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Lösung

telefonischer Vertrag stimmt nicht mit Bestellbestätigung per Email überein
Brille00
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo liebe Leute,

 

ich habe mich telefonisch bei Vodafone gemeldet um Internet über Kabel zu bestellen, weil online meine Adresse angeblich nicht gefunden werden konnte, telefonisch wurde sie dann aber gefunfen.

 

Kurz besprochen was ich gerne haben möchte und meine Daten durchgegeben. Daraufhin sollte ich eine Email bekommen mit den Vertragsdetails und diese bestätigen. Aber ich bekam nur eine Email mit folgendem Link: www.vodafone.de/MeineVertragszusammenfassung. Auf der Seite sah ich nur Beispiele, keine persönliche Vertragszusammenfassung. Dies sei wohl ein Fehler, laut dem Telefonsupport und er würde das gleich mal weitergeben, damit es behoben werden kann. Aufgrund des Fehlers müssten wir den Vertrag am telefon mündlich aufzeichnen. Dem stimmte ich zu. Alle Vertragsdetails wurden genannt, inkl. monatlicher Zahlung von 29,99€.

 

Als das Telefonat dann beendet war bekam ich eine Bestellbestätigung mit am Ende monatlicher Zahlung von 53.98€. Das habe ich nicht bestellt und das möchte ich auch nicht haben, sondern den genannten monatlichen Preis von 29.99€.

 

Ich habe sofort wieder angerufen aber mir wurde gesagt, dass niemand zuständig sei, weil man nur verkaufen würde, ich soll mich beim Kundenservice melden. Dies funktioniert nur leider nicht ohne Kundennummer. Ich habe nur eine Bestellnummer.

 

Soll ich den Vertrag nur direkt widerrufen oder ihn ändern lassen, sobald ich meine Kundendaten habe?

 

Brille

9 Antworten 9
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Brille00 

Da bleibt die nur der schriftliche / textliche Widerruf. Nach Bestätigung des Widerrufs kannst du auch mal in Mein Vodafone nachsehen, welche Tarife unter Tarifwechsel angeboten werden.

 

Hatte die EMail auch keine individuelle Vertragszusammenfassung als Anhang ?

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, hier zeichnet sich eine neue Masche ab. Telefonische Bestellungen sind ja nur gültig, wenn der Kunde eine Vertragszusammenfassung erhält und diese in Textform bestätigt. Schön und gut von VF umgesetzt.

ABER:

Mündliche Vertragsabschlüsse sind gesetzlich weiterhin möglich, wenn der Kunde vorher die Zusammenfassung erhält. Und genauso sieht es für mich in diesem Fall aus. Natürlich kommt man aus der Nummer am Endeffekt raus, wenn man sich die BlaBlaBla-Zusammenfassung aufbewahrt, aber zunächst mal hat man wieder den Ärger, dass man etwas nicht Gewolltes widerrufen muss. Bin neugierig, ob es sich hier um einen Einzelfall handelte. Wenn nicht, ist VF gefragt.

Brille00
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Danke für eure Antworten.

 

Mir ist gerade noch eingefallen, dass mir am Telefon versprochen wurde, dass ich die 1.000er Leitung für die ersten 6 Monate konstenlos bekommen würde und dann nach Ablauf der 6 Monate auf die 50er Leitung runtergestuft werde. Dann würde der Preis ja für die 1.000er Leitung hinkommen.

 

Aber in der Bestellbestätigung steht, dass ich die 1.000er Leitung bestellt habe, das habe ich aber nicht, ich habe die 50er Leitung bestellt und der Preis von 29.99€ wurde auch definitiv am Telefon gesagt.

 

Ich weiß nicht, ist das so normal? Kann man nach 6 Monaten den Vertrag runterstufen?

@Brille00 

Wenn eine Wechselgarantie zum Ende des 6. Monate vereinbart ist, geht dies natuerlich. Im Rahmen der Wechselgarantie werden nach meiner Kenntnis aber nur noch Tarife aber Bandbreite 100 (Red Internet & Phone 100 Cable zu 34,99€) angeboten. Schaue dir die schriftliche Auftragsbestätigung nochmal genau an.

Brille00
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Vodafone schreibt per Email:

 

1. Auftragsbestätigung Ihre Bestellung wird gerade bearbeitet. Sie erhalten von uns in den nächsten Tagen eine Auftragsbestätigung per Post.

 

Mal sehen was da drinstehen wird.

 

Auch so tolle Versprechungen: Technicker kommt wahrscheinlich noch am Wochenende aber dann spätestens Montag vorbei und sie können das Internet direkt nutzen.

 

Per EMail bekommen ich einen wahrscheinlichen Anschlusstermin am 22.12.21 und das nicht von einem Techniker, sondern ich soll die Hardware einfach einstöpseln und alles installiert sich von Zauberhand. Na, ob das so sein wird?

 

Geht ja alles schon gut los.

 

Brille

Okay, vielen Dank für die Info. Wenn da nichts von einer Wechselgarantie stehen sollte, werde ich den Vertrag sofort widerrufen. Mal schauen.

Brille00
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich habe gerade mit der Änderungsabteilung telefoniert und mir wurde gesagt, dass der Vertrag so falsch ist, weil ich den nicht mal per Link bestätigt habe. Sicherheitshalber hat sie den Vertrag noch storniert und mir eine Stornierungsbestätigung per Email zugeschickt. Danach hat sie mir ordnungsgemäß nach meinen Wünschen eine neuen Vertragszusammenfassung geschickt mit korrekten Angeben, diesen habe ich dann per Zustimmungslink bestätigt.

 

Am Ende nach ein bisschen Telefoniererei nochmal alles gut verlaufen. Falls noch etwas sein sollte, werde ich es hier reinschreiben.

 

Ich hoffe ich konnte mit meinem Eintrag auch anderen mit dem gleichen Problem helfen.

 

Brille

PS.: Jemand schrieb, dass man die 1.000er Leitung nicht runterstufen kann auf eine 50er Leitung. Das ist richtig. Man kann sie nur auf eine 100er Leitung runterstufen nach 6 Monaten.

 

Also wurde mir quasi ein teurer Vertrag untergeschoben. Ich möchte nicht behaupten, dass es mutwillig war. Ich wurde bei telefonischen Anfragen immer freundlich beraten und am Ende wurde ja auch alles gut.

 

Brille


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, hier zeichnet sich eine neue Masche ab. Telefonische Bestellungen sind ja nur gültig, wenn der Kunde eine Vertragszusammenfassung erhält und diese in Textform bestätigt. Schön und gut von VF umgesetzt.

ABER:

Mündliche Vertragsabschlüsse sind gesetzlich weiterhin möglich, wenn der Kunde vorher die Zusammenfassung erhält. Und genauso sieht es für mich in diesem Fall aus. Natürlich kommt man aus der Nummer am Endeffekt raus, wenn man sich die BlaBlaBla-Zusammenfassung aufbewahrt, aber zunächst mal hat man wieder den Ärger, dass man etwas nicht Gewolltes widerrufen muss. Bin neugierig, ob es sich hier um einen Einzelfall handelte. Wenn nicht, ist VF gefragt.


Nein mündliche Abschlüsse mit bandaufnahme  sind auch trotz vorheriger zusammenfassung nicht gültig. Hatte deswegen ein Kontakt zum Anwalt.  Die Verträge MÜSSEN am  Telefon per Email in Textform genehmigt werden.