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Antwort
Lösung
am 10.01.2022 09:48
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.11.2021 verlängerte ich einen Mobilfunkvertrag und einen Kabel/Internetvertrag telefonisch bei Ihnen. Dieses Gesrpäch wurde mit den besprochnen Konditionen aufgezeichent. Während der Mobilfunkvertrag verlängert wurde, wurde der Kabel/Internetvertag nicht verlängert. Da wir telefonisch beide Verträge verhandeln und abgeschlossen haben, ist dies in meinen Augen ein Vertragsbruch. Nachdem nun unerwarteterweise der Vertrag von Vodafone nicht verlängert wurde und ausluief, kann sich niemand mehr an die Vertragsverlänerung, für den Kabel/Internetvertrag, erinnern. Auch sind die Konditionen auf die man sich geeinigt hat und einen mündlichen Vertrag geschlossen hat, jetzt nicht mehr möglich.
Anscheind ist so ein Vorgehen bei Vodafon mittlerweile gang und gebe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
10.01.2022 10:13 - bearbeitet 10.01.2022 10:16
Sicherlich war schon auf das neue TKG 2021 umgestellt und du musstest zur Auftragsaktivierung die vorvertragliche Zusammenfassung per Link aktivieren. Schau mal bei deinen E-Mails nach. Ohne Ausloesung darf der Auftrag dann nicht mehr bearbeitet werden. Dies dient dem Kundenschutz. Durch die neuen kurzen Kündigungsfristen sollte man beim Tarifpoker vorsichtig sein. Mündliche Verträge gibt es bei Vodafone grundsätzlich nicht. (siehe AGB). Für deine Auftragserteilung am Telefon ist ausschließlich die vorvertragliche Zusammenfassung - sofern bestätigt - verbindlich. Ansonsten bleibt der Auftrag schwebend unwirksam.
10.01.2022 10:13 - bearbeitet 10.01.2022 10:16
Sicherlich war schon auf das neue TKG 2021 umgestellt und du musstest zur Auftragsaktivierung die vorvertragliche Zusammenfassung per Link aktivieren. Schau mal bei deinen E-Mails nach. Ohne Ausloesung darf der Auftrag dann nicht mehr bearbeitet werden. Dies dient dem Kundenschutz. Durch die neuen kurzen Kündigungsfristen sollte man beim Tarifpoker vorsichtig sein. Mündliche Verträge gibt es bei Vodafone grundsätzlich nicht. (siehe AGB). Für deine Auftragserteilung am Telefon ist ausschließlich die vorvertragliche Zusammenfassung - sofern bestätigt - verbindlich. Ansonsten bleibt der Auftrag schwebend unwirksam.