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am 15.01.2025 16:29
Hallo, ein Bekannter von mir (Krebskranker Rentner mit 80 Jahren) hatte im April 2024 über einen gierigen Vodafone-Verkäufer in einem Elektrofachmarkt in Bad Kreuznach einen Kabel-TV Vertrag aufgeschwätzt bekommen, den er nicht benötigt. Der Vertrag wurde dann widerrufen und auch mit einem Bestätigungsschreiben als Storno entsprechend dokumentiert. Leider reicht das Vodafone nicht aus und ging bis zum Inkasso der offenen Beiträge danach. Weitere Schreiben mit Bitte den Verrtag endlich aufzuheben und die Kosten zu erstatten, die bis Januar 2025 geschrieben an Vodafone gesendet wurden, sind immer am Thema vorbei beantwortet worden. Das letzte Schreiben kam jetzt kurzfristig dann als Bestätigung einer Vertragskündigung für 2026. Warum werden die eigenen Stornobestätigungen nicht akzeptiert und dem "Kunden" weitere Kosten aufgedrängt. Ich werde bei nächster Gelegenheit meinen eigenen Vodafone-Vertrag auch kündigen. Das ist einfach kriminelle Energie, die hier aufgewendet wird. Leider hat der "Kunde" keine Rechtsschutzversicherung, sonst wären juristische Schritte längst eingeleitet. Kundendienst hat hier den Begriff nicht verdient.
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am 15.01.2025 18:12
Wenn der Fall schon an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben wurde, ist Vodafone sowieso raus. Außerdem haben Fachhandelsverträge sowieso kein Widerrufsrecht. Du musst dich also an das benannte Inkasso-Unternehmen wenden!
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am 15.01.2025 18:24
Beim Vertragsabschluss im lokalen Handel gibt es kein Widerrufsrecht. Gut möglich dass VF erst nachträglich darüber gestolpert ist, und daher jetzt doch auf der Vertragserfüllung besteht. Davon abgesehen gilt was @andreasabaad bereits schrieb: wenn das bereits beim Inkasso liegt dann ist VF da raus.
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15.01.2025 21:16 - bearbeitet 15.01.2025 21:16
Und "eigene Stornobescheinigungen von Vodafone" gibt's da auch nicht - wenn überhaupt ist das eine Storno-Bescheinigung eines Fachhändlers, die aber nichts Wert ist, wenn der Fachhändler diese nicht an Vodafone übermittelt (und damit auf seine Provision verzichtet).
Davon abgesehen gibt es keinen Widerruf von im Handel geschlossenen Verträgen - es gibt also keinen Anspruch auf eine Storno. Wenn überhaupt erfolgt diese Storno im Handel dann also auf Kulanz.
Und eine Rechtschutzversicherung würde euch da auch nicht weiterhelfen - die wüsste nämlich, dass eine solche Klage aussichtslos ist und würde daher eine Übernahme der Deckung verweigern.