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Lösung
am 04.05.2021 17:28
Guten Tag,
laut der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist es nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten möglich, einen Vertrag monatlich zu kündigen. Zwei Fragen:
- Ab wann gewährt Vodafone diese Möglichkeit?
- Ich habe meinen Vertrag schon gekündigt. Jetzt will man mir eine Verlängerung verkaufen. Gilt die monatliche Kündigung auch für diese Verlängerung?
Vielen Dank für eine Info!
am 04.05.2021 17:42
@FC261 schrieb:
laut der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist es nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 24 Monaten möglich, einen Vertrag monatlich zu kündigen.
Ist diese Novelle bereits rechtskräftig? Wenn nein, dürfte sich deine Frage eh erledigt haben...
Und da sie noch nicht rechtskräftig ist, und derzeit noch nicht mal die notwendigen Abstimmungen in Bundestag und -rat passiert hat, kannst du da noch länger drauf warten.
@FC261 schrieb:
Zwei Fragen:
- Ab wann gewährt Vodafone diese Möglichkeit?
s.o.
@FC261 schrieb:
- Ich habe meinen Vertrag schon gekündigt. Jetzt will man mir eine Verlängerung verkaufen. Gilt die monatliche Kündigung auch für diese Verlängerung?
Nein, weil eine aktive Verlängerung keine stillschweigende Verlängerung ist. Eine aktive Verlängerung ist ein Neuvertrag, der den bestehenden Vertrag ersetzt und kann (und darf) damit auch wieder 24 Monate MVLZ haben.