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Lösung
am 05.06.2022 10:13
Hallo, ich habe am 16.03.2022 meinen Kabelvertrag auf eine 1000er Leitung upgegradet. Am 17.05.2022 habe ich wegen Umzuges ohne Vorlage einer Meldebescheinigung gekündigt. Ab dem 01.07.2022 werde ich nun in der neuen Wohnung leben, dort ist jedoch kein Internet über Kabel möglich.
Ist das wirklich normal das ich bis 2024 den Vertrag weiter bezahlen muss? Ich dachte wegen Umzuges ist es eine Sonderkündigung.
Wenn ich die Meldebescheinigung nachlege verkürzt sich dann dieser Zeitraum? Habe erst am 04.07. einen Termin beim Rathaus.
Wäre ja völlig mies wenn ich für etwas bezahlen muss wo ich ab dem 01.07. nicht mehr nutzen kann. Zumal der Nachmieter auch einen Kabelvertrag abschließen würde. Da bei der jetzigen Wohnung keine Konkurrenz besteht.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 05.06.2022 12:28
@xB00MER schrieb:
Am 17.05.2022 habe ich wegen Umzuges ohne Vorlage einer Meldebescheinigung gekündigt.
Die Kündigung wird für den Umzugstermin "schwebend" vorgemerkt, d.h. im System ist ersichtlich, dass du gekündigt hast. Du musst aber einen Nachweis einreichen, aus dem hervorgeht, dass du auch wirklich umziehst/umgezogen bist - z.B. deine Meldebescheinigung.
In dem Moment wird dann die Kündigung gemäß TKG "umgewandelt" - da du offenbar mehr als einen Monat vor Umzug gekündigt hast, dann also zum Umzugstag (der auf der Meldebescheinigung steht).
@xB00MER schrieb:
Ist das wirklich normal das ich bis 2024 den Vertrag weiter bezahlen muss?
Solange du keinen Nachweis über den Umzug beibringst: Ja...
@xB00MER schrieb:
Ich dachte wegen Umzuges ist es eine Sonderkündigung.
Aber nur, wenn der Anschluss in der neuen Wohnung nicht verfügbar ist. Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.
@xB00MER schrieb:
Wenn ich die Meldebescheinigung nachlege verkürzt sich dann dieser Zeitraum?
Richtig - siehe oben...
@xB00MER schrieb:
Wäre ja völlig mies wenn ich für etwas bezahlen muss wo ich ab dem 01.07. nicht mehr nutzen kann.
Du hast einen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit abgeschlossen - ist ja auch mies, wenn du dich jetzt da rausmogeln willst. Daher hat das BGH in 2011 mal entschieden, dass ein Umzug prinzipiell gar keinen Kündigungsgrund darstellt und man auch weiterbezahlen muss -- woraufhin das TKG die damals noch 3-monatige Frist eingeführt hat, die Ende 2021 auf einen Monat verkürzt wurde. Aber ja, je nach Einreichungszeitpunkt der Kündigung musst du eventuell für Zeiten bezahlen, in denen du schon umgezogen bist und daher die Leitung nicht mehr nutzen kannst. Denn der Umzug geht ja von deiner Seite aus und nicht vom Internetanbieter.
@xB00MER schrieb:
Zumal der Nachmieter auch einen Kabelvertrag abschließen würde. Da bei der jetzigen Wohnung keine Konkurrenz besteht.
Irrelevant - du kannst für eine Wohnung auch mehrere Kabelverträge abschließen und parallel nutzen.
am 05.06.2022 11:03
Du musst einen Umzug melden und wenn an deiner neuen Adresse kein Kabel verfügbar ist, dann kündigt dir Vodafone automatisch. Sollte aber dennoch Kabel bei dir möglich sein, dann zieht der Vertrag mit um.
am 05.06.2022 12:28
@xB00MER schrieb:
Am 17.05.2022 habe ich wegen Umzuges ohne Vorlage einer Meldebescheinigung gekündigt.
Die Kündigung wird für den Umzugstermin "schwebend" vorgemerkt, d.h. im System ist ersichtlich, dass du gekündigt hast. Du musst aber einen Nachweis einreichen, aus dem hervorgeht, dass du auch wirklich umziehst/umgezogen bist - z.B. deine Meldebescheinigung.
In dem Moment wird dann die Kündigung gemäß TKG "umgewandelt" - da du offenbar mehr als einen Monat vor Umzug gekündigt hast, dann also zum Umzugstag (der auf der Meldebescheinigung steht).
@xB00MER schrieb:
Ist das wirklich normal das ich bis 2024 den Vertrag weiter bezahlen muss?
Solange du keinen Nachweis über den Umzug beibringst: Ja...
@xB00MER schrieb:
Ich dachte wegen Umzuges ist es eine Sonderkündigung.
Aber nur, wenn der Anschluss in der neuen Wohnung nicht verfügbar ist. Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es nicht.
@xB00MER schrieb:
Wenn ich die Meldebescheinigung nachlege verkürzt sich dann dieser Zeitraum?
Richtig - siehe oben...
@xB00MER schrieb:
Wäre ja völlig mies wenn ich für etwas bezahlen muss wo ich ab dem 01.07. nicht mehr nutzen kann.
Du hast einen Vertrag mit 24-monatiger Laufzeit abgeschlossen - ist ja auch mies, wenn du dich jetzt da rausmogeln willst. Daher hat das BGH in 2011 mal entschieden, dass ein Umzug prinzipiell gar keinen Kündigungsgrund darstellt und man auch weiterbezahlen muss -- woraufhin das TKG die damals noch 3-monatige Frist eingeführt hat, die Ende 2021 auf einen Monat verkürzt wurde. Aber ja, je nach Einreichungszeitpunkt der Kündigung musst du eventuell für Zeiten bezahlen, in denen du schon umgezogen bist und daher die Leitung nicht mehr nutzen kannst. Denn der Umzug geht ja von deiner Seite aus und nicht vom Internetanbieter.
@xB00MER schrieb:
Zumal der Nachmieter auch einen Kabelvertrag abschließen würde. Da bei der jetzigen Wohnung keine Konkurrenz besteht.
Irrelevant - du kannst für eine Wohnung auch mehrere Kabelverträge abschließen und parallel nutzen.
am 06.06.2022 02:54
Da hier die Lösung markiert wurde, schließe ich jetzt ab. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Thread im richtigen Board.