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am 19.08.2021 11:30
Guten Tag,
nachdem ich meine Kündigungsbestätigung von einem anderen Telefonanbieter eingereicht habe, habe ich gestern eine Mitteilung von Ihnen erhalten die das Wechselangebot bestätigt wurde. Allerdings steht dort der folgender Zusatz:
Denken Sie daran, dass dies nicht für die Grundgebühr für einen Kabelanschluss und für über die Grundgebühr hinausgehende Leistungen gilt (z. B. Telefonverbindungen außerhalb der Flatrate, Einmalentgelte, Zusatzoptionen).
Mir geht es um die Teil "nicht für die Grundgebühr für einen Kabelanschluss". Da ich allerdings ein Kabel-Internet Anschluss habe bin ich verwirrt und jetzt verunsichert ob dies auf mich zutrifft. Was bedeutet hier Kabelanschluss? Ich habe eine 100er Leitung, die entsprechend 34,99€ im Monat kostet. Meine Annahme ist, dass diese 34,99€ solange erstattet (max. 12 Monate) wie der alte Vertrag noch laufen würde.
Viele Grüße
am 19.08.2021 11:59
@mrhonest Wenn ich mich nicht irre, meint VF mit Kabelanschluss die TV-Versorgung.
19.08.2021 12:25 - bearbeitet 19.08.2021 12:27
Nur wenn zusätzlich Vodafone TV-Connect (TV-Kabelanschluss) gebucht wurde, werden diese Kosten auch berechnet. Diese sind im Restlaufzeitprogramm nicht enthalten. Wird der TV-Kabelanschluss nicht genutzt und wurde auch nicht gebucht (lineares TV über DVB-C), fallen diese Kosten nicht an.