Vodafone möchte Vertrag mit Umzug ändern - rechtens?
Peeta831
Netz-Profi
Netz-Profi

An meinem bisherigen Standort liegrt zwischen meiner Verwaltung und Vodafone eine gesonderte Objektvereinbarung die beinhaltet, dass der Grundanschluss nur 8,50 Euro kostet.

 

Von Vodafone kam heute meine Umzugsbestätigung für Ende Februar. In dieser werde ich gebeten anzurufen, da ein Vertragdetail nicht mehr vorhanden ist: genau diese Vereinbarung soll wohl wgefallen.

 

Allerdings am neuen Standort bin ich bei der gleichen Verwaltung und es liegt mir schriftlich vor, dass auch hier die gleiche Vereinbarung gilt zwischen dieser und Vodafone. 

 

Was ist nun gültig? Gerne im Anhang betrachten....

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7 Antworten 7
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Das ist ja nur ein Flyer. Kann ja sein das dieser nicht gültig ist, oder veraltet. 

 

Ändern dürfen sie natürlich die Preise  wenn diverse Rabatte weg fallen.

 

 

Kann sicher geprüft werden. 

 

Aus Welchen  Bundesland kommst du? 

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Peeta831 

Die gleiche Vereinbarung kann es ja nicht sein - da es sich um ein anderes Wohnobjekt handelt. Eine Umstellung auf dieses neue Objekt wird sicherlich möglich sein. Du kannst am Telefon ja darauf hinweisen, dass am neuen Wohnort eine ähnliche Objektvereinbarung vorliegt.

Naja Flyer hin oder her. Der wurde mir mit meinem Mietvertrag ausgehndigt vor paar Wochen. Also veraltet kann dann ja wohl nicht sein oder?

 

Dann dürfte mich ja mein Vermieter nicht falsch informieren, immerhin bestätigt man dies ja mit seiner Unterschrift zwecks Breitbandanschluss selbst und dem ganzen drum herum.

 

Und dass der ein und selbe Vermieter an Objekt A eine Vereinbarung hat und an Objekt B nicht, wage ich zu bezweifeln.

 

Das wird doch ein Großabkommen sein... Stadt und Land  > Berlin

Wieso sollte es nicht veraltet sein?

Bald fällt das ja eh alles weg, und jeder muss dann teuer selber TV connect zu 15euro bze 19 Euro buchen.

 

Die luftfahrtbehorde Hamburg hat mir auch veraltete Anweisungen für die Schulung mitgeschickt 🙂 soviel dazu..

 

Vodafone hat in der Datenbank eigentlich alle Objekte mit sondernutzungsverttrag drinnen stehen. Kann aber natürlich mal nicht richtig funktionieren. 

 

Kann auch sein das Haus A ja älter ist und Haus B jünger und da andere Konditionen verhandelt wurden, oder das Konzept wird gekündigt da der Vertrag auslief.

 

Wie gesagt da muss mal ein mod nachhauen 

Ok Haus A ist von 2020.. Haus B jetzt 2022, da Erstbezug ist.

 

Kann denn, wenn es die EInpflegung ist, nicht alles mal korrekt gemacht werden? Erst hat es Wochen gedauert, bis die Straße überhaupt in der Datenbank korrekt war und nun hinten rum dann noch dieses....

Und da liegt wahrscheinlich das Problem das die sondervereinbarung noch nicht hinterlegt ist. Oder vom Vermieter noch garnicht abgeschlossen wurde, und die Unterlagen wirklich von der alten Wohnung sind, und die Hausverwaltung denkt dafür gillt auch die Vereinbarung.

 

Wie gesagt bald fallen diese komplett Verträge ja eh weg. Dann musst du 19euro für TV zahlen statt der 8.50euro..

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Peeta831,

 

wir kennen uns ja noch aus deinem anderen Beitrag Smiley (zwinkernd)

 

Die Adresse ist jetzt vermarktbar, das ist korrekt. Allerdings finde ich da aktuell keine Zusatzvereinbarung. Hier gilt das gleiche, wie im anderen Thread. Die Klärung kann nur der Vermieter veranlassen. Auch diese Zusatzvereinbarungen müssen über die Großkundenbetreuung und dem Vermieter geklärt werden.

 

Wir als Privatkundenbetreuer und auch Du als Mieter haben da keinen Einblick, was zwischen der Hausverwaltung und dem Großkundenservice abgeschlossen wurde oder auch nicht. Eventuell ist es noch in Verhandlung, noch nicht eingepflegt, startet erst zu einem späteren Zeitpunkt oder sonstige Gründe. Ich kann mich hier auch nur auf die aktuellen Infos im System verlassen und die sagen, dass dort keine Sondervereinbarung hinterlegt ist. Eventuell kannst Du den Vermieter ja darüber informieren, dass er sich mit seinen Ansprechpartnern in Verbindung setzt.

 

Viele Grüße

Lars

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