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am 02.03.2022 12:52
hallo, seit mehr als 24 stunden funktioniert mein İnternet nicht habe auch ein Störungsticket. kann ich gerne durchgeben ich möchte für die zeit ne gutschrift haben.
mfg
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am 02.03.2022 12:57
Eine Gutschrift kann erst nach Behebung der Störung erteilt werden, da ja niemand absehen kann, wie lange die Behebung dauert. Außerdem steht dir ja nach dem neuen TKG erst ab dem 3. Ausfalltag eine Entschädigung zu, auch das ist seit 1. Dezember 2021 neu.
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am 02.03.2022 13:20
nach dem 3 . Tag das ist ja sehr schön, für Kundenzufriedenheit ist ja gesorgt. dann möchte İch mein Vertrag sofort Kündigen İch akzeptiere diese neue Regelung nicht. Die Kündigung werde İch sofort einreichen. Vodafone Nie wieder.
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am 02.03.2022 13:23
Diese Regelung ist ein Gesetz, das haben nicht die Anbieter eingeführt sondern der deutsche Gesetzgeber. Ob du das akzeptierst oder nicht, interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
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am 02.03.2022 13:27
das Vodafone nichts interessier ist glaub ich vielen hier in der community klar. Gesetz ist gesetz mein Vertrag ist aber alt daher gibts es bestimmt eine sonderregelung das ich daher mein Vertrag kündigen kann und wenn dies nicht möglich ist habe ich jetzt Dank DİR torsten eİn Grund mehr mein Vertrag nicht zu verlängern, weil so Respektlos wie Sie sind und sticheln und nicht für konflikltlösung offen sind. VIELEN DANK
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am 02.03.2022 13:29
Sag mal, dir ist hoffentlich bewusst, das du hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum bist, oder? Ich bin Kunde wie du und habe dir bloß die aktuelle neue Rechtslage mitgeteilt. Wenn du deswegen kündigen möchtest, kannst du das natürlich über die bekannten Wege tun. Und ich bin jetzt hier raus!
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am 02.03.2022 14:58
Noch was: Vodafone bietet keine 100%ige Verfügbarkeit an - Im Jahresmittel sind "nur" 98,5% Verfügbarkeit vertraglich vereinbart. Das bedeutet auch, dass bis zu 5 1/2 Tage Komplettausfall - die auch am Stück auftreten können - vertraglich vereinbart sind.
Davon abgesehen sind die Regelungen bezüglich der Ausfallzeit im TKG klar geregelt - vorher gab es beim Ausfall gar keine Gutschrift auf gesetzlicher Basis, sondern wenn überhaupt wurden Gutschriften nur auf Kulanz erteilt, auf die es wie gesagt keinerlei rechtlichen Anspruch gibt.
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19.07.2022 16:21 - bearbeitet 19.07.2022 16:23
Hallo zusammen,
habe diesen Beitrag über die Googlesuche gefunden und zwei Fragen in dem Zusammenhang:
Wie passen die 98,5% Verfügbarkeit im Jahresmittel aka 5,5 Tage Ausfall im Jahr und die 3 Tage laut TKG zusammen?
Sind die 3 Tage laut TKG am Stück oder kumuliert?
Ich hatte in diesemJahr zwei 2 Störungen, die jeweils ca. 2 Tage anhielten und darüber hinaus mehrmals täglich kurze Internetausfälle - ist vielleicht einfach zu heiß...
Die Hotline sagt mir, dass es eine Gutschrift ausschließlich dann gibt, wenn eine einzelne Störung 3 Tage oder länger dauert und das dieses Gesetz "leider" auch die Verfügbarkeit im Jahresmittel außer Kraft setzt.
Das würde bedeuten, selbst wenn jetzt nochmal übertrieben formuliert 10 Störungen mit Dauer von bspw. je 2 Tagen dazukommen sollte, wäre aus Sicht Vodafone alles in bester Ordnung und eine Gutschrift würde es - wenn überhaupt - nur aus Kulanz geben.
Das kann ich nicht so ganz glauben.
Weiß das hier jemand besser?
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am 19.07.2022 16:38
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am 19.07.2022 16:53
98,5% Verfügbarkeit im Jahresmittel bezieht sich auf genau das, was es aussagt:
Der Anbieter steht dir vertraglich zu, dass die Leitung im Mittel 98,5% im Jahresmittel funktioniert - die Leitung kann also bis zu (kumuliert) 5,5 Tagen ausfallen - egal ob am Stück oder in mehreren kurzzeitigen Unterbrechungen. Wenn also innerhalb eines Jahres die 5,5 Tage nicht gerissen werden, ist die Leitung vertraglich gesehen mangelfrei - du kannst daher dann nicht kündigen oder andere Rechte ableiten.
Die 3 Tage im TKG beziehen sich hingegen auf eine einzelne Störung - nicht auf die mittlere Verfügbarkeit.
Es kann also sein, dass dir aus dem TKG auf einmal Rechte (z.B. auf pauschale Erstattung) zustehen, wenn die einzelne Störung länger als 3 Tage anhält, du aber keine weitergehenden Rechte aus dem Vertrag erhältst, wenn die 5,5 Tage nicht ebenfalls gerissen werden (z.B. Kündigungsrecht, Minderungsrecht o.ä.)...