Werbung für ein Kompakt-Paket
buschul1
Digitalisierer
Digitalisierer
Hallo,
gestern habe ich an Vodafone folgende E-Mail geschrieben:
 
"Am heutigen Tage fand ich in meinem Briefkasten die in der anliegenden PDF-Datei
abgebildete Benachrichtigungskarte von Vodafone vor.
 
Danach soll der Vodafone-TV-Kabel-Anschluss gesperrt werden. Deshalb
möge ich bitte den Vodafone-Berater zwecks Terminvereinbarung anrufen.
 
Da die Karte ohne Adressenangabe ist, kann ich noch nicht einmal 100%ig davon
ausgehen, dass die Benachrichtigung überhaupt für mich bestimmt ist.
 
Unabhängig davon ist zu der Benachrichtigungskarte folgendes zu erklären:
 
Zwischen meiner Ehefrau und Vodafone (vormals Unitymedia) besteht
seit Jahren unter der Kundennnummer 8469.... ein Vertrag über Kabel TV.
 
Da wir auch weiterhin einen TV-Empfang sichergestellt haben möchten, erschließt 
sich uns derzeit nicht, weshalb der Vodafone-TV-Kabel-Anschluss gesperrt werden soll.
 
Ihrer Stellungnahme in den nächsten Tagen dürfen wir daher entgegensehen.
 
Bis dahin werde ich weder den auf der Karte angegebenen Vodafone-Berater noch sonst
jemanden von Vodafone telefonisch oder sonstwie kontaktieren."
 
Was sagt ihr dazu?? Sicherlich könnt ihr meine Zurückhaltung gegenüber
irgendeinem Vodafone Kundenberater nachvollziehen(?).    LG Uli
 

*** @buschul1, Beitrag von Über Gott und die Welt nach Internet, Telefon & TV über Kabel verschoben! ***

14 Antworten 14
Mav1976
SuperUser
SuperUser

Hi @buschul1,

gesperrt wird nichts, sofern ihr euren vertraglichen Pflichten (Zahlung des Anschlusses) nachkommt.

Hier will einfach ein selbständiger Handelsvertreter euch nur wieder einen Vertrag andrehen.

Im Februar 2020 gab's für VF schon eine Abmahnung aufgrund dieser Schreiben. VF hat diese Vertreter ebenfalls abgemahnt. 

 

Einfach nicht reagieren, sollte der Vertreter aber hartnäckig bleiben, würde ich empfehlen, dass der Verbraucherzentrale und/oder Bundesnetzagentur zu melden. 

 

Daher alle Schreiben aufbewahren. 

Kannst auch bei der Polizei eine Anzeige aufgeben. 


@DreiViertelFlo  schrieb:

Kannst auch bei der Polizei eine Anzeige aufgeben. 


Was soll denn angezeigt werden? Sprich: Welche Straftat liegt deiner Meinung nach durch das Einwerfen der Karte vor, die seitens der Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden sollte?

 

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wie in dem von @Mav1976 erwähnten Urteil, kann ein Endkunde -im Gegensatz zur Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur- nicht aussprechen - mal ganz davon abgesehen, dass das Privatrecht ist, womit Polizei/Staatsanwaltschaft nichts zu tun haben.

 

Wenn man keinen Besuch von dem Vertreter wünscht, kann man ihm Hausverbot erteilen - sollte das erteilte Verbot nicht eingehalten werden, dann liegt mit Hausfriedensbruch eine Straftat vor, die bei der Polizei/Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden kann. Das Einwerfen solcher "Benachrichtigungskarten" per se hingegen ist noch keine Straftat...

*

Vortäuschen falscher Tatsachen um sich einen Vorteil zu verschaffen,... der Versuch ist strafbar...

 

An Forenregeln angepasst, MS

Hey Mav1976:

Das sehe ich auch so. Für eine Werbeaktion eines Vertreters ohne Auftrag von Vodafone spricht auch, dass der Vertreter außerdem eine Karte mit einer allgemeinen Werbung am "schwarzen Brett" im Hausflur befestigt hat. -

Die Karte bewahre ich selbstverständlich auf, die E-Mail an Vodafone habe ich ausgedruckt.

