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außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.
purplesquirrel
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außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich entschlossen  meinen Telefonie & Internetvertrag (CableMax 1000) fristlos und außerordentlich zu kündigen.

Der Grund für die außerordentliche Kündigung ist die Nichterfüllung der vertraglich für dieses Produkt vereinbarten Leistung hinsichtlich Verbindungsgeschwindigkeit seitens Vodafone und vor allem Verfügbarkeit des Internet an meinem Anschluss in Anbetracht der häufigen Störungen.

Aufgrund einer aktuellen Störung ist mein Internetanschluss Sept 2022 quasi nicht nutzbar.  Hier wurden jetzt mittlerweile multiple Störungstickets innerhalb ein Jahr willkürlichen geschlossen. Zwei Technikerbesuche, zwei Modemwechsel, alles nutzlos, um das Problem zu beheben.

Des Weiteren habe ich in den letzten Monaten über die Breitbandmessung-Desktop App der Bundesnetzagentur diverse Messkampagnen aufgezeichnet, die belegen, dass die Vodafone mir an meinem Anschluss seit September 2022 nicht die vertraglich vereinbarte Leistung liefert. Und ja, der PC an dem die Messungen durchgeführt wurden, ist Gigabit-kompatibel und ist außerdem über ein geeignetes Lan-Kabel direkt am Steckplatz 1 des Modems angebunden.

Ende September habe ich Vodafone folgenden formellen Brief mit dem Breitbandmessung_Messprotokoll geschickt

" Die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten betragen im Download maximal 1.000 Mbit/s, normalerweise zur Verfügung stehend 850 Mbit/s und minimal 600 Mbit/s. Die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten betragen im Upload maximal 50 Mbit/s, normalerweise zur Verfügung stehend 35 Mbit/s und minimal 15 Mbit/s.An meinem Anschluss liegt eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vertraglichen Leistung i.S.d. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG vor.

  Messungen mit dem Programm „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass

  • Die vertraglich vereinbarte Maximalgeschwindigkeit im Download wurde nicht an mindestens zwei von drei Nachrichten jeweils einmal zu mindestens 90 Prozent erreicht
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit im Upload wurde nicht in mindestens 90 Prozent der Messungen erreicht

Diese Abweichung ist gem. § 57 Abs. § 4 Satz 1 TKG das zu einer außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.

Sie haben also den Brief erhalten, die Antwort von Vodafone, in der es darum ging, ein Ticket zu eröffnen, das ein paar Tage später automatisch geschlossen wurde, in dem es erneut hieß, dass mit meinem Internet absolut nichts falsch sei, Sie haben die Tatsache, dass Sie Ihren Teil nicht erfüllt haben, völlig ignoriert des Vertrages, dass an meinem Anschluss eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vertraglichen Leistung liegt.

Selbst nachdem ich Ihnen Beweise vorgelegt habe und meine Rechte immer noch ignoriert habe, habe ich gestern per E-Mail von Vodafone vida als Antwort ein PDF erhalten, in dem meine Kündigung meines Vertrags bis zum Ende der Laufzeit bestätigt wurde. Sie haben meine gesetzlichen Rechte völlig ignoriert.

Ich bin schockiert, ich muss sagen, dass ich als Kunde noch nie von einem Unternehmen so behandelt wurde. So wie ich es bei Vodafone empfunden habe, völlig ignoriert zu werden, ohne anzuerkennen, dass Vodafone den vereinbarten Vertrag ständig nicht erfüllt hat.

Ich kontaktierte den Kundendienst über WhatsApp, nur um von Vodafone Gaslighted zu werden. Ich schickte ihnen den Brief und Breitbandmessung_Messprotokoll. Das war die Antwort: „Alle Messergebnisse sind jedoch so gut, dass Du alle Dienste über LAN kontinuierlich nutzen kannst.“

Ich denke, willst du mich veräppeln? Keine der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten wurde eingehalten, also nein, alle Messergebnisse sind nicht gut, sodass ich die Dienste über LAN eigentlich nicht uneingeschränkt nutzen kann. Es ist einfach beleidigend, so zu tun, als wären Ihre Kunden so dumm.

