Vorzeitige Rücksendung vor Vertragsende
Sunny88
Netzwerkforscher
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Hallo liebe Community,

 

ich habe zum 31.12. meinen Vertrag wegen Umzug gekündigt.

Glücklicherweise habe ich das Retourenlable aufgehoben, welches bei Zusendung der Geräte beigelegt war. Die Empfängeradresse stimmt auch mit der Adresse aus der Kündigungsbestätigung überein.

 

Ich hatte seinerzeit die Geräte an meine Eltern schicken lassen. Daher stehen diese auch als Absender auf dem Etikett. Ist das schlimm? Auf dem Retourenschein steht ja meine Kundennummer mit drauf. Eine Zuordnung sollte dann ja eigentlich möglich sein oder?

 

Ist es schlimm wenn ich die Geräte bereits jetzt zurück schicke? Ich bin bereits umgezogen, da der Nachmieter die Wohnung bereits zum 01.12. übernehmen wird. Das war bei Kündging leider noch nicht klar, daher werde ich den Dezember wohl noch zahlen müssen. Aber ich kann die Geräte in der neuen Wohnung nicht nutzen, dann wären sie schon mal aus den Füßen.

 

Vorab vielen Dank für euer Feedback.

 

Viele Grüße und einen schönen Sonntag.

3 Antworten 3
reneromann
SuperUser
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Du kannst die Geräte auch jetzt schon zurücksenden - aber an der Pflicht zur Bezahlung ändert das nichts...

Du kannst jedoch Glück haben, wenn deine Ummeldebescheinigung nicht auf Ende Dezember, sondern auf Ende November ausgestellt wird - dann würden die 3 Monate ggfs. früher zu Ende sein...

Torsten
SuperUser
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Du kannst das Paketlabel der Lieferung problemlos nutzen, der Absender ist ja zweitrangig. Und ja, du kannst die Geräte auch jetzt schon zurückschicken, das ist auch möglich. Sollten Smartcards enthalten sein, lege die bitte separat in einem Briefumschlag ins Paket.

Bewahre den Einlieferungsbeleg gut auf und mache möglichst vor dem Zukleben des Pakets Fotos vom Inhalt, auf dem alles sichtbar ist 😉


@reneromann  schrieb:

Du kannst jedoch Glück haben, wenn deine Ummeldebescheinigung nicht auf Ende Dezember, sondern auf Ende November ausgestellt wird 


Die Ummeldebescheinigung sagt aber nicht unbedingt etwas zur Frist aus. Zunächst ist es doch so, dass der Frsitbeginn mit Eingang der Kündigung ausgelöst wird.