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Lösung
am 26.05.2022 11:33
Hallo,
Freitag letzter Woche habe ich meinen Kabelvertrag telefonisch außerordentlich gekündigt, weil ich denselben bei einem Umzug im Juli leider nicht mitnehmen kann. Mir wurde versichert, dass ich eine Bestätigung per Mail bekomme und als diese Woche noch nichts da war, habe ich Dienstag erneut angerufen und es wurde erneut versichert, dass die Kündigung bestätigt ist und jetzt gleich eine Mail ankommt. Leider ist bis heute immernoch nichts angekommen... Durch Zufall habe ich gestern im Kundenbereich gesehen, dass die Kündigung wirklich eingegangen und bestätigt ist und ich eine Kündigungsbestätigung im Postfach einsehen könnte. Darunter steht aber, dass ich noch Geduld haben soll, während mein letzter Auftrag bearbeitet werden soll. Im Postfach ist ebenfalls noch kein neues Dokument erschienen...
Kann sich das bitte ein/e Mod anschauen, damit ich das Dokument zu meinen Unterlagen lokal runterladen kann?
MfG
Lucas2703
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am 26.05.2022 22:17
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@Max-Tester Wie kommst du denn auf den 01.10.23?
Aus dem Screenshot, den der TE angehängt hatte.
Dort hieß es "frühestmögliches Vertragsende 01.10.23"...
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Und warum soll man einen Umzug melden, wenn man schon weiß, dass es nichts zum Umziehen gibt.
Weil dies nunmal die vorgegebenen Abläufe sind - du meldest einen Umzug und dabei wird seitens des Providers festgestellt, dass er nicht leisten kann und die Sache in eine Kündigung umgewandelt.
Denn es gibt ja durchaus den Fall, dass die Datenbankauskunft nicht unbedingt korrekt ist - z.B. weil eine Mitversorgung vom Nachbarobjekt möglich und vertraglich vereinbart ist, dies jedoch in der eigentlichen Adressabfrage nicht berücksichtigt ist -oder- weil ein Anbieterwechsel von einem anderen Kabelunternehmer hin zu Vodafone in der Zwischenzeit ansteht bzw. der Vermieter das Objekt gerade ausrüsten lässt und damit zum späteren Umzugszeitpunkt eine Versorgung möglich ist.
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Einziges manko ist die Sache mit der mündlichen Kündigung.
Die rechtlich gesehen rein gar keine Wirkung hat. Die Kündigung bedarf gemäß der AGB (mindestens) der Textform - ansonsten ist sie ungültig.
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@Lucas2703 An deiner Stelle würde ich über das Kontaktformular eine schriftliche Kündigung nachholen.
Richtig...
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Was mündlich passiert, kannst du nicht beweisen und kostet nur unnötige Zeit.
Eine mündliche Kündigung ist vertraglich nicht zulässig - die Kündigung bedarf mindestens der Textform und damit hat eine mündliche Kündigung -abseits etwaiger Beweisprobleme- selbst unter Zeugen keinerlei Wirkung.
Noch etwas @Díaz_de_Vivar
Auch wenn die Meldebescheinigung nicht vom TKG zwingend vorgeschrieben ist, so ist sie einer der (möglichen) offiziellen Nachweise, dass der Umzug auch wirklich stattgefunden hat und wann dies war -- denn das "wann" kann durchaus relevant für die Kündigungsfrist sein, da die Kündigung nie vor dem Umzug in Kraft tritt.
Gerade bei dem Beispiel hier - Kündigung Mitte Mai für einen Umzug Anfang Juli führt zu der erwähnten Konstellation - die einmonatige Frist wäre dann schon vor dem Umzug abgelaufen, was vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen ist; sondern dann tritt der Umzugstag (da später) anstelle des Fristablaufs als Kündigungsdatum in Kraft.
am 26.05.2022 11:45
Ich bin da etwas skeptisch, dass du überhaupt telefonisch kündigen kannst.
Den Aussagen des Telefonsupports traue ich sowieso nicht.
Zur Sache:
Bist du sicher, dass du den Vertrag nicht mitnehmen kannst?
Ich würde im Zweifelsfall einfach einen Umzugsauftrag veranlassen.
Es gibt immer wieder Fälle, in denen eigene Recherchen nicht funktionieren.
am 26.05.2022 12:20
Ja bin mir ganz sicher, weil ich es mit dem Verfügbarkeitscheck schon getestet hatte und mir dann auch telefonisch bestätigt wurde. Das erste Telefonat war mit dem Umzugsservice und mir wurde auf meine Anfrage auch ein neues Angebot unterbreitet und daraufhin die Kündigung veranlasst, nur die Bestätigung als Dokument fehlt mir noch.
