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am 23.12.2021 17:11
Mich würde mal interessieren,wie es denn sein kann, das sowohl mein Lebensgefährte,als auch mein Sohn einfach ohne mein Wissen bei Vodafone meine Verträge ändern dürfen,obwohl ich die Kundein bin. Das ist eine riesen große Frechheit. Zumal ich die jenige bin die den Quatsch zahlen muss.Desweiteren finde ich es ebenso eine Frechheit, jedes mal wenn man ein Problem hat und beim Kundenservice anruft versucht man am Ende des Gesprächs dem Kunden was aufzuschwatzen. Ein 18 Jähriger der bisher mit solchen Sachen nichts zu tun hatte, lässt sich selbstverständlich alles mögliche andrehen . Und Mutti muss zahlen.
Es wurde nicht einmal ansatzweise vom Kundenservice versucht mir bei dem Problem zu helfen.Stattdessen wurde mir mitgeteilt, dass alles meine Familienmitglieder,die zugang zu meinen Vertragsdaten haben jeder Zeit meine Verträge in meinem Namen ändern dürfen.Das werde ich jetzt definitiv von einem Anwalt prüfen lassen und ich werde auf jedenfall einen Weg suchen den Anbieter sofort fristlos zu Kündigen, denn so geht es wirklich nicht.
am 23.12.2021 17:15
Die Aussage, dass Familienmitglieder alles ändern dürfen ist definitiv falsch. Dafür wäre erst eine Bevollmächtigung von dir Voraussetzung.
Natürlich vorausgesetzt, dass der Vertrag alleine auf deinen Namen läuft.
Gruß Kurt
am 23.12.2021 17:51
Familienmitglieder dürfen natürlich in deinem Namen ohne Beauftragung nicht taetig werden. Sie müssten schon von dir Bevollmächtigt werden. Nutze das Widerrufsrecht nach Erhalt der schriftlichen Widerrufsbelehrung.
Wurden deine persönlichen Daten missbräuchlich genutzt, liegt auch innerhalb eines Familienverbundes eine strafrechtlich relevante Handlung vor.
Was wurde den ohne sein Wissen beauftragt ? (genaue Tarifbezeichnung)
Aus welchen Bundesland kommst du ?
am 24.12.2021 09:28
Bevolmachtigung braucht man dafür doch nicht mehr. Wenn hier jemand für einen anderen Anschluss was klären will, wird ja auch nicht mehr nach einer Bevolmachtigung gefragt.
Wie und wann wurden denn die Verträge geändert? Telefonisch? Im kundenportal?
Nach den 1.12.21?
Wenn Vodafone bei den Kunden auf das Festnetztelefon oder auf die hinterlegte mobil immer anruft, kann da eigentlich jeder verträge abschließen, der die Anschrift und Iban kennt. Wenn man selber anruft, erkennt der sprachassistent ja auch das die Nummer von der man anruft einem Vodafone Anschluss zugeordnet ist.
Aber wenn der Vertrag auf eine Frau läuft, und Männer dort verlängern müsste man schon hellhörig werden..
Bei der Telekom kannste ja auch noch ohne Probleme per Telefon Verträge abschließen. Kriegst die Vertragszusammenfassung per Email aber musst dort nichts bestätigen.
Wenn die Telekom zurück ruft sagst du einfach ja die Zusammenfassung ist OK und
Musst nur den Namen des Anschluss Inhabers sagen und das wars. Schon haste ein neuen Vertrag.
am 24.12.2021 11:13
@DreiViertelFlo schrieb:Bei der Telekom kannste ja auch noch ohne Probleme per Telefon Verträge abschließen. Kriegst die Vertragszusammenfassung per Email aber musst dort nichts bestätigen.
Wenn die Telekom zurück ruft sagst du einfach ja die Zusammenfassung ist OK und
Musst nur den Namen des Anschluss Inhabers sagen und das wars. Schon haste ein neuen Vertrag.
Genauso steht es auch im Gesetz. Hat der Kunde die Vertragszusammenfassung in Textform vorliegen, kann eine Vertragsvereinbarung am Telefon erfolgen
"Bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, stellt der Anbieter dem Verbraucher eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung ...zur Verfügung."
Wenn immer wieder geschrieben wird, dass der Kunde vor Vertragsschluss seine Einwilligung in Textform geben muss, ist das eigentlich nur die Ausnahme. Zudem ist der Vertrag beriets geschlossen und lediglich "schwebend unwirksam"
"Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.
Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt."
Nachzulesen in § 56 Abs 3 TKG