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am 06.02.2021 11:48 - zuletzt bearbeitet am 06.02.2021 12:56 von Mav1976
*** @buschul1, Beitrag von Über Gott und die Welt nach Internet, Telefon & TV über Kabel verschoben! ***
06.02.2021 12:51 - bearbeitet 06.02.2021 12:55
Hi @buschul1,
gesperrt wird nichts, sofern ihr euren vertraglichen Pflichten (Zahlung des Anschlusses) nachkommt.
Hier will einfach ein selbständiger Handelsvertreter euch nur wieder einen Vertrag andrehen.
Im Februar 2020 gab's für VF schon eine Abmahnung aufgrund dieser Schreiben. VF hat diese Vertreter ebenfalls abgemahnt.
Einfach nicht reagieren, sollte der Vertreter aber hartnäckig bleiben, würde ich empfehlen, dass der Verbraucherzentrale und/oder Bundesnetzagentur zu melden.
Daher alle Schreiben aufbewahren.
am 06.02.2021 13:14
Kannst auch bei der Polizei eine Anzeige aufgeben.
am 06.02.2021 13:47
@DreiViertelFlo schrieb:
Kannst auch bei der Polizei eine Anzeige aufgeben.
Was soll denn angezeigt werden? Sprich: Welche Straftat liegt deiner Meinung nach durch das Einwerfen der Karte vor, die seitens der Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden sollte?
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wie in dem von @Mav1976 erwähnten Urteil, kann ein Endkunde -im Gegensatz zur Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur- nicht aussprechen - mal ganz davon abgesehen, dass das Privatrecht ist, womit Polizei/Staatsanwaltschaft nichts zu tun haben.
Wenn man keinen Besuch von dem Vertreter wünscht, kann man ihm Hausverbot erteilen - sollte das erteilte Verbot nicht eingehalten werden, dann liegt mit Hausfriedensbruch eine Straftat vor, die bei der Polizei/Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden kann. Das Einwerfen solcher "Benachrichtigungskarten" per se hingegen ist noch keine Straftat...
am 06.02.2021 13:51 - zuletzt bearbeitet am 06.02.2021 15:20 von MasterScorpion
*
Vortäuschen falscher Tatsachen um sich einen Vorteil zu verschaffen,... der Versuch ist strafbar...
An Forenregeln angepasst, MS
am 07.02.2021 08:37
Hey Mav1976:
Das sehe ich auch so. Für eine Werbeaktion eines Vertreters ohne Auftrag von Vodafone spricht auch, dass der Vertreter außerdem eine Karte mit einer allgemeinen Werbung am "schwarzen Brett" im Hausflur befestigt hat. -
Die Karte bewahre ich selbstverständlich auf, die E-Mail an Vodafone habe ich ausgedruckt.
am 07.02.2021 09:34
@reneromann vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Und wer so einen schrieb aufsetzt das der Anschluss gesperrt wird, setzt den anderen Unterdruck damit er was zusätzlich abschließt. Das ist definitiv keine feine Art und spricht auf Vorsatz. er weiss sicher das man das nicht machen darf..
Er kann doch auch einfach schreiben das er gern zu neuen pridukten informieren will.. Aber richtig das wird kein Kunde machen, da er ja alles hat..
Anders sieht es aus wenn geschrieben wird oh es wird gesperrt. Dann kommt der Typ sagt ja damit der Anschluss nicht gesperrt wird müssen sie TV Premium abschließen.. Und ganz ehrlich das werden sicher viele Leute tun aus Angst..
am 07.02.2021 10:39
Schau mal auf dem Code / Druckdatum der Postkarte. Es kann sein, dass dieses "Werbemittel" schon lange von Vodafone aus dem Verkehr gezogen wurde und der Vertriebspartner trotzdem damit arbeitet.
am 07.02.2021 11:47
Auf der Karte habe ich folgenden Eintrag entdeckt: KA-00339-M-00-20/20.
Desweiteren habe ich heute auf dem Unitymedia- bzw. Vodafone-Verteilerkasten im Keller einen Werbe-Aufkleber entdeckt. Das habe ich sogleich wieder Vodafone zur Kenntnis mitgeteilt.
am 07.02.2021 12:27
@DreiViertelFlo schrieb:
@reneromann vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Und wer so einen schrieb aufsetzt das der Anschluss gesperrt wird, setzt den anderen Unterdruck damit er was zusätzlich abschließt. Das ist definitiv keine feine Art und spricht auf Vorsatz. er weiss sicher das man das nicht machen darf..
Er kann doch auch einfach schreiben das er gern zu neuen pridukten informieren will.. Aber richtig das wird kein Kunde machen, da er ja alles hat..
Anders sieht es aus wenn geschrieben wird oh es wird gesperrt. Dann kommt der Typ sagt ja damit der Anschluss nicht gesperrt wird müssen sie TV Premium abschließen.. Und ganz ehrlich das werden sicher viele Leute tun aus Angst..
Die Frage ist hier nur: Die Sperrandrohung, wenn kein Grundvertrag existiert - und es existiert ja offenbar kein MNV - ist prinzipiell vollkommen in Ordnung. Ich weiß nicht, inwiefern hier die Vertreter Einblick in die Kundendatenbank haben und daher wissen, wer im Haus einen Anschluss hat und wer nicht -oder- ob sie nur eine generelle "Haus ist angeschlossen, MNV nein"-Meldung haben. Und genau daher wäre ich vorsichtig mit der Unterstellung einer Straftat.
Das diese Art der Werbung nicht in Ordnung ist und dem entsprechenden Vertreter dafür mal gehörig auf die Finger geklopft gehört (so wie Vodafone sich schon eine blutige Nase abgeholt hat), steht auf einem ganz anderen Blatt (weil das halt privatrechtliche respektive wettbewerbsrechtliche Vergehen sind). Einziger Rat wie bei jeder solchen Werbung: Aussitzen und die Leute nicht reinlassen - sollte der Anschluss unberechtigterweise gesperrt werden, Störung melden und dem Techniker dann mitteilen, dass ein Herr X unberechtigterweise an der Anlage manipuliert hat (damit der Einsatz auf Kosten des Vertreters geht). Und in dem Moment, wo unberechtigt abgeklemmt wurde, liegt auch definitiv eine Straftat vor - denn der Vertreter kann nicht einfach "aus heiterem Himmel" Leitungen ohne Grund sperren - noch dazu ohne Sperrandrohung, gegen die der Kunde Rechtsmittel einlegen kann (über die er auch in dem Schreiben informiert werden muss).