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Vodafone Kundendienst - GigaTV am Telefon unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aufgeschwatzt
FW10
Smart-Analyzer
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Hallo zusammen,

 

ich muss jetzt hier meinem Ärger mal Luft machen.

Mitte des Jahres hatte ich alle Zusatzoptionen für meinen TV-Kabelanschluss gekündigt (Receiver, Bezahlprogramme), um nur noch die TV-Grundversorgung mit 19,99 € bezahlen zu müssen. Der Tarif nennt sich TV Connect. Die Kündigung hat auch geklappt und trat Anfang August in Kraft. Ende August erhielt ich einen Anruf vom Vodafone Kundendienst. Es war ein mit starkem ausländischen Akzent sprechender Mitarbeiter, der teils nur mit Mühe zu verstehen war.  Er erzählte mir, dass ich für nur 14,99 € dasselbe TV-Angebot erhalten könne und dazu sogar noch gratis einen Receiver. Meine Nachfrage, ob dann anstatt der 19,99 € nur noch 14,99 € fällig würden bestätigte er mit "Ja". Das Gespräch fand am 24.08.21 um 11:45 Uhr statt und dauerte 14 min. Gestern - also über 4 Wochen später traf die erste Rechnung ein - und mit Bestürzung stellte ich fest, dass sowohl 19,99 € für TV Connect-Gebühr als auch 14,99 € für GigaTV (mit Receiver) abgerechnet wurden. Daraufhin wandte ich mich per Chat an den Kundendienst. Dieser verwies nur auf das 14-tägige Kündigungsrecht, die dem Receiver beiliegende Auftragsbestätigung, und meinte, dass man da nichts mehr machen können. Das Telefonat selbst könne man nicht überprüfen, da es nur für Schulungszwecke aufgezeichnet würde.

Ich hingegen behaupte - Vodafone hat mir unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vertrag aufgeschwatzt, den ich so nicht wollte.

Was glaubt Ihr? Gibt es noch irgendeine Chance die GigaTV-Option (am besten sofort) wieder loszuwerden?

 

Und als Tipp für Vodafone - ich habe nichts gegen bei uns arbeitende, ausländische Mitbürger, aber in solchen Angelegenheiten sollte niemand zum Einsatz kommen, der der deutschen Sprache nicht 100% ig mächtig ist.

 

Danke für Eure Unterstützung

FW10

9 Antworten 9
reneromann
SuperUser
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Was im Telefonat besprochen wurde, kann hier niemand nachvollziehen. Einzig das, was in der Auftragsbestätigung steht, gilt - wenn dort also klar auf den kompletten Preis hingewiesen wird und du dein Widerrufsrecht nicht ausgeübt hast, bist du jetzt an diesen Vertrag gebunden - denn du hast dem Vertrag schließlich am Telefon zugestimmt.

 

Davon abgesehen ist der TV Connect nicht einzeln buchbar - TV Connect ist nur in Kombination mit einer TV-Option buchbar - die kleinste Option wäre Basic HD (also die Privaten in HD). Eben jene 19,99 € mtl. wären dann für eine SmartCard + CI+-Modul für die "Grundversorgung" + die Privaten in HD.

 

Wenn du dir "on top" GigaTV hast verkaufen lassen, dann ersetzt die GigaTV-Option (mit der GigaTV-Box) die BasicTV-Option (Smartcard + CI+-Modul) - TV Connect "unten drunter" bleibt.

 

Oder hast du jetzt sowohl Basic TV (Smartcard + CI+-Modul) -UND- GigaTV?

 

Noch was:


@FW10  schrieb:

Und als Tipp für Vodafone - ich habe nichts gegen bei uns arbeitende, ausländische Mitbürger, aber in solchen Angelegenheiten sollte niemand zum Einsatz kommen, der der deutschen Sprache nicht 100% ig mächtig ist.


Vielleicht solltest du dich eher an deine eigene Nase fassen, dass du die schriftlichen Vertragsunterlagen nicht kontrolliert hast. Und wenn du der Meinung bist, dass du das Gegenüber am Telefon nicht richtig verstehst, hättest du das Gespräch auch von dir aus beenden können.

 

By the way: Das sind meist keine Mitarbeiter von Vodafone, sondern externe CallCenter, die auf Provisionsbasis versuchen, (Zusatz-)Verträge zu verkaufen...

Nein, wie beschrieben habe ich TV Connect und GigaTV "obendrauf".

Ja, ich habe dem Vertrag am Telefon zugestimmt - aber so wie ihn mir der Servicemitarbeiter angeboten hat, und das ist definitiv nicht das, was ich anschließend erhalten habe. Deshalb sollte in diesem Fall ein "erweitertes" Kündigungsrecht gelten.  Das Telefonat ist bestimmt noch irgendwo gespeichert. Nur rückt das Vodafone natürlich nicht raus...


@FW10  schrieb:

Ja, ich habe dem Vertrag am Telefon zugestimmt - aber so wie ihn mir der Servicemitarbeiter angeboten hat, und das ist definitiv nicht das, was ich anschließend erhalten habe. Deshalb sollte in diesem Fall ein "erweitertes" Kündigungsrecht gelten.


Nein, dafür gibt es das Widerrufsrecht - und das ist vom Gesetzgeber auf 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in dauerhafter Form (Mailanhang, Ausdruck, Hinterlegung im Kundencenter) festgelegt worden. Wenn du in dieser Zeit die Unterlagen nicht prüfst, ist das Widerrufsrecht verwirkt.

