abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Vertrag mit Mindestlaufzeit 24 Monate + Kündigungstermin bei Preiserhöhung
BinnenSegler21
Datenguru
Datenguru

Hallo,

neben dem TKG
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html

lese ich in den AGB

https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/AGB_Kabel_Internet_und_Telefon_2021_05_Mai.pdf

"11.3 Macht der Kunde bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit (vgl. Ziff. 10.2) von seinem Kündigungsrecht
zum Ende der Laufzeit seines Vertrages Gebrauch, wird die Preiserhöhung nicht wirksam und der
Vertrag zum Ende der Laufzeit regulär beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird
der Vertrag zum Beginn der verlängerten Laufzeit zu dem neuen Preis fortgesetzt. Bei Kunden, deren
Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Preiserhöhung bereits abgelaufen ist, die verlän- gerte Laufzeit des Vertrags aber noch nicht begonnen hat, erfolgt die Preiserhöhung nicht."

und wirft bei mir Fragezeichen auf:

 

Annahme: Vertragsschluss 28. Mai 2021 mit 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Reguläres Vertragsende:  28. Mai 2023

Eingang Mitteilung Preiserhöhung mit Wirkung ab dem 03. Mai 2023

 

Annahme 1:  Kunde kündigt nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit, sondern macht von seinem Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 02. Mai 2023 Gebrauch, der Vertrag würde am 02. Mai 2023 24:00 Uhr enden.

 

Annahme 2: Vodafone interpretiert die ausgesprochene Sonderkünding des Kunden so, dass diese als ordentliche Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirkt, da die Preiserhöhung gar nicht wirksam wird. Der Vertrag würde am 28. Mai 2023 24:00 Uhr enden.

 

Hat ein MitleserIn unter vergleichbaren Bedingungen geküngt und was ist dabei als Kündigungstermin herausgekommen ?

 

Viele Grüße,

BinnenSegler21 

 

 

 

3 Antworten 3
mason
SuperUser
SuperUser

Dürfte davon abhängig sein, wie die Kündigung formuliert wird.

Die AGB beziehen sich eindeutig auf die reguläre Kündigung zum Laufzeitende und nicht auf eine Sonderkuendigung aus wichtigem Grund.

Heisst das dann, wenn man die Preiserhöhung bekommt, man fristgerecht kündigen kann und einem die Preiserhöhung erspart bleibt ?

@Aschengeist Nein.