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am 02.02.2021 17:38
Hallo Vodafone-Team!
Ich habe seit dem 24.04.2020 einen Vodafone Kabel Vertrag (Red Internet & Phone 100 Cable).
Diesen habe ich unter der Zusicherung der Wechselprämie abgeschlossen. Mein Telekomvertrag lief noch bis zum 01.02.2021 (deswegen wurde ich gerade wieder schmerzlich daran erinnert).
Leider wurde mir ab dem 13.05.2020 (warum auch immer dieses Datum) die volle Grundgebühr berechnet.
Ein Klärungsversuch am 30.06.2020 per Telefon endete damit, dass mich Ihr Mitarbeiter Lukas P. beleidigte und mir sagte, ich solle mich nicht so haben, ich würde doch gar nicht so viel bezahlen.
Weitere Klärungsversuche per Mail endeten ... gar nicht, sie wurden nämlich nicht einmal beantwortet. Nie. Nicht ein einziges Mal.
Nun habe ich also fast 9 Monate Grundgebühr für zwei Verträge bezahlt (Telekom und Vodafone) und Vodafone hat mich um knapp 180 Euro gebracht.
Bitte helfen Sie mir hier mit einer Klärung weiter!
Off-topic: Das würde mich vielleicht auch ein bisschen darüber hinwegtrösten, dass ich die Vodafone Station alle paar Tage manuell neu starten muss, weil sich mal wieder kein Gerät per WLAN verbinden kann..... Meistens mitten in Videokonferenzen....
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 01.09.2021 14:18 - zuletzt bearbeitet am 01.09.2021 15:48 von MasterScorpion
Ist zwar nun schon etwas älter das Thema, aber da es noch einmal Aktivität gab...
Vodafone hat bei mir die Schlichtung abgelehnt, im gleichen Zuge aber "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (so oder ähnlich) eine entsprechende Gutschrift durchgeführt.
Ich bin also zu meinem Recht gekommen - eine Kulanz sehe ich hier nicht, eher ein Einlenken nach gescheitertem * (schon wieder so ein renitenter Kunde, der sich nicht * lässt...).
Für einzelne ist eine Durchsetzung vor Gericht natürlich unverhältnismäßig aufwändig. Auch für mich war die eingesetzte Zeit unterm Strich sicher "teurer", habe es eher aus Prinzip gemacht.
Allen anderen Geschädigten wünsche ich viel Glück mit Vodafone.
Für mich und alle, die ich berate, ist das Experiment Vodafone damit ein für alle Mal zu Ende.
Wer an der falschen Stelle spart, zahlt halt am Ende doppelt...
Beitrag nach Forenregeln angepasst, MS
am 02.02.2021 17:51
Sind den überhaupt die Voraussetzungen fuer das Restlaufzeitprogramm vorhanden ? Dazu gehoert die rechtzeitige Zusendung des Anbieterwechselformulars mit Rufnummernportierung.
Wurde vom Altanbieter der Wechsel mit Rufnummernportierung zum 1.2.2021 bestätigt ?
Rechnungen sind regelmässig zu prüfen und in begründeten Fällen unter Angabe von Kunden- und Rechnungsnummer schriftlich zu reklamieren.
am 02.02.2021 17:51
Wurden damals alle Unterlagen zur Rufnummernmitnahme ausgefüllt und zurückgeschickt?
Denn ohne Rufnummernmitnahme vom Altanbieter gibt's keine Grundgebührenbefreiung...
am 02.02.2021 17:54
Nachtrag:
Die Rufnummer wurde vor Vertragsende portiert, das ist möglicherweise Teil des Problems (wenn ich mir andere Beiträge hier so anschaue).
Da die Mail von Vodafone zwecks Portierung sehr agressiv und dringlich klang (unbedingt sofort abschicken, damit es rechtzeitig klappt), habe ich das Formular natürlich sofort abgeschickt. Und die Telekom war so freundlich, die Nummer umgehend freizugeben und mir ersatzweise eine neue Nummer zuzuweisen. Das ändert aber natürlich nichts an der Tatsache, dass mein Vertrag und mein Anschluss weiterhin bestanden und ich weiterhin Rechnungen über die Grundgebühr (nur jetzt eben mit einer anderen Nummer) erhalten habe und bezahlen musste.
Das kann ich Ihnen auf Wunsch natürlich belegen: Mit der Kündigungsbestätigung seitens der Telekom und mit den Rechnungen der Telekom, in denen meine Kundennummer (konstant) und meine Telefonnummer (mit der Portierung wechselnd) dokumentiert ist.
