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Verwirrung um die Wechselprämie
m-f
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

ich bin dabei von Telekom/DSL auf Vodafone/Kabel umzustellen.
Bei Vertragsabschluss habe ich Vodafone den Auftrag zu Kündigung und Rufnummernmitnahme beim alten Anbieter gegeben, die Kündigung ist auch gerade zum 26.07.23 erfolgt.
Da ich in meiner Wohnung bisher kein Internet über Kabel genutzt habe, war ich froh, dass mir die Wechselprämie scheinbar die Möglichkeit geben würde, dieses noch ausgiebig testen zu können, während mein DSL-Anschluss weiterhin funktionieren würde und ich dafür auch keine doppelte Grundgebühr zahlen zu müssten. Kurz davor, den neuen Vertrag auf der Aktivierungsseite von Vodafone starten zu lassen, ist mir aber dieser Passus im Kleingedruckten aufgefallen:

"Sie erhalten die Gutschrift über die Grundgebühr Ihres neuen Internet- und Telefonanschluss von Vodafone bis zum Schalttag (maximal für 12 Monate) für jeden vollen Monat, den Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter noch einen Anschluss haben. Die Beträge werden Ihnen auf den nächsten Rechnungen gutgeschrieben."

Auch unter https://zuhauseplus.vodafone.de/internet-telefon/wechseln.html ist Ähnliches zu lesen:
"Bis zum Ende des Altvertrags, höchstens 12 Monate lang, wird die Grundgebühr für jeden vollen Monat für das Vodafone-Produkt erlassen."

Ich denke, man kann meine Enttäuschung nachvollziehen, hier "vollen Monat" lesen zu müssen. Bedeutet ja offenbar, dass ich die Grundgebühr für den Juli nicht erstattet bekommen werde, da mein Schalttag kurz vor Monatsende liegen wird und eine Änderung des Kündigungszeitpunkts ja wohl kaum möglich ist.
Wahrscheinlich wird hier argumentiert werden, dass dies aus technischen Gründen nicht anders möglich sei. Dennoch stellt sich mir die Frage, wie viele Vodafone Neukunden sich schon so wie ich sehr geärgert haben müssen, oft im Nachherein, wenn das Kleingedruckte nicht gründlich gelesen wurde.

Nun zum verwirrenden Teil:

Ich rief gestern bei der Vodafone Hotline an, wo ich die Info bekam, dass obiger Passus wohl überholungsbedürftig sei und seit der Einführung der nach Vertragsmindestlaufzeit monatlich kündbaren Altverträge so nicht mehr gülte. Meine Nachfrage, ob die Erstattung der Grundgebühr inzwischen Tagesgenau erfolge, wurde bejaht.

Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob man der Aussage der Hotline wirklich trauen kann und worauf ich mich im Zweifelsfall berufen kann. Ein Hinweis auf die angebliche Aussage der Hotline dürfte ja kaum ausreichen.

Welche Aussage stimmt nun?
Gibt es die Möglichkeit, hier seitens Vodafone Kulanz zu zeigen und die Grundgebühr trotz Schalttag kurz vor Ende eines Monats für diesen komplett zu erlassen?

Es würde mich freuen, wenn Ihr für mich und Andere hier Klarheit schaffen könntet.

1 Antwort 1
HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Hier handelt es sich nur um ein Kunden-helfen-Kunden-Forum.

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Dem Telefon würde ich unbesehen nichts so einfach glauben.

 

Gibt es seigentlich einen konkreten Grund für den Tarifwechsel?

Sonst könntest du doch einfach den Vertragsstart so wählen, dass er zum Vertragsende beiim alten Anbieter besser passt. Wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, reden wir sowieso maximal von 1 Monat.