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Lösung

Vertragsübernahme bei Kabel Deutschland
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am ‎15.04.2013 17:14 - zuletzt bearbeitet am ‎28.01.2020 18:47 von Moderator:in Tina

Eine Vertragsübernahme ist grundsätzlich möglich.

 

1. Vertragsübernahme von Privatkundenverträgen ( z. B. von Verwandten oder Lebenspartner, Wohngemeinschaft, Vormieter)

 

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:

 

Vom neuen Vertragspartner

  • Übernimmt alle Verträge 
  • Ist eine Privatperson
  • Führt den Vertrag für die selbe Wohnung fort

Vom bisherigen Vertragspartner

  • keine gibt keine offenen Forderungen (Ausnahme: nur die aktuelle Rechnung ist offen)
  • Ist nicht im Mahnverfahren bzw. bei Inkasso.
  • Neue Anschrift ist bekannt
  • Vertrag ist nicht gekündigt
 

2. Vertragsübernahme bei Todesfall

 

 Folgende Voraussetzungen sind erforderlich: 

 

  • Schriftlicher Übernahmeantrag 
  • Vertragspartner verstorben
  • Sterbeurkunde wird vom neuem Vertragspartner vorgelegt 
  • Berechtigt sind Verwandtschaft und Lebenspartner
  • Vertrag wird für selbe Wohnung (Anschrift) fortgeführt 


Eine Übernahme des Vertrages ist nicht möglich, wenn es sich um eine andere Wohnung handelt, in diesem Fall wird der Vertrag gekündigt.


E-Mail (Kabel E-Mail) des Verstorbenen werden im Rahmen der Vertragsübernahme gelöscht (Datenschutzgründe)


3. Vertragsübernahme von Geschäftsverträgen


Eine Vertragsübernahme ist nur möglich, wenn der neue Vertragspartner einen direkten Bezug zum alten Vertragspartner aufweist. Bsp.: Zusammenschluss zweier Firmen (Fusion), Übernahme einer Firma durch eine andere Firma.

 

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich: 

 

  • Bei einer freiberuflich tätigen Person den Gesellschaftervertrag und den geänderten Gewerbeschein
  • Bei juristischen Personen (bspw. GmbH, AG) den Handelsregisterauszug

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  •  Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug

 

Edit Community-Team: 09.05.2017

Edit Community-Team: 02.10.2019

Edit Community-Team: 28.01.2020

 

 

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am ‎24.05.2013 20:04

Hallo,
bei mir würde aktuell die 3. Option in Kraft treten. Im Moment läuft der Kabel Vertrag 100 Mbit seit Juni 2012 auf mich , da ich im August/September 2013 aus meiner WG ausziehen werde, müsste ich möglichkeit 3 in Betracht ziehen.
Jetzt meine Frage muss ich noch irgendwas beachten ausser was unter punkt 3 schon steht??

Gruß Daniel
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am ‎24.05.2013 20:46

Wer hat sich denn einfallen lassen, das als Voraussetzung für Übernahme im Todesfall der Vertragsnehmer tot sein muss? Wau....

Es soll schon Leute gegeben haben, die sind an KDG gestorben... an Kleinen Dicken Gurken.
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am ‎28.05.2013 16:33

Hallo Graf,
du musst nichts weiter beachten.
Wichtig ist, dass der Vertrag erst gekündigt wird, wenn dein Mitbewohner einen neuen Vertrag gemacht hat.
Gruß Silvio
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am ‎28.05.2013 17:18

Hi Silvio,

danke für die Antwort.:)
also müsste mein mitbewohner im august 2013 nen neuen vertrag machen, wenn ich bis zum august 2013 kündige.
ich stell mich grad glaub echt blöd :P.....

Oder mein Mitbewohner schließt morgen nen Vertrag ab, und ich schick dann 1 -2 tage später meine kündigung ab .?? Sollte ich in der kündigung den Sachverhalt so erwähnen, oder checkt das das KD-Team.

