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am 28.12.2021 08:57 - zuletzt bearbeitet am 28.12.2021 09:50 von Tina
Hallo, ich habe eine nicht gewünschte Vertragsänderung am 12.10.21 fristgemäß widerrufen und bis heute kein Feedback erhalten. Bitte bestätigen sie mir den Widerruf sofort.
Vertragsnummer ***
Viele Grüße
Edit: Vertragsnummer entfernt.
am 28.12.2021 09:41
Bitte entferne die Vertragsnr. unverzüglich
28.12.2021 10:09 - bearbeitet 28.12.2021 10:14
Welchen Tarif (genaue Tarifbezeichnung) hast du über welchen Weg nachweisbar widerrufen ? Aus welchen Bundesland kommst du ? Vorab der Hinweis, dass die Rücksendung von Hardware keinen wirksamen Widerruf bewirkt.
am 28.12.2021 10:27
Mir wurde ein günstiger Vertrag verkauft aber nicht erwähnt, dass sich meine Laufzeit verlängert. Diese Änderung habe ich dann per Mail mit dem Widerrufsformular geschickt. Ich habe den Vodafone Cable Max 1000 und wohne in Bayern
am 28.12.2021 10:39
Ein neuer Vertrag hat immer auch eine neue Mindestvertragslaufzeit. Hast du die auf der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse genutzt ? Der Widerruf mit deinen Kundendaten sollte im Textfeld und nicht in einer Anlage erfolgen. Das Widerrufsformular kannst du per Post oder Fax nutzen.
am 28.12.2021 11:02
Es war aber kein komplett neuer Vertrag. Mir wurde gesagt wenn ich meine Kündigung zurückziehe wird der aktuelle Vertrag günstiger. Bei den Unterlagen war aber ein Formular für den Widerruf dabei. Auf diesem Stand die E-Mail Adresse Kabel-widerruf@vodafone.de.
am 28.12.2021 11:25
@CE38 schrieb:Ein neuer Vertrag hat immer auch eine neue Mindestvertragslaufzeit. Hast du die auf der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse genutzt ? Der Widerruf mit deinen Kundendaten sollte im Textfeld und nicht in einer Anlage erfolgen. Das Widerrufsformular kannst du per Post oder Fax nutzen.
das ist so nicht richtig, eine Vertragsänderung ist nicht gleich ein neuer Vertrag, auf diesen muss vom Vodafone Mitarbeiter hingewiesen werden, wie auch auf die Laufzeit. Das Vodafone immer noch mit diesen unserösen Methoden arbeitet, spricht für die Serösität dieses Unternehmen.
Wird ein Vertrag telefonisch oder elektronisch erstellt, muss es auch die Möglichkeit geben einen Widerruf oder eine Kündigung auf diesem Weg abzugeben.
am 28.12.2021 11:29
@schlawiner01 schrieb:
Wird ein Vertrag telefonisch oder elektronisch erstellt, muss es auch die Möglichkeit geben einen Widerruf oder eine Kündigung auf diesem Weg abzugeben.
Nein, diese Möglichkeit muss erst am 01.07.2022 für die elektronische Kündigung ermöglicht werden. Einen Widerruf betrifft das mWn aber nicht. Außerdem gibts ja bei Vodafone bereits die Möglichkeit, telefonisch oder per Email zu widerrufen.
am 28.12.2021 12:06
Ein Tarifwechsel ist aber keine einfache Vertragsaenderung, die vorher schon vereinbart war (z.B. im Rahmen der Wechselgarantie - Wechsel zum 7. Monat möglich ohne Verlängerung der MVLZ - Konditionen sind im Vertrag bereits aufgeführt)
Beim Tarifwechsel wird eine neue tarifliche Leistung mit neuen Basispreis gemäß Tarifbeschreibung vereinbart. Dies ist immer ein neuer Vertrag.
Ein Kündigungs Button im Kundenportal ist erst ab 1.7.2022 gesetzlich vorgeschrieben.
am 28.12.2021 13:41
Ein Kündigungsbutton ist die eine Seite, die Form der Kündigung wird schon seit 2016 gesetztlich geregelt.
Auch bei einer "neue tarifliche Leistung" ist der Mitarbeiter des Vertriebes in dem Falle, der welcher die Veränderung am Vertrag ausgeführt hat verpflichtet die Vertragslaufzeit beim Kunden zu erwähnen und bestätigen zu lassen. Meines Wissens wurde das früher bei Vodafone auch mal mit einer Aufnahme des Gespräches realisiert. Zumindest bei meiner letzten Vertragsänderung Anfang 2020.