Vodafone Kabelvertrag kündigen
Jori999
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Morgen,

ich bin Student und habe letztes Jahr im September (07.09.2021) ein Vodafone Kabelvertrag an meinem Nebenwohnsitz abgeschlossen.

Ich wohne für 1 Jahr in meiner derzeitigen wohnung. Ab dem 01.08.2022 ziehe ich zu meinen Eltern zurück. Bei meinen Eltern ist mein erst Wohnsitz, daher möchte ich den Vertrag vorzeitig kündigen. Was ist jetzt zu tun?

Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. 

 

Ist eine vorzeitige Kündigung möglich und bis wann muss ich diese spätestens einreichen?

Kann ich die Kündigung schrfitlich einreichen und wenn ja an welche Email Adresse darf ich diese Kündigung schicken und welcher Inhlat gehört in die Kündigungsmail rein?

 

Ich bedanke mich im voraus für die Hilfe.

 

*** @Jori999, Beitrag von Community nach Kabel verschoben! ***

5 Antworten 5
Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

du musst den Umzug melden im Kundencenter, ist der Vertrag am neunen Wohnort verfügbar zieht er dorthin mit um, du kannst auch mal die Suche oben nutzen!

 

 

Der glubb is a Depp

@Jori999 Grundsätzlich ist das schon richtig, was Menne99 schreibt. Aber wie immer gibt es Ausnahmen. 

  • So ist VF in der Regel kulant, wennim neuen Haushalt ebenfalls ein VF-Vertrag läuft.
  • Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht hat man, wenn der bisherige Vertrag nicht 1:1 umgesetzt werden kann. Meist ist hier die Bandbreite das Kriterium.
  • Ein Kündigungsrecht könnte auch gegeben sein, wenn man keine Verfügungsgewalt in der Wohnung hat, sprich kein Mieter ist, und der Mieter keine Einwilligung gibt.

P.S. Hast du denn bei Einzug nicht gewusst, dass es nur für ein Jahr ist? 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:
  • Ein Kündigungsrecht könnte auch gegeben sein, wenn man keine Verfügungsgewalt in der Wohnung hat, sprich kein Mieter ist, und der Mieter keine Einwilligung gibt.

Wobei dieser Absatz nur dann greift, wenn eine Installation in der Wohnung notwendig ist - also z.B. erst Kabel gezogen werden müssen. Wenn hingegen eine Multimediadose oder Antennendose vorhanden ist, greift der Ansatz nicht.

@reneromann Deshalb könnte. Und ob deine Einwände berechtigt sind, sollten wir hier nicht diskutieren. Könnte nämlich sein, dass sie es nicht sind. Ich kann mir zwar vorstellen, woher dein Argument kommt, aber mir ist diesbezüglich keine richterliche Entscheidung bekannt. 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann 

 

schrieb: Wobei dieser Absatz nur dann greift, wenn eine Installation in der Wohnung notwendig ist - also z.B. erst Kabel gezogen werden müssen. Wenn hingegen eine Multimediadose oder Antennendose vorhanden ist, greift der Ansatz nicht.

 

Da kann ich dir nicht ganz zustimmen, es können 10 Antennendosen oder Multimediadosen vorhanden sein, sollte Vodafone keine Multimediagestattung durch den Besitzer vorliegen haben geht überhaupt nichts.

 

Gruss

Methusalem1