 

Und das Widerrufsrecht ist genau für diesen Fall gedacht - dass du am Telefon etwas falsch verstanden hast -oder- dir es nach Prüfung der Unterlagen anders überlegst.

 


@FW10  schrieb:

Das Telefonat ist bestimmt noch irgendwo gespeichert. Nur rückt das Vodafone natürlich nicht raus...


Nein, es muss keine Aufzeichnung geben - insbesondere dann, wenn von dir lediglich einer Aufzeichnung zu Schulungszwecken eingewilligt wurde, gibt es KEINE Aufzeichnung des Gesprächs. Und selbst dann werden nur zufällig ausgewählte Gespräche aufgezeichnet und in anonymisierter Form, also ohne Kundendaten, abgelegt.

 

Nur wenn explizit nochmals im Verlauf des Gesprächs eine Aufzeichnung angesagt und gestartet wird, wäre dieser Teil des Gesprächs definitiv aufgezeichnet und mit deinem Kundenprofil verknüpft worden.

Es ist die alte Leier und immer die gleiche Geschichte. WENN es einen rechtmäßigen Vertrag gibt, DANN greift das Widerrufsrecht. Gibt es keinen, dann gibt es auch keinen Auftrag zu bestätigen und nichts zu widerrufen.

Und nun die Preisfrage: Wer muss beweisen, dass es eben diesen Vertrag gibt, auf dessen Grundlage eine Forderung (Rechnung) gestellt wird? Natürlich derjenige, der etwas will. Ihm obliegt es zu beweisen, dass die Forderung rechtmäßig ist. Der Verweis auf eine erfolgte Auftragsbestätigung, der nicht widersprochen wurde, genügt in der Regel nicht - eben weil es Auftragsbestätigungen ohne zugrunde liegenden Auftrag gibt.

Dass mit einem "Widerruf" alles einfacher gewesen wäre, will ich ja nicht abstreiten. 

@FW10 

Die vermeintlichen Vorteile werden als Verkaufsargument natürlich in den Vordergrund gerueckt. Von deiner vorgetragenen Gesprächsschilderung stimmt es, dass dein bisheriges Vodafone TV-Connect von 19,99€  mit Vodafone TV-Connect Vorteil (mit GigaTV Cable) nur noch 14,99€ kostet. Das eine TV-Option immer einen TV-Kabelanschluss benötigt, war dir als Kunde aus den vorherigen Verträgen bereits bekannt. Das zusätzliche TV-Optionen kostenpflichtig sind, ist auch kein Geheimnis.

 

Als Bestandskunde von Vodafone TV-Connect reichte ein telefonischer Auftrag fuer GigaTV Cable zu 14,99€ voellig aus. Der TV-Kabelanschluss VF TV-Connect wurde dir ja nicht zusätzlich am Telefon angeboten sondern ist ein Bestandsvertrag.

 

FW10
Smart-Analyzer
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Ok, danke Euch für Eure Ausführungen. Ich habe meine Lehre daraus gezogen.

 

 

FW10
Smart-Analyzer
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... allerdings stelle ich kürzlich fest, dass mit dem GigaTV Receiver nicht einmal DVB-Untertitel möglich sind! Für mich als Schwerhörigen sind diese essentiell, um dem Programm überhaupt folgen zu können. Das hatte mir der Mitarbeiter am Telefon verschwiegen, und in der Auftragsbestätigung ist es auch nicht erwähnt. Bin ich auch hier selber schuld, wenn ich es nicht schaffe innerhalb von 14 Tagen den Receiver zu installieren und ausführlich zu testen, um GigaTV dann aufgrund technischer Unzulänglichkeit zu widerrufen?

Für mich sind DVB-Untertitel heutzutage ein selbstverständlicher Standard bei jedem Gerät und bei jeder Übertragungsart. Was erlaubt sich Vodafone hier?

@FW10 

Die technische Beschreibung muss nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt werden. Dort reicht Produktbezeichnung, Preis und Vertragsdauer. Die technischen Daten kannst du dir vor einer Auftragserteilung beschaffen.

 

Die 14 Tage Widerrufsfrist sind kein offiz. eingeräumter Testzeitraum. Es ist lediglich die Moeglichkeit nach dem Fernabsatzgesetz, einen Vertrag zu widerrufen. 

 

Ich würde erst einmal in der Wortwahl etwas abrüsten. Die von die ausgesprochene Anschuldigung kann ich nicht nachvollziehen. Fehlende aber gewünschte Funktionen sind sicherlich ärgerlich - sofern sie aber nicht ausdrücklich zugesichert wurden, kannst du einem Hotliner keinen Vorwurf machen. Einen "selbstverständlichen" Standard gibt es nicht. Entweder gibt es durch Normung einen offiz. Standard oder eben keinen. 

 

 

FW10
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Danke, ich habe die Belehrung verstanden und werde in Zukunft gegen solche Machenschaften besser gewappnet sein. Vodafone Service-Mitarbeitern begegne ich ab jetzt mit gesundem Missvertrauen (v.a. denen mit ausländischem Akzent). Zudem kann ich alle Schwerhörigen, die auf Untertitel angewiesen sind, vor GigaTV nur warnen. Und auch die Mediatheken funktionieren leider nicht vollumfänglich.