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*piep*isches Vorgehen bei telefonischem Vertragsabschluss
zadig
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

Eine Frage um Hilfe, wie jetzt am besten vorzugehen ist:

Ich habe meine Kündigung von vor ca 5 Tagen in einem Gespräch mit einem

Vodafone Mitarbeiter zurückgezogen, da er mir ein attraktives, neues

Angebot machte.

 

Das Angebot lautete:

In den ersten 24 Monaten zahle ich einen gleich bleibenden festen Betrag.

Es kommen lediglich einmalig 29,99 Euro für das Modem-Upgrade Fritz Box

6660 hinzu.

 

Der Mitarbeiter sagte mir zudem Folgendes:

 

Die monatlichen Kosten von 4,99 Euro für die Fritzbox würden für mich

nicht anfallen.

Diese 4,99 seien zwar noch auf der Auftragsbestätigung zu finden, aber

er habe dies im System ausgetragen.

 

Auf dem Dokument zum neuen Tarif seien diese 4,99 Euro nicht mehr

aufzufinden und ich müsse sie nicht zahlen.

Ich fragte daraufhin drei Mal nach und er bestätigte mir jedes Mal unmissverständlich:

 

Ich müsse nur monatlich meinen Fixbetrag zahlen und einmalig (!!!) 29,99 Euro für das Modem. Die 4,99 Euro für die Fritzbox seien von ihm

gestrichen und ich müsse diesen Betrag monatlich NICHT zahlen.

Mit diesen Bedingungen war ich einverstanden und darauf verließ ich mich.

 

Ein Irrtum, wie sich herausstellte, denn in dem Dokument der Auftragsbestätigung musste ich gestern lesen, dass die monatlichen 4,99 Euro für die Fritzbox doch aufgeführt sind.

Prima.

 

Ich hatte gehofft, dass die schlechte Presse über Vodafone, bezüglich untergeschobener oder veränderter Verträge, dazu geführt hat, dass sich das Vorgehen in Ihrem Unternehmen geändert hat. 

Dem scheint nicht zu sein.

 

Grundsätzlich ist das Angebot nicht miserabel, aber durch diese einmaligen Kosten von 30 Euro , den 6 monatigen Kosten für die Fritzbox und einem erneuten Austausch , der 30 € kostet sind es fast 100 €, die ich sinnfrei zahlen muss.

 

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder hat einen Tipp für das beste weitere Vorgehen?

 

Viele Grüße 

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MasterScorpion
SuperUser
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Schreib einen Widerruf.

Was mündlich vereinbart wurde ist irrelevant - nur die Auftragsbestätigung zählt.