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Weiterversorgung nach Vertragskündigung und Anbieterwechsel bis zum Neuanschluss?
Lampenmann75
Daten-Fan
Daten-Fan

Liebe Community,

 

wir sind zu einem anderen Anbieter gewechselt, und haben den Anschluß selbst gekündigt, zwischen Vertragsende und Neuanschluß liegen gut 14 Tage, laut Mitarbeiter des neuen Anbieters besteht eine Weiterversorgung durch Vodafone Mein Kabel bis zum Aktivierung des Neuanschlusses, das wollte ich mir eben vom Support bestätigen lassen, 2 (!) Mitarbeiter konnten mir diese Frage nicht beantworten und haben rumgedruckst...

 

Auf der Kündigunsbestätigung steht folgender Absatz:

 

Bei Anbieter-Wechsel: Sie nutzen unseren Internet- bzw. Telefon-Anschluss Telefon-Anschluss bis Ihr neuer Anschluss funktioniert. Schicken Sie uns bitte erst danach unser Gerät zurück.

 

Da ich im Homeoffice arbeite, bin ich auf die Internet-Verbindung angewiesen, und brauche eine defintive Bestätigung.

 

Herzlichen Dank allen im Voraus!

 

7 Antworten 7
Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @Lampenmann75 , 

 

lässt du einen Anbieterwechsel durch den neuen Anbieter durchführen, gibt es eine Weiterversorgungspflicht.

 

Kündigst du selbst, endet dein Vertrag zum bestätigten Vertragsende ohne Weiterversorgung. 

Für die Zwischenzeit müsstest du dir in diesem Fall mit deinem zukünftigen Anbieter eine vorübergehende Lösung überlegen. 

 

Deshalb ist es - gerade wenn man auf das Internet angewiesen - ist eine schlechte Idee, selbst zu kündigen. Lässt sich im Nachhinein leider nicht mehr ändern. 

 

Viele Grüße, Ines 

 

 

@Ines75 Ich glaube nicht, dass deine Anwort so ganz zutreffend ist. § 59 TKG - Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme - dejure.org gibt das meiner Meinung nach nicht her. Insbesonders der Absatz 2 i.V.m.Abs 3 TKG regeln doch die Weiterversorgunspflicht.

 

@Díaz_de_Vivar 

Es ist bei @Lampenmann75  kein Anbieterwechsel, sondern eine ganz normale, fristgerechte Kündigung zum Laufzeitende. Wäre es ein Anbieterwechsel, sähe die Situation komplett anders aus, dann gäbe es auch eine Weiterversorgungspflicht.

 

Anett
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Lampenmann75,

 

willkommen in der Community. Schön, dass Du da bist. 🙂

 

Ich kann der Aussage von @Ines75 leider nur zustimmen. Wenn Du Deinen Vertrag selbstständig ohne einen Anbieterwechsel gekündigt hast, können wir Dir leider keine Weiterversorgung stellen.

Eine Weiterversorgung bis zum Schalttermin des neuen Anbieters, kann auch nur dieser beauftragen und das im Zuge des Anbieterwechsels.

 

Es tut mir leid, dass ich Dir da keine positiven Neuigkeiten geben konnte. 😞

 

Viele Grüße

Anett

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@Ines75 Oh je, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das habe ich vor lauter Eifer doch glatt übersehen, 

Du hast SOOWAS von recht . Ich wollte einfach eine Art "Aktualisierung" . Mit wirklich schon Hinterlistigkeit  drehte mir der Herr am Telefon einen völlig neuen Vertrag auf , der angeblich keine mehrkosten verursachen würde . Ich also , warum nicht , schnelleres Net , ohne mehrkosten , her damit . Das kostete mich jetzt  120,- extra , weil der nächstmögl. Vertragswechsel erst jetzt im Okt. sei . Totaler (entschuldigung meine Wortwahl) ***!

Hallo @Andywersonst 

 

Bist du dir sicher das du im richtigen Thread deine Antwort abgegeben hast ?

 

Gruß

Dieter


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