@reneromann vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar

 

Und wer so einen schrieb aufsetzt das der Anschluss gesperrt wird, setzt den anderen Unterdruck damit er was zusätzlich abschließt. Das ist definitiv keine feine Art und spricht auf Vorsatz. er weiss sicher das man das nicht machen darf..

 

Er kann doch auch einfach schreiben das er gern zu neuen pridukten informieren will.. Aber richtig das wird kein Kunde machen, da er ja alles hat.. 

 

Anders sieht es aus wenn geschrieben wird oh es wird gesperrt. Dann kommt der Typ sagt ja damit der Anschluss nicht gesperrt wird müssen sie TV Premium abschließen.. Und ganz ehrlich das werden sicher viele Leute tun aus Angst.. 

@buschul1 

Schau mal auf dem Code / Druckdatum der Postkarte. Es kann sein, dass dieses "Werbemittel" schon lange von Vodafone aus dem Verkehr gezogen wurde und der Vertriebspartner trotzdem damit arbeitet.

@CE38:

Auf der Karte habe ich folgenden Eintrag entdeckt: KA-00339-M-00-20/20.

Desweiteren habe ich heute auf dem Unitymedia- bzw. Vodafone-Verteilerkasten im Keller einen Werbe-Aufkleber entdeckt. Das habe ich sogleich wieder Vodafone zur Kenntnis mitgeteilt.


@DreiViertelFlo  schrieb:

@reneromann vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar

 

Und wer so einen schrieb aufsetzt das der Anschluss gesperrt wird, setzt den anderen Unterdruck damit er was zusätzlich abschließt. Das ist definitiv keine feine Art und spricht auf Vorsatz. er weiss sicher das man das nicht machen darf..

 

Er kann doch auch einfach schreiben das er gern zu neuen pridukten informieren will.. Aber richtig das wird kein Kunde machen, da er ja alles hat.. 

 

Anders sieht es aus wenn geschrieben wird oh es wird gesperrt. Dann kommt der Typ sagt ja damit der Anschluss nicht gesperrt wird müssen sie TV Premium abschließen.. Und ganz ehrlich das werden sicher viele Leute tun aus Angst.. 


Die Frage ist hier nur: Die Sperrandrohung, wenn kein Grundvertrag existiert - und es existiert ja offenbar kein MNV - ist prinzipiell vollkommen in Ordnung. Ich weiß nicht, inwiefern hier die Vertreter Einblick in die Kundendatenbank haben und daher wissen, wer im Haus einen Anschluss hat und wer nicht -oder- ob sie nur eine generelle "Haus ist angeschlossen, MNV nein"-Meldung haben. Und genau daher wäre ich vorsichtig mit der Unterstellung einer Straftat.

 

Das diese Art der Werbung nicht in Ordnung ist und dem entsprechenden Vertreter dafür mal gehörig auf die Finger geklopft gehört (so wie Vodafone sich schon eine blutige Nase abgeholt hat), steht auf einem ganz anderen Blatt (weil das halt privatrechtliche respektive wettbewerbsrechtliche Vergehen sind). Einziger Rat wie bei jeder solchen Werbung: Aussitzen und die Leute nicht reinlassen - sollte der Anschluss unberechtigterweise gesperrt werden, Störung melden und dem Techniker dann mitteilen, dass ein Herr X unberechtigterweise an der Anlage manipuliert hat (damit der Einsatz auf Kosten des Vertreters geht). Und in dem Moment, wo unberechtigt abgeklemmt wurde, liegt auch definitiv eine Straftat vor - denn der Vertreter kann nicht einfach "aus heiterem Himmel" Leitungen ohne Grund sperren - noch dazu ohne Sperrandrohung, gegen die der Kunde Rechtsmittel einlegen kann (über die er auch in dem Schreiben informiert werden muss).