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am 06.06.2023 10:29
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich hiermit nochmals erkundigen ob nun meine Bestellung über o2 endlich freigeschaltet wird. Der o2 Mitarbeiter ging von einem Datenproblem bei der Portierung aus, da 3x abgelehnt. Sprich: 67063 Ludwigshafen anstatt 67063 Ludwigshafen am Rhein. Obwohl man es hätte anhand der Postleitzahl erkennen müssen. Ich bitte Sie da nachzubessern!
Denn beides ist richtig.
So wie schauts aus?
Meine Schwiegermutter ist nach wie vor nicht erreichbar. Da fällt mir das neue Telekommunikationsgesetz ein zum Thema Erreichbarkeit.
MfG
Maier
am 06.06.2023 10:52
Leider bist du hier auf der falschen Baustelle.
Das ist inzwischen zu einem reinen Kunden-helfen-Kunden Forum verkommen.
Wende dich an einen offiziellen Kontaktkanal. (Telefon würde ich nicht verwenden)
Nur mal vorab:
Es geht um eine Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung?
Die Kündigung ist durch dich, bzw. die Schwiegermutter erfolgt?
Der Vertrag ist tatsächlich beendet? (Wenn es O2 überlassen wurde, läuft der Vertrag wahrscheinlich bis zum normalen Vertragsende weiter.
Mit den Gesetzen ist das so, wie beim Fußball. Man dar kein Foulspiel machen. Wenn man trotzdem foult, pfeift der Schiedsrichter.
Für die Portierung ist der Schiedsrichter die Bundesnetzagentur, an die man sich kostenlos wenden kann.
am 06.06.2023 13:41
Und ganz wichtig: Es muss exakt der gleiche Anschlussinhaber die Portierung beantragen - es geht also nicht, dass bei o2 du hinterlegt bist, während vorher bei VF die Mutter hinterlegt war...
am 08.06.2023 11:58
@reneromann schrieb:
Und ganz wichtig: Es muss exakt der gleiche Anschlussinhaber die Portierung beantragen - es geht also nicht, dass bei o2 du hinterlegt bist, während vorher bei VF die Mutter hinterlegt war...
Nicht zwingend, ich habe auch schon so Nummern übernommen. Es muss nur der alte Nummerninhaber stimmen.