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am 21.02.2022 09:12 - zuletzt bearbeitet am 21.02.2022 22:42 von Torsten
Hallo Community,
ich bin der Sohn der Auftraggeberin (Vertrag seit 19.02.2011) CleverFlat Starter 30 Tarif.
Meine Mutter telefoniert nur. Sie ist in dem Alter, bei dem Internet nur als Wort vor kommt.
Eigentlich wollte ich ihr nur helfen, da ich dachte, dass ein DSL-Anschluss nicht nötig sein muss.
(Mittlerweile weiß ich dass telefonieren nur noch per DSL funktioniert)
Deshalb habe ich per Mail nachgefragt, ob es mittlerweile nicht günstigere Optionen gibt- für z.B. Senioren und langjährige Kunden - bevor gekündigt wird. So steht es eindeutig in der Mail.
Darauf hin wurde der Vertrag gekündigt.
Meine Mutter wurde kurz darauf von Vodafon angerufen und da meine Mutter von gar nichts wusste, ihrem Alter entsprechend sowieso überfordert war, wurde ihr telefonisch ein neuer Vertrag aufgequatscht. Davon habe ich natürlich später von meiner Mutter erfahren.
Nach stundenlagen, vergeblichen Versuchen über die Hotline Kontakt mit Vodafon aufzunehmen, habe ich diese Option der Kontaktaufnahme verworfen (schlussendlich bin ich immer, bei sämtlichen Versuchen, bei einem Verkäufer gelandet der mit natürlich nicht helfen konnte) und schreibe seither fleißig EMails.
Ich habe auch per Mail der Kündigung des Vertrags und dem Neuauftrag innerhalb der Frist widerrufen.
Alle Mails sind natürlich gespeichert und als Beweis abrufbar.
Um das Ganze, so dachte ich, etwas zu vereinfachen habe ich mich unter den Kontaktdaten meiner Mutter registriert. Nun bekomme ich per Mail die Rechnungen zugesendet und meine Mutter erhält keine Rechnung per Post mehr.
Nach mehrmaligen Schreiben (Hin und Her) per Mail mit der Bitte der Kündigung und dem Neuauftrag doch nun endlich rückgängig zu machen bekam ich als letztes Schreiben, dass ich ja gar nicht der Vertraginhaber sei und ich kein Recht habe, irgendwelche vertraglichen Änderungen vorzunehmen.
Meine Frage dazu, wie es denn dann passieren konnte dass ich ohne rechtliche Befugnis den bestehenden Vertrag kündigen konnte, bleibt bisher unbeantwortet.
Mittlerweile habe ich den Verdacht, dass sämtliche Mitarbeiter und Bearbeiter immer nur irgendwelche Standardantworten senden und sich dem tatsächlichen Problem gar nicht widmen können/wollen oder dürfen. Meiner Meinung nach, kann man das Problem nicht missverstehen. Ich denke, die Mitarbeiter und Bearbeiter dürfen es nicht verstehn und dürfen nur zum Wohle des Arbeitgebers handeln. Dass eine ältere Frau nun Mehrkosten aufgebrummt bekommen hat ist augenscheinlich völlig egal.
JETZT MEINE FRAGE:
Was muss ich tun um gehört zu werden? Wer oder Was ist der richtige Ansprechpartner um diesen Konflikt nun endlich zu beseitigen? Gibt es eine Rechtsabteilung o.ä. an die ich mich direkt wenden kann?
Ich hoffe ich werde erhört.
Mit freundlichen Grüßen
(nicht autorisierter Sohn einer älteren Frau)
KeinAdmin
*** @KeinAdmin, Beitrag von Community nach Mobilfunk verschoben! ***
Edit2: ins Kabelboard verschoben, da es sich um einen alten KabelBW-Tarif handelt.
am 21.02.2022 10:35
dass ich ja gar nicht der Vertraginhaber sei und ich kein Recht habe, irgendwelche vertraglichen Änderungen vorzunehmen.
Richtig. Es wäre also notwendig, dass der Kunde den Vertrag widerruft oder Du Dich entsprechend autorisieren lässt.
Das ursprüngliche Anliegen war wohl missverständlich, sodass diese als Kündigung gedeutet wurde.