Und muss er genau den gleichen Vertrag abschließen ?

Danke nochmal gruß
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am ‎29.05.2013 23:20

Hallo Graf,

dein Mitbewohner kann seinen Tarif frei wählen.
Am besten ihr ruft gemeinsam bei der Hotline (0800) 2 78 70 00 an und bestellt den neuen Vertrag mit Wunschtermin.

Lass auch gleich einen Vermerk in deinen Vertrag machen.
Den Nachweis kannst du per Post, Fax oder E-Mail an Kabel Deutschland schicken.

Kabel Deutschland
Kundenservice
99116 Erfurt
Fax: (0180) 5 29 99 25
Mail: www.kabeldeutschland.de/kontakt

Gruß Silvio
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am ‎29.05.2013 23:31

Super....
vielen dank für die Antwort

Echt klasse
Gruß
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Karlo86
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am ‎18.10.2013 04:24

VORSICHT!

Das was Team Community (KDCommunity) unter "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" schreibt ist NICHT WAHR!
Mein Internet & Telefon Vertrag bei Kabel Deutschland lief usrpünglich bis zum 18.10.2013.
Ich hatte meinen Vertrag im Mai gekündigt, da ich ab 1.09. in eine andere WG gezogen bin, in der bereits ein Kabel Deutschland Vertrag abgeschlossen ist. 2 Wochen später entdeckte ich diesen Foreneintrag und befolgte die Schritte, die unter 3. von Team Community (KDCommunity) beschrieben wurden: Mein Mitbewohner in der alten WG schloß zum 1.09. einen neuen Kabel Deutschland Vertrag ab. Als er die Bestätigung bekam, schrieb ich Kabel Deutschland, dass ich mich auf "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" auf dieser Seite berufe und ich gerne meinen Vertrag schon zum 1.09. deswegen kündigen möchte. Ich erhielt dann ein Schreiben, dass dieser Kündigung nicht entsprochen werden kann. Mehr noch, ich erhielt ein weiteres Schreiben, dass ich angeblich den Umzug meines Vertrages in meine neue WG beauftragt hätte und ich somit also die Kündigung zurückgenommen hätte. DAS HABE ICH ABER NIE GETAN! Ich habe lediglich den Brief geschrieben mit der Bitte um das, was unter "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" hier beschrieben steht. Während des Telefonats wurde mir mitgeteilt, dass genau das im System steht, was mir schriftlich zugeschickt wurde. Ich erklärte die Situation, aber der Kundenservice meinte, einer vorherigen Kündigung kann nicht entsprochen werden und ich solle einfach nochmal kündigen, damit diese dann zum 18.10. greift. Dies habe ich dann getan. Da aber mittlerweile einige Zeit vergangen war, ging die erneute Kündigung nicht vor der 3 monatigen Kündigungsfrist ein. Ich habe in dem Kündigungsschreiben EXPLIZIT darauf hingewiesen, dass ich bereits im Mai gekündigt habe, die ich auch nie zurücknahm. Dennoch bekam ich ein Kündigungsschreiben mit dem Vertragsende zum 18.10.2014!!, weil ich ja angeblich nicht rechtzeitig gekündigt habe.
FAZIT: Wegen obiger Aussage von Team Community (KDCommunity) soll ich jetzt sinnlos ein Jahr lang einen Kabel Deutschland Vertrag bezahlen, den ich insgesamt 3 MAL gekündigt habe und auch vor der Kündigungsfrist von 3 Monaten.

NIE WIEDER KABEL DEUTSCHLAND! HIER WIRD MAN WIE DRECK BEHANDELT!
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am ‎18.10.2013 16:54

karlo schrieb:
VORSICHT!