Ergebnis der Messkampagne im Download

Die in dieser Messkampagne durchgeführten Messungen zeigen hinsichtlich der Kriterien für den Nachweis einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der Geschwindigkeit von Festnetz-Internetzugängen im Download nachfolgender Ergebnisse. Für die Annahme einer solchen Abweichung der Geschwindigkeit ist es ausreichend, wenn ein Kriterium nicht erreicht wurde.

Die vertraglich vereinbarte maximale Geschwindigkeit wird an mindestens zwei von drei Nachrichtentagen jeweils mindestens einmal zu 90 Prozent erreicht: - Kriterium wurde nicht erreicht.

Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird in mindestens 90 Prozent der Messungen im Messzeitraum erreicht: - Kriterium wurde nicht erreicht.

Die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit wurde nicht an mindestens zwei von drei Nachrichtentagen jeweils mindestens einmal unterschritten: - Kriterium wurde nicht erreicht. Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der Datenübertragungsrate im Download wurde festgestellt.

 

Der Nerv, mir zu sagen, dass alle Messergebnisse so gut sind, dass man alle Dienste ohne Einschränkungen über LAN nutzen kann. Er hat erneut gelogen und behauptet, Sie würden Ihren Teil des Vertrags erfüllen, obwohl Sie es nicht tun.

   Dem Missbrauch, den Sie Ihren Kunden hinzufügen können, sind Grenzen gesetzt, es tut mir leid, und so zu tun, als wäre ich so dumm, meine Rechte als Kunde nicht zu kennen, ist unerreichbar.

Also ja, nochmal, Vodafone ignorierte einfach alle Probleme mit meiner Internetgeschwindigkeit und sagte: „Hey, alles ist in Ordnung, es ist alles in deinem Kopf, verrückte Frau, aber da du uns aufforderst, deinen Vertrag zu kündigen, haben wir deinen Vertrag bis zum Ende gekündigt.“ des Begriffs, tschüss.

Das ist nicht, was ich noch einmal gefragt habe. An meinem Anschluss liegt eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung und der vertraglichen Leistung i.S.d. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG vor.

  Messungen mit dem Programm „Breitbandmessung“ der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass

  • Die vertraglich vereinbarte Maximalgeschwindigkeit im Download wurde nicht an mindestens zwei von drei Nachrichten jeweils einmal zu mindestens 90 Prozent erreicht
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit im Upload wurde nicht in mindestens 90 Prozent der Messungen erreicht

Diese Abweichung ist gem. § 57 Abs. § 4 Satz 1 TKG das zu einer außerordentlichen Kündigung gem. § 57 Abs. § 4 Satz 5 TKG.

Als Kunde werden hier meine Rechte verletzt, da ich seit einem Jahr nicht nur für eine, sondern nur für zwei Leistungen zahle, die ich nie erhalten habe. Ich bezahle außerdem seit mehr als einem Jahr zwei vertraglich vereinbarte Leistungen, die ich nie erhalten habe, also funktionieren weder das Internet noch der Fernseher. Vodafone erfüllt aufgrund der häufigen Störungen immer wieder nicht die vertraglich vereinbarte Leistung für dieses Produkt hinsichtlich der Verbindungsgeschwindigkeit und vor allem der Verfügbarkeit des Internets auf meinem Anschluss.

Die Angelegenheit wurde bereits an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

Ich beantrage eine schriftliche Bestätigung der außerordentlichen Kündigung unter Angabe des Kündigungstermins.

Der Sonderbescheid mit Dokumentation einiger Messkampagnen wurde Ende September an das Beschwerdemanagement übermittelt.

Ich möchte hier über den Fortgang meiner Sonderkündigung informiert werden.

Carolina Noguera

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MasterScorpion
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