Wandlung Vertrag von Kabel zu Dsl
Benvrotodo
Daten-Fan
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Hi, bin kürzlich umgezogen in ein altes Häuschen u. habe nach positivem verfügbarkeitscheck "Red Internet & phone 50 cable" bestellt. Jetzt waren Techniker da, haben sich ein Bild gemacht u. festgestellt es braucht noch nen Potenzialausgleich, den sie auch legen könnten. Allerdings ist das mit dermassenem Aufwand verbunden, dass hier mein Vermieter _trotz Kostenübernahme durch VF_ streikt. Es müssten Kabel durchs ganze Haus gezogen werden, mit entsprechenden Löchern durchs parkett und Stuck usw. Es würde auch ein Kabel hinter dem Ofen verlaufen und müsste feuersicher gemacht werden. Katastrophe und Vermieter sagt zu Recht warum ich nicht DSL genommen habe wie der Vormieter. Gibt es ne Möglichkeit wenn der Vermieter verweigert, den Vertrag-innerhalb VF- zu wandeln? Lieben Dank für eure Ratschläge 

 

Edit: @Benvrotodo  Beitrag ins passende Board verschoben.   

10 Antworten 10
reneromann
SuperUser
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Der Potentialausgleich hat nichts mit der Hausverteilung zu tun -- und dieser ist für E-Anlagen, die in den letzten 40(!) Jahren angefasst wurden, eh schon Pflicht (gewesen).

 

Und wenn dein Vermieter dir die Wohnung mit voll funktionsfähigem Kabelanschluss vermietet hat, dann hat er auch dafür zu sorgen, dass ein voll funktionsfähiger Kabelanschluss anliegt - was ja offenbar nicht der Fall ist. Klar kann der Vermieter hier die Zustimmung verweigern, nur dann würde ich an deiner Stelle auch den Punkt "voll funktionsfähiger Kabelanschluss" als Mietmangel melden und die Miete entsprechend mindern sowie den Teil der Kabel-Grundgebühren nicht bezahlen.

 

Eine Wandlung Kabel->DSL hingegen geht so direkt nicht - in dem Moment, wo der Kabelanschluss endgültig nicht realisierbar ist, wird der Kabel-Auftrag storniert und das war's. Du müsstest dann DSL separat neu bestellen.

Danke für die schnelle Antwort.

Demnächst kommt ein Elektriker vorbei, der das Haus sowie die Anschlüsse bisschen besser kennt, mal schauen was der sagt. 

Was wäre für VF denn im Zweifelsfall für eine Stornierung nötig? Eine schriftliche Nichtgestattung vom Eigentümer?

Besten Dank für die auskunft

erst die chronolisch jüngere frage:
soweit ich das weiß, kann man in nrw von dsl (über telefondose mit mietgebühr an telekom, die vodafone abdrücken muss) immer und kostenlos unabhänging vom zu kabel (eigene kabel von vodafone, die konkurrenz muss nicht merh bezahlt werden) wechseln. sofern du jettz einen dsl vertrag mit 24 monaten laufzeit abschließt, kannst du immer zu kabel zurückwechseln, wenn die ganzen potenzen (hab von elektronik, storm und so keien ahnung) ausgeglichen sind oder so. 

 

zur eingangsfrage:
der kabel-vertrag kommt tehcnisch nicht zu stande und wird/sollte automatisch stoniert werden. auch wenn die anbieter (da kenn ich ein beispiel im freundeskreis bei o2) immer die schuld auf den kunden/eigentümer schieben wollen, stehen die in der verantwortung. wäre die verfügbarkeit auf der homepage des anbierters nicht "falsch" und würde der kunde dadurch nicht in die irre geführt werden, bestellt man auch nicht. später von einem kunden zu verlangen, er solle sich drum kümmern (und am besten noch alle technsichen details kennen), ist völlig lebensfremd und zudem rechtlich überhaupt nicht haltbar. 

ein echte "wandlung" vom kabel zu dsl ist nicht möglich. ich persönlich gebe ich ungerne so wichtige sachen in fremde hände, sondern kümmere mich selbst drum. 

 

daher mein vorschlag: 
1.) vodafone dsl neubestellen. 
2.) kabel kontaktierten, dass der vertrag technisch nicht möglich ist. auftrags- oder sofern vorhanden kundennummer von kabel mit angeben. zusätzlich verweisen, dass man dsl bestellt hat. auch hier auf dei dsl bestelle, auftragsnummer, kundennummer vewesen.
3.) irgendwnan mit dsl glücklich werden. 

und falls kabel technisch möglich wird, dann wechseln 🙂 

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Dein Vermieter MUSS Vodafone eine Multimedia-Gestattung erteilt haben, erst dann wird die Immobilie als Verfügbar angezeigt.

@seelo2010  schrieb:
Dein Vermieter MUSS Vodafone eine Multimedia-Gestattung erteilt haben, erst dann wird die Immobilie als Verfügbar angezeigt.

Und wenn bei einem EFH der Anschluss im Keller realisiert werden kann, reicht das schon aus. Einen Anspruch darauf, dass das Kabel dann quer durch's Haus gelegt wird, gibt es nicht.

Mein Nachbar im Haus hat ein Haus mit Kabelanschluß, das er alleine bewohnt.

Er weiss nicht mal, dass es so was wie eine Multimediagestattung überhaupt gibt und trotzdem liegt Kabel-Internet an 🙂

Schräg gegenüber gibt es ein Restaurant und dort gibt es auch keine Multimediagestattung.

Überall läuft Kabel-Internet. Eine Alternative gibt es nicht.

 

Ich will damit nur sagen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen HÜP und Gestattung gibt.

Sobald ein aktiver HÜP vorhanden ist und kein Vermarktungsverbot existiert, wird das von Vodafone als verfügbar dargestellt.

Dass der Vermieter keinen Vertrag mit Kabel-Internet abschließen darf, ohne zumindest die organissatorischen Vorraussetzungen geschaffen zu haben, steht auf einem anderen Blatt.

Steht im Mietvertrag irgendwas von Kabel-Internet?

 

 

@HausHelene
Das ist Quatsch was Du da schreibst.
Wenn es ein MFH ist, muss eine Multimedia-Gestattung des Eigentümers vorliegen.
Das hat nichts mit dem HÜP zu tun, was sicherlich der Fall ist wenn ein HüP installiert wird, dass der Eigentümer bereits entsprechende Einwilligungen erteilt hat.

Dabei spielt es auch kein Thema ob es das Restaurant nebenan, oder das EFH ist.

@seelo2010 

Quatsch zurück.

Zu dem Zeitpunkt, als meine Mutter Kabel-Internet gelegt hat, wurde keine Multimediagestattung abgeschlossen.

Diese gab es erst später, als die Pension in ein MFH mit Vermietung gewandelt wurde.

Wo ist eigentlich die Grenze zum EFH?

Leider kenne ich niemanden, der zur Miete in einem EFH wohnt.

Wie könnte jemand  Kabel-internet bestellen, wenn die Verfügbarkeitsprüfung negativ ausfällt.

Verfügbarkeitsprüfung negativ, keine Bestellung möglich...