Die Kündigungsbestätigung hatte ich dem Support auch bereits einmal geschickt (wie oben beschrieben ohne jede Reaktion), eventuell finden Sie die noch im System.
02.02.2021 17:57 - bearbeitet 02.02.2021 17:58
@CE38 schrieb:Sind den überhaupt die Voraussetzungen fuer das Restlaufzeitprogramm vorhanden ? Dazu gehoert die rechtzeitige Zusendung des Anbieterwechselformulars mit Rufnummernportierung.
Wurde vom Altanbieter der Wechsel mit Rufnummernportierung zum 1.2.2021 bestätigt ?
Rechnungen sind regelmässig zu prüfen und in begründeten Fällen unter Angabe von Kunden- und Rechnungsnummer schriftlich zu reklamieren.
Wie gesagt: Ich habe mich mehrmals schriftlich beschwert - ohne jede Antwort hilft mir das nur leider nicht weiter.
Und ich würde eine einvernehmliche Lösung vorziehen, ich habe keine große Lust auf den Rechtsweg.
02.02.2021 18:00 - bearbeitet 02.02.2021 18:08
Sind die Voraussetzungen fuer das Restlaufzeitprogramm nicht erfüllt, nutzen auch schriftliche Beschwerden nichts.
Vodafone will dir nahtlose Telefongespräche unter der alten Rufnummer ermoeglich. Dies ist bereits erfolgt. Vereinbarung die du mit dem Altanbieter ueber den normalen Wechselprozess hinaus triffst, hast du zu verantworten.
am 02.02.2021 18:06
Vorzeitige Freigabe der Rufnummer und Zuteilung einer Ersatznummer hört sich aber verdammt nach Mobilfunk an. Im Festnetzbereich wäre mir das nicht bekannt - und wurde der Telekom-Vertrag denn durch Vodafone gekündigt oder hast du ihn selbst gekündigt und ie eine Kündigungsbestätigung mit dem Datum 01.02.2021 bei Vodafone vorgelegt?
am 02.02.2021 18:09
@CE38 schrieb:Sind die Voraussetzungen fuer das Restlaufzeitprogramm nicht erfüllt, nutzen auch schriftliche Beschwerden nichts.
Vodafone will dir nahtlose Telefongespräche unter der alten Rufnummer ermoeglich. Dies ist bereits erfolgt.
Nun, es steht ja alles da:
am 02.02.2021 18:25
Das ist nicht das vorgesehene Verfahren ueber das Restlaufzeitprogramm. Die Kündigung mit Rufnummernportierung soll vom neuen Provider angestoßen werden. In deinem Fall war der Vertrag ja bereits gekündigt. Eine vorzeitige Rufnummernportierung wird von deinem Altanbieter optional angeboten - ist aber nicht verpflichtend. Die vorzeitige Portierung hat den Wechsel ja abgeschlossen.
am 03.02.2021 10:50
@CE38 schrieb:Das ist nicht das vorgesehene Verfahren ueber das Restlaufzeitprogramm. Die Kündigung mit Rufnummernportierung soll vom neuen Provider angestoßen werden. In deinem Fall war der Vertrag ja bereits gekündigt. Eine vorzeitige Rufnummernportierung wird von deinem Altanbieter optional angeboten - ist aber nicht verpflichtend. Die vorzeitige Portierung hat den Wechsel ja abgeschlossen.
Vorgesehen oder nicht - die Bedingungen auf der Website sagen klar und deutlich:
"Wechselprämie: Bis zu 12 Monate lang berechnen wir keinen Basispreis für deinen neuen Kabel-Anschluss - solange Du Deinen bisherigen DSL-Anschluss noch nutzt."
Ohne jede Fußnote ist das nach aktueller Rechtssprechung auch genauso gültig.
Zudem habe ich dazu extra vorher an der Hotline nachgefragt. Auskunft: Es ist für die Wechselprämie unerheblich, ob ich den Vertrag selbst kündige oder nicht.
Da ich meinen DSL-Anschluss noch genutzt habe (von Telefon, geschweige denn Rufnummer steht da nichts), muss auch die Grundgebühr für den Vodafone-Anschluss entfallen.
Das scheint übrigens auch die Bundesnetzagentur so zu sehen, sie haben meinen Schlichtungsantrag diesbezüglich heute angenommen.
Falls hier im Forum nichts Offizielles kommt, bin ich gespannt auf das Feedback seitens Vodafone über den Schlichtungsantrag.