Frage
Antwort
Lösung
am
07.05.2022
11:47
- zuletzt bearbeitet am
07.05.2022
12:06
von
Mav1976
Guten Morgen,
ich bin Student und habe letztes Jahr im September (07.09.2021) ein Vodafone Kabelvertrag an meinem Nebenwohnsitz abgeschlossen.
Ich wohne für 1 Jahr in meiner derzeitigen wohnung. Ab dem 01.08.2022 ziehe ich zu meinen Eltern zurück. Bei meinen Eltern ist mein erst Wohnsitz, daher möchte ich den Vertrag vorzeitig kündigen. Was ist jetzt zu tun?
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Ist eine vorzeitige Kündigung möglich und bis wann muss ich diese spätestens einreichen?
Kann ich die Kündigung schrfitlich einreichen und wenn ja an welche Email Adresse darf ich diese Kündigung schicken und welcher Inhlat gehört in die Kündigungsmail rein?
Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe.
*** @Jori999, Beitrag von Community nach Kabel verschoben! ***
am 07.05.2022 12:10
du musst den Umzug melden im Kundencenter, ist der Vertrag am neunen Wohnort verfügbar zieht er dorthin mit um, du kannst auch mal die Suche oben nutzen!
07.05.2022 12:31 - bearbeitet 07.05.2022 12:33
@Jori999 Grundsätzlich ist das schon richtig, was Menne99 schreibt. Aber wie immer gibt es Ausnahmen.
P.S. Hast du denn bei Einzug nicht gewusst, dass es nur für ein Jahr ist?
am 07.05.2022 18:58
@Díaz_de_Vivar schrieb:
- Ein Kündigungsrecht könnte auch gegeben sein, wenn man keine Verfügungsgewalt in der Wohnung hat, sprich kein Mieter ist, und der Mieter keine Einwilligung gibt.
Wobei dieser Absatz nur dann greift, wenn eine Installation in der Wohnung notwendig ist - also z.B. erst Kabel gezogen werden müssen. Wenn hingegen eine Multimediadose oder Antennendose vorhanden ist, greift der Ansatz nicht.
am 07.05.2022 20:03
@reneromann Deshalb könnte. Und ob deine Einwände berechtigt sind, sollten wir hier nicht diskutieren. Könnte nämlich sein, dass sie es nicht sind. Ich kann mir zwar vorstellen, woher dein Argument kommt, aber mir ist diesbezüglich keine richterliche Entscheidung bekannt.
am 08.05.2022 11:36
schrieb: Wobei dieser Absatz nur dann greift, wenn eine Installation in der Wohnung notwendig ist - also z.B. erst Kabel gezogen werden müssen. Wenn hingegen eine Multimediadose oder Antennendose vorhanden ist, greift der Ansatz nicht.
Da kann ich dir nicht ganz zustimmen, es können 10 Antennendosen oder Multimediadosen vorhanden sein, sollte Vodafone keine Multimediagestattung durch den Besitzer vorliegen haben geht überhaupt nichts.
Gruss
Methusalem1