Das was Team Community (KDCommunity) unter "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" schreibt ist NICHT WAHR!
Mein Internet & Telefon Vertrag bei Kabel Deutschland lief usrpünglich bis zum 18.10.2013.
Ich hatte meinen Vertrag im Mai gekündigt, da ich ab 1.09. in eine andere WG gezogen bin, in der bereits ein Kabel Deutschland Vertrag abgeschlossen ist. 2 Wochen später entdeckte ich diesen Foreneintrag und befolgte die Schritte, die unter 3. von Team Community (KDCommunity) beschrieben wurden: Mein Mitbewohner in der alten WG schloß zum 1.09. einen neuen Kabel Deutschland Vertrag ab. Als er die Bestätigung bekam, schrieb ich Kabel Deutschland, dass ich mich auf "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" auf dieser Seite berufe und ich gerne meinen Vertrag schon zum 1.09. deswegen kündigen möchte. Ich erhielt dann ein Schreiben, dass dieser Kündigung nicht entsprochen werden kann. Mehr noch, ich erhielt ein weiteres Schreiben, dass ich angeblich den Umzug meines Vertrages in meine neue WG beauftragt hätte und ich somit also die Kündigung zurückgenommen hätte. DAS HABE ICH ABER NIE GETAN! Ich habe lediglich den Brief geschrieben mit der Bitte um das, was unter "3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften" hier beschrieben steht. Während des Telefonats wurde mir mitgeteilt, dass genau das im System steht, was mir schriftlich zugeschickt wurde. Ich erklärte die Situation, aber der Kundenservice meinte, einer vorherigen Kündigung kann nicht entsprochen werden und ich solle einfach nochmal kündigen, damit diese dann zum 18.10. greift. Dies habe ich dann getan. Da aber mittlerweile einige Zeit vergangen war, ging die erneute Kündigung nicht vor der 3 monatigen Kündigungsfrist ein. Ich habe in dem Kündigungsschreiben EXPLIZIT darauf hingewiesen, dass ich bereits im Mai gekündigt habe, die ich auch nie zurücknahm. Dennoch bekam ich ein Kündigungsschreiben mit dem Vertragsende zum 18.10.2014!!, weil ich ja angeblich nicht rechtzeitig gekündigt habe.
FAZIT: Wegen obiger Aussage von Team Community (KDCommunity) soll ich jetzt sinnlos ein Jahr lang einen Kabel Deutschland Vertrag bezahlen, den ich insgesamt 3 MAL gekündigt habe und auch vor der Kündigungsfrist von 3 Monaten.

NIE WIEDER KABEL DEUTSCHLAND! HIER WIRD MAN WIE DRECK BEHANDELT!


Man sollte eben nie versuchen, mit Winkelzügen noch einen zusätzlichen Vorteil zu erlangen, wenn man nicht alle Konsequenzen kennt.

Wenn man dann dabei auf die Schauze fällt, ist es absolut unpassend, zu behaupten, man würde wie Dreck behandelt.


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am ‎18.10.2013 19:35

Anscheinend hast Du den Text gar nicht gelesen. Mal abgesehen davon, ob Kabel Deutschland dem vorzeitgen Vertragsende zustimmt, ist es doch ne Sauerei, dass sie das als Rücknahme der schon vorliegenden regulären Kündigung betrachten. Nach dem ich darauf telefonisch hingewiesen habe, wurde gesagt, ich solle einfach nochmal kündigen mit Anlage der ersten Kündigung. Und jetzt wurde mein Vertrag verlängert um 1 Jahr.

Und nochmal konkret noprofi: Team Community (KDCommunity) scheinen ja Mitarbeiter von Kabel Deutschland zu sein. Dieser erste Eintrag auf dieser Seite dürfte also garnicht existieren! Deswegen wiederhole ich es gerne nochmal: Man wird wie Dreck behandelt.
Das hat nix mit auf der Schnauze fallen zu tun. Und ich weiß nicht, wie Du Dich fühlen würdest, wenn man Dir von offizieller Seite eine solche Zusage geben würde.

MfG
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