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Lösung

Vertrag gekündigt zum 08.09.2023
Flodur
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

mein Vertrag (Kabel und TV) ist gekündigt zum 08.09.2023.

Ich ziehe aber bereits Ende April um an einen Ort an dem es kein Vodafone Kabel gibt.

Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen? z.B. Mitte Mai 2023?

10 Antworten 10
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Du machst eine Umzugsmeldung.

Das startet den ganzen Prozess.

https://www.vodafone.de/hilfe/alles-zum-umzug.html

die Antwort hilft nicht, denn:

- am neuen Standort gibt es keine Kabelprodukte (weder Kabel-TV noch Kabel Internet) und

- ich möchte keinen Wechsel in ein anderes Produkt, denn dann würde eine neue Vertragslaufzeit beginnen, das ist nicht gewünscht.

- Gibt es keine kulante Möglichkeit aus dem Vertrag früher raus zu kommen, was passiert denn dann wenn nach mir hier jemand einzieht und auch Kabel Produkte haben möchte, aber für den Anschluss noch alles auf meinen Namen bis zum 08.09. läuft?

Wenn du an eine Adresse umziehst, die nicht versorgt wird, greifen die Regelungen aus dem TKG, die eine einmonatige Kündigungsfrist vorsehen. PUNKT.

Da braucht's keiner Kulanz o.ä., sondern es steht schlichtweg im Gesetz!

 


@Flodur  schrieb:

was passiert denn dann wenn nach mir hier jemand einzieht und auch Kabel Produkte haben möchte, aber für den Anschluss noch alles auf meinen Namen bis zum 08.09. läuft?


Bei Kabel läuft alles auf die Gerätekennungen - wenn du die Geräte mitnimmst, kann der Nachmieter seine eigenen Verträge abschließen aber nichts unter deinem Namen nutzen.


@reneromann  schrieb:

Wenn du an eine Adresse umziehst, die nicht versorgt wird, greifen die Regelungen aus dem TKG, die eine einmonatige Kündigungsfrist vorsehen. PUNKT.

Da braucht's keiner Kulanz o.ä., sondern es steht schlichtweg im Gesetz!

Der Kunde schreibt, dass am neuen Wohnort keine Versorgung via (Breitband)kabel möglich ist. Offen ist, ob TK-Leistungen mit anderen Technologien dort angeboten werden.

Die vertraglich geschuldete Leistung ist nicht Breitbandkabel, sondern Internet, Telefonie, TV.

https://dejure.org/gesetze/TKG/60.html

 

 

 

Der Vertrag zieht nur dann mit um, wenn am neuen Wohnort die gleiche Leistung mit der gleichen Technologie erbracht werden kann. Der Kunde mit z.B. einem 100er Kabelvertrag muss auch nur einen solchen am neuen Wohnort akzeptieren - einen 100er DSL-Vertrag hingegen nicht.

 

Wie @MasterScorpion bereits völlig richti geschrieben hat, ist die Umzugsmeldung der korrekte Weg. VF prüft dann, ob die Fortführung des Vertrages am neuen Wohnort zu den genannten Bedingungen möglich ist, und wenn nicht beendet VF den Vertrag von sich aus.


@BinnenSegler21  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Wenn du an eine Adresse umziehst, die nicht versorgt wird, greifen die Regelungen aus dem TKG, die eine einmonatige Kündigungsfrist vorsehen. PUNKT.

Da braucht's keiner Kulanz o.ä., sondern es steht schlichtweg im Gesetz!

Der Kunde schreibt, dass am neuen Wohnort keine Versorgung via (Breitband)kabel möglich ist. Offen ist, ob TK-Leistungen mit anderen Technologien dort angeboten werden.


Es spielt keine Rolle, ob TK-Leistungen mit anderen Technologien von VF am neuen Standort erbracht werden könnten...

Ist der Vertrag nicht 1:1 am neuen Ort verfügbar -und dazu gehört auch die Definition des passiven Netzabschlusses- ist eine Kündigung nach TKG möglich.

 


@BinnenSegler21  schrieb:

Die vertraglich geschuldete Leistung ist nicht Breitbandkabel, sondern Internet, Telefonie, TV.

https://dejure.org/gesetze/TKG/60.html


Du irrst dich - denn zur vertraglich geschuldeten Leistung gehört auch die Definition des passiven Netzabschlusspunktes. Dies dient insbesondere dazu, dass der Kunde auch sein freies Endgerät weiterverwenden kann - was ja nur dann funktioniert, wenn er weiterhin die gleiche Technologie benutzt.

 

Mal davon abgesehen, dass beispielsweise per DSL zwar 100 MBit/s down möglich sind, jedoch keine 50 MBit/s up - ergo wäre dies eine Verschlechterung gegenüber einem 100 / 50 - Tarif im Kabelnetz. Und TV via DSL geht auch nicht mit CI+-Modul...

 

Davon abgesehen muss der Kunde auch keine Preis- oder Laufzeitanpassung akzeptieren, was beim Umstieg auf DSL eigentlich immer der Fall ist.

Nicht mal der Umzug von VF-West nach VF-Rest oder umgekehrt funktioniert, da es sich im Detail um Unterschiedliche Firmen mit unterschiedlichen Details handelt. (z.B. unterschiedliche Anzahl von Rufnummern uvm)

Danke für die Antworten.
Ich habe nochmals den Verfügbarkeitscheck gemacht und an meinem neuen Wohnort ist nur DSL 1000 verfügbar, keines meiner jetzigen Kabel-Produkte. Von daher werde ich das Umzugsformular ausfüllen - schlechter als dass ich bis zum 8.9.23 (Kündigungstermin aktuell) kann´s ja nicht werden.

Hast du jetzt einen Tippfehler gemacht? Es gibt kein DSL 1000, nur Kabel 1000 oder Glasfaser 1000. Ist dir da evtl. eine 0 zuviel rausgerutscht?