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10.11.2022 00:38 - bearbeitet 10.11.2022 00:39
Seit Dezember 2021 verwende ich einen Vodafone Kabel 250 Vertrag. Diesen habe ich ausgewaehlt, weil mir schnelles Internet zugesichert wurde.
Nachdem ich angefangen habe, ihn zu verwenden, kam es zu einer Reihe von Stoerungen, die 1 bis 3 Tage lang dauerten. Am 24. August 2022 kam es zu einer laengeren Stoerung, ueber die ich Vodafone direkt am 24. August per Email informiert habe. Das Router Laempchen leuchtete orange auf und auch ein Neustart des Router per Reset konnte die Stoerung nicht beheben. Ein Login in das WLAN war nicht mehr moeglich. Am 26. August 2022 habe ich per E-Mail eine zweiwoechige Frist gesetzt, das Internet zu reparieren. Die Stoerungsmeldung sowie die Reparaturfrist habe ich auch als Fax an Vodafone gesendet. Der Vodafone Kundendienst antwortete mir am 29. August per E-Mail, um welche Kundennummer es ginge und was nicht funktionieren wuerde. Die Kundennummer habe ich sofort gesendet,. Was nicht funktioniert, hatte ich ja bereits geschrieben, ein Login in das WLAN ist nicht mehr moeglich und das Router Laempchen leuchtet orange auf, auch nach reset. Anschliessend habe ich am 6. September 2022 meine Sonderkuendigung an Vodafone per Einschreiben versendet, weil die Stoerung nicht behoben war. Am 13. September sendete ich diese Sonder-Kuendigung nochmals per E-Mail. Ich hatte erhebliche Mehrkosten, da ich als Softwareentwickler im Home Office taeglich stabiles Internet benoetige und auf meinen Handy-Internet Hotspot ausweichen musste, der instabil war und vom Datenvolumen nicht ausreichte, weshalb ich mehrmals zusaetzliches Volumen fuer ca. 40 Euro erworben habe.
Die Kuendigung ist rechtswirksam, da Vodafone mir per AGB 97,5% Leistung garantiert. Wenn das Internet somit an 11 oder mehr Tagen im Jahr ausfaellt, sind die vertraglich festgehaltenen Leistungen nicht erfuellt. Eine Frist zur Reparatur habe ich per E-Mail und Fax gestellt. Diese wurde nicht eingehalten. Daher besteht rechtlich keine Moeglichkeit die Sonderkuendigung abzulehnen.
Am 21.9.2022 rief ich nochmals beim Vodafone Kundenservice an, da mir bis dato nur eine Kuendigungsbestaetigung fuer Dezember 2023 zugesendet worden war. In 1h Telefonat mit mehreren Mitarbeitern konnte mir keiner zusichern, dass meine Sonderkuendigung akzeptiert wird. Am Ende telefonierte ich mit der Technik. Der Techniker konnte mit mir am Telefon den Fehler ebenfalls nicht beheben und sagte mir zu, mir einen neuen Router zuzusenden.
Da ich jedoch fuer meine Arbeit ein stabiles Internet benoetige, moechte ich nicht mit einem neuen Router wieder in aehnliche Stoerungen hineinlaufen. Fuer mich sind Ausfaelle von 1-3 Tagen bereits sehr stoerend. Weiter habe ich in Foren gelesen, dass eine FritzBox die Internet-Ausfallsicherheit verbessern wuerde. Wenn tatsaechlich eine FritzBox benoetigt wird, um stabiles Internet zu haben, muss das aber in der AGB benannt sein und ebenfalls sollte der Kunde gewarnt werden, dass mit dem Standard Vodafone Router die AGB zugesicherte Leistung womoeglich nicht erfuellt wird.
Am 13.10.2022 schrieb mir der Vodafone Kundendienst, dass sie meine Sonderkuendigung nicht akzeptieren und offerierte mir eine Gutschrift fuer 10 Euro fuer die Stoerung. Ich antwortete, dass meine Sonderkuendigung rechtswirksam sei.
