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Lösung

ist nach einem Tarif-Wechsel eine Vertragszusammenfassung zwignend erforderlich?
fama21
Datenguru
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Es geht um einen Tarif-Wechsel, nicht um einen neuen "Vertragsschluss".

 

Eine Freundin hat auf mein Anraten Ende September 2022 die 1000 Mbit/s Leitung (nicht Cable Max) bestellt. Noch im ersten Vertragsmonat hat sie dann direkt Vodafone mitgeteilt, dass die ab dem siebten Vertragsmonat in einen günstigeren Tarif wechseln will (so ist es erlaubt seitens Vodafone). 

Monate ist nichts passiert. Sie ist jetzt immer noch in dem 1000 Mbit/s Vertrag für 49,99 Euro. Meine Freundin habe der Änderung nicht zugestimmt. Nahezu exakt fünf Monate nach Ihrer Tarifänderungs-Mail erhält sie eine Vertragszusammenfassung, die sie nicht bestätigt hat. 

 

Weil die neue Vetragszusammenfassung dem Kundenschutz dient, wird durch das obige Verhalten Vodafones gerade der Sinn und Zweck der Norm ausgehebelt. 

 

Derzeit sind wir noch im Streit/Verhandlungen mit Vodafone. Die bieten an, dass die einen reduzierten Vertrag mit neuer 24 Moanten Laufzeit anbieten. Sonst könne man innerhalb derselben Laufzeit nicht mehr reduzieren. 

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MasterScorpion
SuperUser
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Das Ding das miserabel umschrieben wird nennt sich Wechselgarantie.

Was stand denn in der Zusammenfassung? 

 

reneromann
SuperUser
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@fama21  schrieb:

Weil die neue Vetragszusammenfassung dem Kundenschutz dient, wird durch das obige Verhalten Vodafones gerade der Sinn und Zweck der Norm ausgehebelt.  


Nein, ist es nicht.

 

Die Änderung wurde zum Tag X vorgemerkt und musste bestätigt werden, damit sie aktiv wird -- die Bestätigung kann aber erst dann erfolgen, wenn das System auch die Änderung vornehmen soll, und das sollte ja erst zum Ablauf der "Testmonate" sein und nicht zu sofort...

@MasterScorpion  schrieb:

Das Ding das miserabel umschrieben wird nennt sich Wechselgarantie.

Was stand denn in der Zusammenfassung? 


100 Mbit für 35 Euro (sie hat ja noch die alten Konditionen). das war auch ihr wusnch-tarif. aber sie hat es nicht mehr beachtet. fünf monate nach ihrem schrieben. 

 

@reneromann 
was meinst du mit "nein, ist es nicht." die vertragszusammenfassung dient nicht dem kundenschutz oder wird der kundenschutz nicht dadurch ausgehebelt?

und warum muss nochmal etwas bestätigt werden, was der kunde vor 5 monaten schriftlich beantragt hat. die weitere frage ist, wird hier nicht unnöitg die sache verkompliziert, obwohl das gesetz es überhaupt nicht vorsieht. --> Tarifwechsel zu einem günstigerne Preis ohne vertragsverlängerung ist was anderes als ne Flat buchen oder weitere TV produkte oder gar ne echte vertragsverlängerung. 

natürlich könnte man der freundin vorwerfen, lies mal besser und genauer deine mails durch! aber die viel größere verantwortung trägt vodafone: 
a) die bieten diese wechselgarantie an
b) die verzögern (wohl berechtigt) den tarifwechsel, weil erstmal die sechs moante der teure tarif bestehen bleiben muss
c) die bestehen auf einen vertragszusammenfassung, obwohl es nicht erforderlich ist. die norm dient dem kundenschutz. und wenn diese regelung aus der norm FÜNF monate später genutzt wird, um den günstigeren tarif nicht zu aktivieren, dann ist das mindestens fragwürdig. 


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Der "teurere" Tarif war aber die ersten 6 Monate günstiger, als der "günstigere" Tarif...

 

Davon abgesehen hat der Gesetzgeber die Pflicht zur -zu bestätigenden- Vertragszusammenfassung eingeführt - VF muss sich daran halten. Ob sie erforderlich ist oder nicht, legst nicht du fest, sondern der Gesetzgeber -- und selbst wenn der Gesetzgeber die Bestätigung nicht zwingend erfordern würde, steht es VF frei, zur eigenen Absicherung trotzdem eine Zustimmung zu fordern.

 

Davon abgesehen ist die Vertragszusammenfassung auch bei e-Mails notwendig, denn E-Mail-Absenderadressen können gefälscht sein -- der Zugriff auf empfangene Mails hingegen ist nicht so einfach zu umgehen.

 

Ich sehe hier ehrlich gesagt kein fehlerhaftes Verhalten von Vodafone -- wer von Anfang an den 100 MBit/s-Tarif gewollt hätte, hätte ihn auch bekommen, hätte dann aber auch von Anfang an gleich 35 € zahlen müssen und hätte damit nicht von den vergünstigten Monaten zu Beginn profitieren können. Wer hingegen von den vergünstigten Monaten am Anfang profitieren will, der muss auch selbst aktiv werden und die Umstellung bestätigen - wer es nicht macht, darf sich nicht über die Konsequenz (Fortführung des Vertrages zu den geschlossenen Konditionen) beschweren.