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Antwort
Lösung
am 03.11.2021 11:03
Guten Tag,
ich habe zum 30.08.2021 außerordentlich gekündigt. Die Kündigung wurde vom Beschwerdemanagement akzeptiert. Durch ein "Fehler" in Ihrem System haben Sie im September und Oktober weiterhin Geld von meinem Konto abgebucht. Ich habe Ihnen zwei Schreiben gesendet, mit der Aufforderung das Lastschriftmandat zu beenden und mir eine existierende Gutschrift zu überweisen. Die Gutschrift im September habe ich zurückgezogen. Im September habe ich eine erneute Rechnung erhalten, in der Sie aufgrund meiner Zurückbuchung der Lastschrifteinziehung 4€ als Rücklastschriftpauschale einbehalten. Dies obwohl der Vertrag eigentlich schon lange gekündigt ist.
Nun nehme ich telefonisch Kontakt auf und die Mitarbeiter dort können mir natürlich nicht die 4€ zurücküberweisen.
Ist Ihnen das eigentlich nicht unangenehm so Kunden zu verachen?
An wen kann ich mich bitte wenden, der kompetent ist und auch Änderungen vornehmen kann?
Gruß
am 03.11.2021 11:11
Beschwerdemanagement - standest doch schon in Kontakt mit.
Kann es sein das noch etwas offen war? siehe Abschlussrechnung.
"Die Gutschrift im September habe ich zurückgezogen. "
Gutschrift? oder meinst du Lastschrift?
am 03.11.2021 12:07
Auch bei einem beendeten Vertrag muss die Abschlussrechnung beglichen werden. Eine Rueckbuchung der Lastschrift führt zu zusätzlichen Kosten.