Seither erhalte ich Rechnungen von Vodafone, meine seitdem aufgekommenen Internetgebuehren zu bezahlen. Am 9. November 2022 habe ich sogar eine Mahnung erhalten.
Habe ich irgendetwas uebersehen? Ist meine Sonderkuendigung nicht rechtswirksam?
Mit freundlichen Gruessen
am 18.11.2022 21:46
@MichaelBay schrieb:Auch im Falle eines Routerdefekts gilt das Sonderkuendigungsrecht mit einer Fristsetzung von 2 Wochen. .
Nur so nebenbei: Das steht so nirgendwo.
am 19.11.2022 19:54
am 19.11.2022 20:53
Er bezieht sich auf das Gesetz - Hörensagen von Dritten steht er nicht drauf 😉
Im Grunde gehts um die Auslegung des BGB
am 19.11.2022 21:34
@MichaelBay schrieb:Doch genau hier https://www.aboalarm.de/blog/internet-und-telefon/sonderkuendigungsrecht-internet/#Sonderkuendigung_...
ABOALARM
Lies den Gesetzestext: § 314 BGB - Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund - dejure.org
Dort steht in Abs. 2 "Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist ... zulässig"
Kein Wort von 14 Tagen, wobei diese im Allgemeinen als ausreichend angesehen werden. Aber es kommt immer auf den jeweiligen Fall an.
am 23.11.2022 14:06 - zuletzt bearbeitet am 23.11.2022 14:43 von Torsten
Anbei der Brief an das Beschwerdemanagement, den ich vor 2 Wochen verschickt habe. Heute habe ich die 2. Mahnung erhalten. Gibt es noch etwas, das ich tun kann? Sonst werde ich mich wohl an einen Rechtsanwalt wenden.
Mit freundlichen Gruessen
Michael Bay
Edit: @MichaelBay Anhang aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt. Bitte poste nichts öffentlich, das persönliche Daten enthält. Danke.
am 25.11.2022 18:25
Bundesnetzagentur ist verständigt und Schreiben an den Anwalt geht unverzüglich heraus. Schade, dass Vodafone hier nicht gesetzesmäßig handelt.
am 27.11.2022 00:29
In welchem Fall wird denn eine Kündigungsfrist von 14 Tagen nicht als ausreichend angesehen, wo man ja überall Artikel dazu findet?
27.11.2022 00:40 - bearbeitet 27.11.2022 00:49
Ich muss sagen, die Aussage "das kommt immer auf den jeweiligen Fall an" kann man auch übersetzen mit "in einigen wenigen Ausnahmefällen kann es der Fall sein, dass 14 Tage nicht ausreichen". Hierzu hätte Vodafone allerdings belegen müssen, warum es länger benötigt und zeitnah eine Aussage darüber machen müssen, wie lange gebraucht wird. So ist das rechtlich eindeutig eine saubere Kündigung. Dass du, DiazDeVivar, dich hier gesetzesunkonform auf Vodafones Seite stellst, ist sicherlich aus der Perspektive eines Super Users zu verstehen. Doch geht es hier doch darum, dem Vodafone Kunden kundenfreundliche Beratung zu geben. Und diese lautet nicht darin,gesetzeskonforme Kündigungen abzulehnen und die Diskussion herauszuzögern.
am 27.11.2022 09:50
@MichaelBay Ich bin kein Superuser und stehe nicht auf der Seite von VF. Ganz im Gegenteil. Und wenn du mir nachweisen kannst, wo irgendwo im Gesetz deine "14-Tage-Frist" erwähnt wird, bist du super. aqngemessen finde ich nur. Und auch der Hinweis auf das VF angeblich hätte tun müssen, steht nirgendwo im Gesetz. Richtig ist, dass im Allgemeinen diese Frist als angemessen betrachtet wir.
Damit ist für mich hier Ende, mach was du willst.
am 27.11.2022 10:19
Man hätte halt dem Kunden eine freundlichere Lösung präsentieren können, als ihn zum Anwalt rennen zu lassen.