Der Ansprechpartner des Kunden ist Vodafone - erreichbar per Telefon, Kontaktformular, App, Post, Fax, soziale Medien, Chatbot. Dort kann Widerrufe aussprechen, Kündigen etc. Dort wird das Anliegen in der passenden Abteilung bearbeitet.
am 21.02.2022 10:49
Eine Anmerkung meinerseits: Eine Kündigung kann nicht widerrufen werden - sie ist bei Zugang endgültig.
Und solltest du keine Vollmacht für den Anschluss haben, wird dir hier niemand helfen können (dürfen).
Davon abgesehen: Es gibt auch noch reine Telefonie ohne DSL - m.W. hat die Telekom noch einen reinen Telefontarif im Angebot. Bei VF bin ich mir nicht sicher, ob VF hier noch reine analoge Leitungen von der Telekom anmieten kann -- im Kabelnetz gibt es einen solchen reinen Telefontarif ebenfalls, wobei der preislich gegenüber dem kleinsten Internet&Phone-Tarif uninteressant ist.
Alternativ gab es mal die Festnetz Zuhause Flat, die per Mobilfunk (mit Wandlerbox) realisiert wurde - die wird z.T. noch angeboten...
am 21.02.2022 22:57 - zuletzt bearbeitet am 21.02.2022 23:19 von Torsten
Die Clever Flat Starter 30 ist ein sehr günstiger Internet & Phone Cable Tarif. Reine Festnetzflat Tarife sind auch nicht viel günstiger (werden über Cable oder DSL realisiert)
Etwas günstiger von Vodafone Cable wäre noch der eazy20 Tarif mit Festnetzflat für 18,99€ monatl. - (13,99€+ 5€ für die Festnetzflat). Kann nur über die eazy Plattform gebucht werden.
am 24.02.2022 13:01
Hi KeinAdmin,
entschuldige bitte die Wartezeit. Aktuell benötigen wir etwas länger, um zu antworten.
Umso mehr freut es mich, dass @reneromann und @CE38 (lieben Dank für euren Einsatz ) Dich schon mit vielen wichtigen Informationen versorgt haben.
Wie ist denn der aktuelle Stand bei Dir bzw. Deiner Mum? Der Cleverflat ist gekündigt und aktuell nutzt sie DSL?
LiebeGrüße
R4mona
am 24.02.2022 14:10
Hallo,
es geht um den Vertrag meiner Mutter.
Sie hat keinerlei Anwendungen wozu sie einen Internetzugang brauch. Sie kann das nicht und brauch es nicht!
Einzig das Telefonieren ist der Grund, dass meine Mutter einen CleverFlat Starter 30 Tarif Vertragsbeginn ab 19.02.2011 abgeschlossen hat. Sie ist damit auch der Vertragspartner und nicht ich.
Dieser Tarif wurde fälschlicherweise seitens Vodafon/Unitymedia gekündigt, auf Grund einer Mail, die ich geschrieben habe. In dieser Mail bat ich, bevor gekündigt wird, um Vorschläge zur weiteren Versorgung.
Daraufhin wurde aber ihr CleverFlat Starter 30 Tarif unrechtsmäßig gekündigt.
Damit Sie aber weiterhin telefonieren kann, wurde meine Mutter, die in solchen Dingen ihrem Alter entsprechend unbeholfen ist, über ein Telefonat was von Vodafon/Unitymedia iniziert wurde, ein Tarif aufgeschwatzt. Dieser ist auch nur rein zum telefonieren, hat aber natürlich höhere Gebühren als der aus dem Jahr 2011.
Als ich das erfahren habe, habe ich fristgerecht beidem per Mail widerrufen.
Sowohl der Kündigung als auch dem neu abgeschlossenem Vertragsabschluss.
Mittlerweile ist es so, dass ich per Mail die Rechnungen erhalte und nicht meine Mutter per Post.
Ich werde seitens Vodafon/Unitymedia zum einen als nicht bevollmächtigt ausgewiesen.
Andererseits behält die von mir als nicht Bevollmächtigter ausgesprochene Kündigung ihre Berechtigung?
Das ist ja ein Widerspruch in sich!
Was ich will: Einfach den Tarif wieder einsetzen, der von meiner Mutter am 19.02.2011 abgeschlossen wurde.
Ich hoffe es ist von mir verständlich ausgedrückt.
