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1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Widersprüchliche Kulanz-Aussagen der Mitarbeiter
joshuapoppe96
Daten-Fan
Daten-Fan
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes Vodafone Team,
 
ich habe ein großes Anliegen. Ich besitze bei Ihnen seit langer Zeit mehrere Verträge. Kabel-Internet und Giga Kombi (Mobilfunk) - beides gerade erst verlängert. Nun ist es jedoch so, dass ich beruflich bedingt umziehen muss und mit meiner Freundin zusammen ziehe. Meine Freundin hat jedoch bereits einen Vertrag bei einem anderen Anbieter in dieser Wohnung laufen. Deshalb habe ich vor einigen Wochen Ihre Hotline kontaktiert und man sagte mir, dass ich aus Kulanz meinen bestehenden Kabel-Internet Vertrag bei Ihnen kündigen dürfte, mein Handy Vertrag aufgrund der Giga Kombi - welche dann allerdings wegfallen würde - jedoch um 10€ teurer werden würde. Damit war und bin ich jedoch selbstverständlich einverstanden. Dennoch habe ich bis dato keine Kündigungsbestätigung erhalten und jegliche andere Hotline Mitarbeiter sagen, dass eine Sonderkündigung nicht möglich sei in diesem Fall. Dies ärgert mich nun sehr, da ich ja sogar damit einverstanden war und bin, dass die Giga Kombi wegfällt und mein Handy Vertrag teurer wird. Darum wollte ich nun noch einmal nachfragen, ob eine Sonderkündigung aus Kulanz möglich ist. Ich fände es wirklich schade, aufgrund von so einem widersprüchlichen und nicht kulanten Kundenservice in Zukunft Vodafone meiden zu müssen, da ich bisher immer sehr zufrieden mit dem Kundenservice und Vodafone war.
 
Es grüßt freundlich
Joshua Poppe
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Torsten
SuperUser
SuperUser

Wenn der Anbieter deiner Freundin nicht ein Vodafone-Unternehmen ist und die Weiterführung des Kabel-Internet-Vertrags möglich ist, gibt es keine Möglichkeit für eine Sonderkündigung. Lediglich wenn Kabel dort nicht verfügbar ist, greift das Sonderkündigungsrecht nach TKG §46 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Umzugsdatum. Melde einfach den Umzug, alles weitere findet sich dann.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 Antworten 6
Torsten
SuperUser
SuperUser

Wenn der Anbieter deiner Freundin nicht ein Vodafone-Unternehmen ist und die Weiterführung des Kabel-Internet-Vertrags möglich ist, gibt es keine Möglichkeit für eine Sonderkündigung. Lediglich wenn Kabel dort nicht verfügbar ist, greift das Sonderkündigungsrecht nach TKG §46 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Umzugsdatum. Melde einfach den Umzug, alles weitere findet sich dann.

Nein das geht nicht, wenn es ein anderer Anbieter ist.

 

Geht nur wenn es Vodafone ist.

 

Du kannst aber den Vermieter bitten dir ein Schriftstück auszuhändigen der die Benutzung über Kabel Internet untersagt.

 

Dann kannste mit der 3 monatigen Kündigungsfrist kündigen. 

@joshuapoppe96 Wichtig ist auch, wenn dort Kabel möglich ist, dass es die gleiche Leistung gibt wie am jetzigen Wohnort. Also wenn du jetzt 1GB Bandbreite hast und dort wären nur 500MB möglich, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. 

Ganz allgemein: Gesagt wird viel, gerade an hotlines. Schriftlich ist immer besser.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@joshuapoppe96 Wichtig ist auch, wenn dort Kabel möglich ist, dass es die gleiche Leistung gibt wie am jetzigen Wohnort. Also wenn du jetzt 1GB Bandbreite hast und dort wären nur 500MB möglich, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. 


Seit wann denn das?

Siehe z.B. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@DreiViertelFlo  schrieb:

Du kannst aber den Vermieter bitten dir ein Schriftstück auszuhändigen der die Benutzung über Kabel Internet untersagt.

 

Dann kannste mit der 3 monatigen Kündigungsfrist kündigen. 


Ob das so einfach geht?

Die Gestattung umfasst imho das komplette Objekt.

@Gelöschter User Du hast natürlich vollkommen recht. Da hat sich das Wort "nicht" ganz unverschämterweise in den Text geschmuggelt, passt ja auch nicht zum ersten Satz. Schreiben wollte ich  "Also wenn du jetzt 1GB Bandbreite hast und dort wären nur 500MB möglich, greift das Sonderkündigungsrecht."