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10.11.2022 00:38 - bearbeitet 10.11.2022 00:39
Seit Dezember 2021 verwende ich einen Vodafone Kabel 250 Vertrag. Diesen habe ich ausgewaehlt, weil mir schnelles Internet zugesichert wurde.
Nachdem ich angefangen habe, ihn zu verwenden, kam es zu einer Reihe von Stoerungen, die 1 bis 3 Tage lang dauerten. Am 24. August 2022 kam es zu einer laengeren Stoerung, ueber die ich Vodafone direkt am 24. August per Email informiert habe. Das Router Laempchen leuchtete orange auf und auch ein Neustart des Router per Reset konnte die Stoerung nicht beheben. Ein Login in das WLAN war nicht mehr moeglich. Am 26. August 2022 habe ich per E-Mail eine zweiwoechige Frist gesetzt, das Internet zu reparieren. Die Stoerungsmeldung sowie die Reparaturfrist habe ich auch als Fax an Vodafone gesendet. Der Vodafone Kundendienst antwortete mir am 29. August per E-Mail, um welche Kundennummer es ginge und was nicht funktionieren wuerde. Die Kundennummer habe ich sofort gesendet,. Was nicht funktioniert, hatte ich ja bereits geschrieben, ein Login in das WLAN ist nicht mehr moeglich und das Router Laempchen leuchtet orange auf, auch nach reset. Anschliessend habe ich am 6. September 2022 meine Sonderkuendigung an Vodafone per Einschreiben versendet, weil die Stoerung nicht behoben war. Am 13. September sendete ich diese Sonder-Kuendigung nochmals per E-Mail. Ich hatte erhebliche Mehrkosten, da ich als Softwareentwickler im Home Office taeglich stabiles Internet benoetige und auf meinen Handy-Internet Hotspot ausweichen musste, der instabil war und vom Datenvolumen nicht ausreichte, weshalb ich mehrmals zusaetzliches Volumen fuer ca. 40 Euro erworben habe.
Die Kuendigung ist rechtswirksam, da Vodafone mir per AGB 97,5% Leistung garantiert. Wenn das Internet somit an 11 oder mehr Tagen im Jahr ausfaellt, sind die vertraglich festgehaltenen Leistungen nicht erfuellt. Eine Frist zur Reparatur habe ich per E-Mail und Fax gestellt. Diese wurde nicht eingehalten. Daher besteht rechtlich keine Moeglichkeit die Sonderkuendigung abzulehnen.
Am 21.9.2022 rief ich nochmals beim Vodafone Kundenservice an, da mir bis dato nur eine Kuendigungsbestaetigung fuer Dezember 2023 zugesendet worden war. In 1h Telefonat mit mehreren Mitarbeitern konnte mir keiner zusichern, dass meine Sonderkuendigung akzeptiert wird. Am Ende telefonierte ich mit der Technik. Der Techniker konnte mit mir am Telefon den Fehler ebenfalls nicht beheben und sagte mir zu, mir einen neuen Router zuzusenden.
Da ich jedoch fuer meine Arbeit ein stabiles Internet benoetige, moechte ich nicht mit einem neuen Router wieder in aehnliche Stoerungen hineinlaufen. Fuer mich sind Ausfaelle von 1-3 Tagen bereits sehr stoerend. Weiter habe ich in Foren gelesen, dass eine FritzBox die Internet-Ausfallsicherheit verbessern wuerde. Wenn tatsaechlich eine FritzBox benoetigt wird, um stabiles Internet zu haben, muss das aber in der AGB benannt sein und ebenfalls sollte der Kunde gewarnt werden, dass mit dem Standard Vodafone Router die AGB zugesicherte Leistung womoeglich nicht erfuellt wird.
Am 13.10.2022 schrieb mir der Vodafone Kundendienst, dass sie meine Sonderkuendigung nicht akzeptieren und offerierte mir eine Gutschrift fuer 10 Euro fuer die Stoerung. Ich antwortete, dass meine Sonderkuendigung rechtswirksam sei.
Seither erhalte ich Rechnungen von Vodafone, meine seitdem aufgekommenen Internetgebuehren zu bezahlen. Am 9. November 2022 habe ich sogar eine Mahnung erhalten.
Habe ich irgendetwas uebersehen? Ist meine Sonderkuendigung nicht rechtswirksam?
Mit freundlichen Gruessen
am 27.11.2022 12:28
So wie das in anderen Sonderkündigungsthreads geschieht, z.B. hier https://forum.vodafone.de/t5/Archiv-St%C3%B6rungsmeldungen/Sonderk%C3%BCndigung-wegen-nicht-erbracht...
am 14.12.2022 21:15
Hier steht es auch im Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html