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am 14.07.2021 17:01
liebes Vodafone Team,
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Akzeptierte Lösungen
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am 14.07.2021 17:12
Wenn der Anbieter deiner Freundin nicht ein Vodafone-Unternehmen ist und die Weiterführung des Kabel-Internet-Vertrags möglich ist, gibt es keine Möglichkeit für eine Sonderkündigung. Lediglich wenn Kabel dort nicht verfügbar ist, greift das Sonderkündigungsrecht nach TKG §46 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Umzugsdatum. Melde einfach den Umzug, alles weitere findet sich dann.
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am 14.07.2021 17:12
Wenn der Anbieter deiner Freundin nicht ein Vodafone-Unternehmen ist und die Weiterführung des Kabel-Internet-Vertrags möglich ist, gibt es keine Möglichkeit für eine Sonderkündigung. Lediglich wenn Kabel dort nicht verfügbar ist, greift das Sonderkündigungsrecht nach TKG §46 mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Umzugsdatum. Melde einfach den Umzug, alles weitere findet sich dann.

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14.07.2021 17:44 - bearbeitet 14.07.2021 17:47
Nein das geht nicht, wenn es ein anderer Anbieter ist.
Geht nur wenn es Vodafone ist.
Du kannst aber den Vermieter bitten dir ein Schriftstück auszuhändigen der die Benutzung über Kabel Internet untersagt.
Dann kannste mit der 3 monatigen Kündigungsfrist kündigen.
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am 14.07.2021 18:07
@joshuapoppe96 Wichtig ist auch, wenn dort Kabel möglich ist, dass es die gleiche Leistung gibt wie am jetzigen Wohnort. Also wenn du jetzt 1GB Bandbreite hast und dort wären nur 500MB möglich, greift das Sonderkündigungsrecht nicht.
Ganz allgemein: Gesagt wird viel, gerade an hotlines. Schriftlich ist immer besser.

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am 14.07.2021 18:36
@Díaz_de_Vivar schrieb:@joshuapoppe96 Wichtig ist auch, wenn dort Kabel möglich ist, dass es die gleiche Leistung gibt wie am jetzigen Wohnort. Also wenn du jetzt 1GB Bandbreite hast und dort wären nur 500MB möglich, greift das Sonderkündigungsrecht nicht.
Seit wann denn das?
Siehe z.B. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html

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am 14.07.2021 18:38
@DreiViertelFlo schrieb:Du kannst aber den Vermieter bitten dir ein Schriftstück auszuhändigen der die Benutzung über Kabel Internet untersagt.
Dann kannste mit der 3 monatigen Kündigungsfrist kündigen.
Ob das so einfach geht?
Die Gestattung umfasst imho das komplette Objekt.
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am 14.07.2021 20:29
@Gelöschter User Du hast natürlich vollkommen recht. Da hat sich das Wort "nicht" ganz unverschämterweise in den Text geschmuggelt, passt ja auch nicht zum ersten Satz. Schreiben wollte ich "Also wenn du jetzt 1GB Bandbreite hast und dort wären nur 500MB möglich, greift das Sonderkündigungsrecht."
