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unberechtigt Servicepauschale für Endgeräteeinstellung und / oder Fehleranalyse 99,50€ abgebucht
Janette3
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo Vodafone Kundenservice,

grad eben habe ich mit Erschrecken festgestellt, dass mir mittels Rechnung vom 05.01.2023 eine "Servicepauschale für Endgeräteeinstellung und / oder Fehleranalyse" in Höhe von 99,50€ in Rechnung gestellt wurden. Diese halte ich für unberechtigt. Ich hatte im Dez. 2022 mehrfache Ausfälle in meinem w-lan und habe per online-Formular eine Störung gemeldet. Durch technische Messung konnte der Fehler nicht verifiziert werden und es hieß, der Roeter sei wohl defekt. Ihr habt mir dann einen neuen Router zugeschickt, mit dem mein Internet ebenfalls nicht funktionierte. Nach erneutem Anruf wurde mir ein Technikertermin gegeben. Auf Nachfrage hieß es, der Termin sei kostenfrei und im Service inbegriffen. Der Techniker stellte dann wohl fest, dass das Problem in der Leitung im Haus liegt und ihr nichts machen könntet. Es handelte sich um eine Mietwohnung, sodass ich auf die in den Wänden verbauten Leitungen keinen Einfluss hatte. Wie hätte ich als Endkunde vorher wissen sollen, wodurch die Störung verursacht wurde?

Zu keinem Zeitpunkt wurde ich über möglicherweise anfallende Kosten aufgeklärt, sonst hätte ich den Technikertermin gar nicht in Anspruch genommen.

Mein Vertrag endete wegen Umzugs dann sowiso am 08.01.2023 und ich wurde aufgefordert, beide Endgeräte - das alte und das weitere, dass ihr mir noch zugeschickt hattet, zurückzuschicken. Dies tat ich auch - und zwar mittels dem von euch bereit gestellten Retourenlabel. Ich packte dafür beide Endgeräte in das selbe Paket und umwickelte jedes davon jeweils mit eurer Rücksendeaufforderung zur richtigen Gerätenummer, damit nichts durcheinander kommt. Den Sendungsnachweis darüber habe ich. Das Paket ist lt. Nachweis auch am 23.01.2023 bei euch eingegangen. Trotzdem wurden mir wegen Nichtrücksendung 2 Mal 35€ in Rechnung gestellt und vom Konto abgebucht. Für die Abbuchung am 20.02.2023 habe ich eine Rücklastschrift veranlasst. 

Ich bitte nunmehr um Rückerstattung der am 16.01.2023 abgebuchten 99,50€ Servicepauschale + 35€ unberechtigter Forderung wegen angeblicher Nichtrücksendung des Routers, also insgesamt 134,50€, die ihr mir unrechtmäßig abgezwackt habt.

MfG

 

 

7 Antworten 7
reneromann
SuperUser
SuperUser

Die Servicepauschale ist (leider) berechtigt, weil die Leitungen im Haus Sache des Hauseigentümers und nicht von Vodafone sind. Wenn diese einen Defekt aufweisen, dann entsört diese Vodafone nur dann kostenlos, wenn für das Haus ein entsprechenender Wartungsvertrag vorliegt - ansonsten muss das der Vermieter übernehmen.

 

Und durch die Rücklastschrift hast du die Sache nur schlimmer gemacht - zumal die Rücksendung mit Eingang 23.01. nunmal außerhalb der 14-tägigen Rücksendefrist ist...

Wegen der Kosten liefert aber dieses Forum, vertreten durch die Mods anderes:

https://forum.vodafone.de/t5/St%C3%B6rungen-im-Kabel-Netz/Servicevereinbarung-und-Techniker-Servicep...

Wegen der Rücklastschrift war das aber tatsächlich ein Griff ins Klo.

von 2019

  • Die Pauschale fällt auch an, wenn die Ursache für die Störung innerhalb Deines Verantwortungsbereiches liegt

Für beide Anliegen kannst du über diese Kontaktkanäle kontakt aufnehmen.

Im Forum gibt es keinen Support mehr.

BinnenSegler21
Datenguru
Datenguru

@Janette3  schrieb:

... Rechnung vom 05.01.2023 eine "Servicepauschale für Endgeräteeinstellung und / oder Fehleranalyse" in Höhe von 99,50€ in Rechnung gestellt wurden.

... Nach erneutem Anruf wurde mir ein Technikertermin gegeben. Auf Nachfrage hieß es, der Termin sei kostenfrei und im Service inbegriffen. Der Techniker stellte dann wohl fest, dass das Problem in der Leitung im Haus liegt und ihr nichts machen könntet.

.... Zu keinem Zeitpunkt wurde ich über möglicherweise anfallende Kosten aufgeklärt, sonst hätte ich den Technikertermin gar nicht in Anspruch genommen.


1.  Wenn man einen Auftrag erteilt sollte man vor Ausführung die evtl. anfallenden Kosten klären und sich dies z.B. per E-Mail bestätigen lassen.