Grüßle
KeinAmin
am 24.02.2022 14:29
@KeinAdmin schrieb:
Einzig das Telefonieren ist der Grund, dass meine Mutter einen CleverFlat Starter 30 Tarif Vertragsbeginn ab 19.02.2011 abgeschlossen hat. Sie ist damit auch der Vertragspartner und nicht ich.
Das ist aber bereits ein Internet & Telefon-Tarif und kein reiner Telefonie-Tarif.
Sie hat also damals bereits einen Tarif mit Internet gebucht und das Internet all die Jahre nicht genutzt...
@KeinAdmin schrieb:
Dieser Tarif wurde fälschlicherweise seitens Vodafon/Unitymedia gekündigt, auf Grund einer Mail, die ich geschrieben habe. In dieser Mail bat ich, bevor gekündigt wird, um Vorschläge zur weiteren Versorgung.
Daraufhin wurde aber ihr CleverFlat Starter 30 Tarif unrechtsmäßig gekündigt.
Vorsicht - du hast eine bedingte Kündigung ausgesprochen - und zwar unter der Prämisse, dass keine Vorschläge kämen. Vodafone ist nicht verpflichtet, dir Vorschläge zu unterbreiten - in dem Moment greift die Kündigung. Weiterhin hast du in der Mail dich als Vertragspartner oder zumindest als Bevollmächtigter des Vertragspartners ausgegeben - das kann durchaus schon reichen, damit die Kündigung rechtskräftig ist.
@KeinAdmin schrieb:
Als ich das erfahren habe, habe ich fristgerecht beidem per Mail widerrufen.
Sowohl der Kündigung als auch dem neu abgeschlossenem Vertragsabschluss.
Eine Kündigung kann nicht (nachträglich) widerrufen werden - eine Kündigung entfaltet mit dem Eingang beim Vertragspartner ihre Rechtswirkung. Du kannst jetzt lediglich einen neuen Vertrag abschließen - zu den derzeitigen Konditionen.
@KeinAdmin schrieb:
Ich werde seitens Vodafon/Unitymedia zum einen als nicht bevollmächtigt ausgewiesen.
Andererseits behält die von mir als nicht Bevollmächtigter ausgesprochene Kündigung ihre Berechtigung?
Das ist ja ein Widerspruch in sich!
Nein - es hängt von der Formulierung ab. Du kannst sehr wohl für eine Kündigung befugt sein, jedoch nicht befugt sein, eine Vertragsänderung durchzuführen. Es hängt dort extrem vom genauen Wortlaut ab, ob du berechtigt bist oder nicht - dies gilt insbesondere dann, wenn in der ursprünglichen Mail der Anschein erweckt wird, dass der Vertragspartner dich befugt hätte, die Kündigung auszusprechen.
Für einen Tarifwechsel oder einen Neuvertrag hingegen legt der Gesetzgeber die Hürden etwas höher - da es hier ja um von dir geschlossene Verträge zu Lasten Dritter geht.
am 24.02.2022 14:51
Hallo,
ich habe definitiv nicht gekündigt. Auch nicht unter unter der Prämisse, wenn keine Vorschläge kommen.
Das wurde von Vondafon/Unitymedia fälschlicherweise angenommen und war von mir überhaupt nicht beabsichtigt.
Ist es denn nicht möglich, auf kulante Weise, die Kündigung rückgängig zu machen?
Wer wäre denn da ein Ansprechpartner?
Grüßle
KeinAdmin
am 03.03.2022 16:17
Hey KeinAdmin,
ob Du jetzt beabsichtigt hast zu kündigen oder nicht ist meiner Meinung nach erstmal zweitrangig. Wenn ich Dich richtig verstehe, möchtest Du in erster Linie den alten Vertrag Deiner Mum reaktivieren lassen. Korrigiere mich ruhig wenn ich hier falsch liege.
Dein Ansprechpartner wären dann wir, also der Kundenservice. Ich möchte mir da aber erstmal einen Überblick verschaffen, daher bitte ich Dich uns eine Private Nachricht mit Deinen bzw. den Kundendaten Deiner Mum zu schicken. (Vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse mit Postleitzahl und der aktuellen Handynummer)
Dann prüfen wir alles und schauen was wir da noch für Dich und Deine Mum tun können. 🙂
Luke