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Frage

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Antwort

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Lösung

Vertrag wird nur noch in schriftlich genehmigter Form wirksam
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Ab Morgen sind keine Vertragsabschlüsse für Internet, Telefon und Mobilfunk per Telefon mehr möglich. Ein Vertrag wird erst dann wirksam, wenn eine schriftliche Vertragszusammenfassung vom Kunden in Textform genehmigt wurde.

 

Ich denke eine gute Sache.

 

Da gibt es dann keine, ich wollte denn Vertrag doch gar nicht, sind Sachen im Auftrag, die ich nie bestellt habe, wurde mir ein Vertrag nach Telefonat untergeschoben usw.

 

Gruß Kurt

 

 

Bitte keine Anfragen über PN stellen!
2 Antworten 2
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Nachtrag:  Auch für Verträge im shop oder an der Haustür gilt, Aushändigung einer Zusammenfassung vor Vertragsabschluss.

Bin mal neugierig, wie sich das entwickelt und welche Tricks sich die unseriösen unter den verkäufern ausdenken werden.

Irgendetwas lassen die sich bestimmt einfallen. War doch schon immer so.

 

Aber telefonisch, ist es jetzt meiner Meinung nach nicht mehr möglich, wenn man z.B. wegen einer Störung anruft, man danach einen Internet oder Telefonvertrag an der Backe hat. Oder man telefonisch einen 250iger Tarif wollte und dann einen 1000er hat usw.

 

Fehlt nur noch, dass das für einen TV Vertrag auch so gehandhabt wird.

 

Gruß Kurt

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