2. Vodafone ist nicht verpflichtet Sie über die entstehenden Kosten erneut aufzuklären (Leistungsverzeichnisse und Preise sind Vertragsbestandteil und im Internet abrufbar).

3. Strittig könnte sein, ob es tatsächlich an der von Ihnen zu vertretenen Verkabelung lag (was sagt denn der Vor- oder Nachmieter dazu) ?

4. Was hätten Sie denn ohne den Technikertermin getan ... monatliche Gebühren weiterbezahlt ?

 

@BinnenSegler21, @reneromann 

Wir haben es mit widersprüchlichen Informationen zu tun.

Einerseits gibt es da die Info von @Claudia , die in der "Du"-Form abgefasst ist, und schon allein deswegen bei dem einen oder anderen Benutzer nicht gelten kann.

Andererseits gibts es je nach Bundesland unterschiedlich verfasste AGBs bzw. BGBs die zusätzlich hübsch als PDF verpackt sind.

Welche Version gilt denn nun?

Wenn wir von einem kleinen Miethäuschen mit wenigen WE ausgehen, wie soll denn die Reparatur laufen?

Das ist imho einfach weltfremd.

@HausHelene 

Es gibt eine klare Trennung zwischen Hausnetz (NE4) und Verteilnetz (NE3) - und die Trennung ist der Ausgang des Hausübergabepunkts. Alle Komponenten hinter dem HÜP gehören zur NE4 und müssen vom Zuständingen der NE4 gewartet und unterhalten werden - alle Komponenten davor (also Straßennetz, Hausanschluss, -einführung und -übergabepunkt) gehören zum NE3-Netz und werden vom NE3-Zuständigen gewartet und unterhalten.

 

Wenn also ein Fehler in der NE4 (Hausnetz) auftritt, ist dafür primär derjenige zuständig, dem die NE4 gehört - in der Regel also der Hauseigentümer. Dieser kann die Arbeiten selbst ausführen - er kann aber den Betrieb und Support auch auslagern (die NE4 komplett "outsourcen") -oder- externen Support für die NE4 (für zusätzliches Geld) einkaufen.

 

Wird also Vodafone gerufen und stellt der Techniker einen Fehler innerhalb des Hausnetzes fest und es existiert KEIN entsprechender NE4-Support-Vertrag, dann liegt der Fehler nicht im Zuständigkeitsbereich von Vodafone und der Technikereinsatz muss bezahlt werden. Existiert hingegen ein entsprechender NE4-Support-Vertrag oder wurde die NE4 komplett an Vodafone "verkauft", dann entstört Vodafone kostenlos.

 

Das sind aber Dinge, die der Mieter beim Vermieter erfahren kann - genau wie auch die Wasserwerke nur bis zum Hauptzähler im Keller zuständig sind und danach der Hauseigentümer in der Pflicht ist - oder wie auch das Stromnetz am Zählerplatz im Keller endet und die Steigleitung dann halt nur noch Sache des Hauseigentümers ist.

 


@HausHelene  schrieb:

Wenn wir von einem kleinen Miethäuschen mit wenigen WE ausgehen, wie soll denn die Reparatur laufen?


So, wie sie generell bei Schäden an gemieteten Wohnungen ablaufen muss: Erst den Vermieter informieren und diesen auffordern, den Schaden an der Mietsache zu beheben -- denn er hat sich per Mietvertrag verpflichtet, solche Sachen wie Breitbandkabelanschluss, Strom, Heizung und Wasser innerhalb der Mietwohnung bereitzustellen - sollten die in der Wohnung nicht funktionieren, ist erst einmal der Vermieter in der Pflicht. Dieser kann dann seinerseits entsprechende Fachfirmen auf eigene Kosten beauftragen...

 


@HausHelene  schrieb:

Das ist imho einfach weltfremd.


Ja und Nein - wenn andere Personen am Hausnetz rumpfuschen, ist es nicht Sache des Netzbetreibers, diesen Personen auf die Finger zu klopfen und für die Funktion des Hausnetzes zu sorgen sowie dies instand zu setzen.

Es geht immer über Kabel-Internet und NE4.

Wer hat hier NE3 ins Spiel gebracht?

 

Leidglich die Folgen unterscheiden sich in den Beiträgen. Was gilt denn nun?

Mein Bruder hat nur DVB-C ohne Wartungsvertrag sowie an einem extra Kabel SAT.

Eine Störungsmeldung erfolgte bisher immer direkt vom Mieter zu Kabelbw/Unitymedia/Vodafone und wurde immer direkt durch einen Subunternehmer behoben. Mein Bruder erfuhr meist zufällig, dass überhaupt ein Techniker angefordert wurde.

 

Welcher Fall ist eigentlich bei euch denkbar, in dem ein Techniker kostenfrei kommt?

Wenn der Router defekt ist, wird ein Ersatzrouter von der Fachfirma (hier irgendein Paketdienst) geliefert

Wenn eine Dose defekt ist, ist das NE4 und wird dann über den Weg, Mieter > Vermieter > Auftrag irgendwann innerhalb der nächsten Monate erledigt.

Wer darf an die Dose? Nur Vodafone oder jeder Fernsehtechniker?