kauf und Kaufpreis die Rede ist. Ein Anrecht auf kostenfreien Ersatz bei Defekt nach den 24 Monaten Gewährleistung hat man aus rechlicher Sicht jedenfalls nicht, auch wenn weiterhin die 2,50€ gezahlt werden.

 

Wer möchte, kann mir gern schriftliche Belege anderslautender Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern verlinken oder hier mal reinstellen. Ich habe jedenfalls nix finden können was einen kostenlosen Umtausch bei Defekt nach Ablauf der 24 Monate sicherstellt oder eindeutig belegt, dass es sich bei der gelieferten Hardware um Mietgeräte handelt.

 

MfG

 

 


 

Was hat denn das BGB damit zu tun?

 

Lediglich die AGB's sind meines erachtens gültig und bindend. Von einem Mietgerät spreche ich nicht - soll es aber geben, ist dann wohl anders vereinbart.

We are here to help.

Herr Nesquik, ich bezog mich auf das BGB, weil sich Vodafone auch in den AGB darüber ausschweigt welcher Status die gelieferte Hardware hat und deshalb bei Vertragsabschluss von gekaufter Ware ausgegangen werden muss. Im BGB ist festgelegt, dass auf gekaufte Ware durch den Verbraucher ein Anspruch auf 24 Monate Gewährleistung besteht. Einen anderslautenden Sachverhalt gibt es in den AGB von Vodafone ja nicht.

 

Was deinen letzten Beitrag angeht: Ich suche darin nach neuen Informationen, die dem TE hätten dienlich sein könnten. Außer das du mein bereits niedergeschriebenes Material nochmals neu formuliert und wiedergegeben hast, kann ich darin absolut nichts neues an Informationen finden. Für mich war´s nur blabla.... -.-

 

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
@Saxilus

Der Hardwareaufpreis beträgt während der gesamten Laufzeit des Vertrages 2,50 €. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht definiert.

Die Hardware gehört demzufolge zum Tarif. Zahlt man einen Hardwareaufpreis, so ist der Eigentümer der Hardware für die Funktion der Hardware unabhängig von Garantiebestimmungen für die korrekte Funktion der Hardware verantwortlich. Ist die Hardware defekt, so muss diese durch den Eigentümer ersetzt bzw. instandgesetzt werden.

Veränderungen an einem auf mindestens 24 Monate Vertragsbindung sind erst nach 24 Monaten möglich (Mal von Kulanz und anderen abweichenden Sonderregelungen abgesehen). Wie diese Veränderungen gestaltet werden bestimmen die Vertragspartner.

Meine Ausssge zu der Kostengegenüberstellung bezog sich auf die Frage des Autors.

"Ich meine, die Kalkulation der LTE Fritzbox (Vertrag abgeschlossen über fixschalten) sollte ja auf 24 Monate ausgelegt sein."

Von daher verstehe ich Ihre diesbezügliche Ausssge nicht.

Auch dies ist dem Autor nicht dienlich!

"In der Regel kann man sich die 2,50€ sparen, da selbst bei Defekt der Box keinerlei Regelung bezüglich eines Hardwaretausches vorhanden ist. Da greift einfach das BGB, was eine Gewährleistung von 24 Monaten von gekauften Produkten beinhaltet. "

"Ein Anrecht auf kostenfreien Ersatz bei Defekt nach den 24 Monaten Gewährleistung hat man aus rechlicher Sicht jedenfalls nicht, auch wenn weiterhin die 2,50€ gezahlt werden."

Er erwirbt die Box nicht! Vodafone bleibt Eigentümer und ist für die Erfüllung der vertraglichen Leistung verantwortlich. Hierzu zählt auch eine funktionierende Box, ohne die die Leistungen nicht erbracht werden können.

Folglich ist Ihre Aussage nicht zutreffend!

Sorry, aber einen Hinweis auf Ihren letzten Satz kann ich mir nicht verkneifen!

Gruß

Hafe



@hafe schrieb:
@Saxilus

Der Hardwareaufpreis beträgt während der gesamten Laufzeit des Vertrages 2,50 €. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht definiert.



Dies habe ich auch bereits festgestellt, interessiert Saxilus nur nicht, da er/sie sich an das BGB klammert.

We are here to help.
MK1
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo, ich bin jetzt absolut irritiert. Wie kann der Hardwarepreis Verhandlungssache sein? Was muss ich sagen, damit ich nach 2 Jahren keine 2,50 EUr pro Monat zahlen muss?


Er erwirbt die Box nicht! Vodafone bleibt Eigentümer und ist für die Erfüllung der vertraglichen Leistung verantwortlich. Hierzu zählt auch eine funktionierende Box, ohne die die Leistungen nicht erbracht werden können.

 

Und wenn VF weiterhin für die Hardware verantwortlich ist, warum redet ihr euch immer raus und verweist beim kleinsten Mucken der Box an AVM??? Bei sollchen Aussagen könnte ich Mann (wütend) k...... - Eure Hotline schert sich darum aber nicht