Das ist auch so im Kundencenter vermerkt (siehe Screenshot), aber ich kann eben noch keine Dokumente einsehen, die es bestätigen...
am 26.05.2022 13:29
Ohne den Nachweis des Umzugs passiert da nicht viel - also nach dem Umzug dann die (Um-)Meldebescheinigung einreichen - dann wird der Vertrag entsprechend gekündigt.
Und da du noch vor der Ein-Monats-Frist bist, greift für dich als Endedatum nicht die Ein-Monats-Regelung, sondern der Umzugstag (gemäß Nachweis), da dies der frühestmögliche Kündigungstermin ist.
am 26.05.2022 13:45
Aber kann ich dann nicht auch mit meinem neuen Mietvertrag den Umzug nachweisen? Ich will ja nicht 40€ zahlen, wenn ich das Produkt gar nicht mehr nutzen kann und das Geld brauche ich (bin Student) momentan dringend als dass ich für eine Zeit darauf verzichten könnte, bis es wieder zurückgezahlt wird...
am 26.05.2022 13:56
@Lucas2703 Warte mal ab, ob VF überhaupt eine Meldebescheinigung verlangt. Außerdem hängt die Wirksamkeit der Kündigung nicht von dieser Meldebescheinigung ab.
Am wichtigsten ist, dass du einen Nachweis über den Kündigungszugang hast. Bei telefonischen Kündigungen bin ich da auch sehr skeptisch, ebenso bei der hotline. Was ist denn das für ein Auftrag, der noch zuvor abgearbeitet werden muss?
26.05.2022 14:03 - bearbeitet 26.05.2022 14:06
Was das für ein Auftrag sein könnte, weiß ich leider nicht, außer eben die angeforderte Kündigung...
edit: es steht kein neuer Auftrag in den Mitteilungen, also weiß ich echt nicht, was das bedeuten könnte...
Wäre halt gut, wenn ein/e Mod sich das mal genauer anschauen könnte. Momentan habe ich leider viel Klausurenstress und da will ich nicht ständig in der Hotlineschleife hängen
am 26.05.2022 18:17
ich sehe es so, dass die Kündigung zum 01.10.2023 ist.
du hättes einfach ein umzug melden sollen, dann wäre der Vertrg aufgelößt worden.
aber warte auf einen Mod.
am 26.05.2022 20:15
@Max-Tester Wie kommst du denn auf den 01.10.23? Und warum soll man einen Umzug melden, wenn man schon weiß, dass es nichts zum Umziehen gibt. Einziges manko ist die Sache mit der mündlichen Kündigung.
@Lucas2703 An deiner Stelle würde ich über das Kontaktformular eine schriftliche Kündigung nachholen. Was mündlich passiert, kannst du nicht beweisen und kostet nur unnötige Zeit.
am 26.05.2022 22:17
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@Max-Tester Wie kommst du denn auf den 01.10.23?
Aus dem Screenshot, den der TE angehängt hatte.
Dort hieß es "frühestmögliches Vertragsende 01.10.23"...
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Und warum soll man einen Umzug melden, wenn man schon weiß, dass es nichts zum Umziehen gibt.
Weil dies nunmal die vorgegebenen Abläufe sind - du meldest einen Umzug und dabei wird seitens des Providers festgestellt, dass er nicht leisten kann und die Sache in eine Kündigung umgewandelt.
Denn es gibt ja durchaus den Fall, dass die Datenbankauskunft nicht unbedingt korrekt ist - z.B. weil eine Mitversorgung vom Nachbarobjekt möglich und vertraglich vereinbart ist, dies jedoch in der eigentlichen Adressabfrage nicht berücksichtigt ist -oder- weil ein Anbieterwechsel von einem anderen Kabelunternehmer hin zu Vodafone in der Zwischenzeit ansteht bzw. der Vermieter das Objekt gerade ausrüsten lässt und damit zum späteren Umzugszeitpunkt eine Versorgung möglich ist.
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Einziges manko ist die Sache mit der mündlichen Kündigung.
Die rechtlich gesehen rein gar keine Wirkung hat. Die Kündigung bedarf gemäß der AGB (mindestens) der Textform - ansonsten ist sie ungültig.
@Díaz_de_Vivar schrieb:
@Lucas2703 An deiner Stelle würde ich über das Kontaktformular eine schriftliche Kündigung nachholen.
Richtig...
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Was mündlich passiert, kannst du nicht beweisen und kostet nur unnötige Zeit.
Eine mündliche Kündigung ist vertraglich nicht zulässig - die Kündigung bedarf mindestens der Textform und damit hat eine mündliche Kündigung -abseits etwaiger Beweisprobleme- selbst unter Zeugen keinerlei Wirkung.
Noch etwas @Díaz_de_Vivar
Auch wenn die Meldebescheinigung nicht vom TKG zwingend vorgeschrieben ist, so ist sie einer der (möglichen) offiziellen Nachweise, dass der Umzug auch wirklich stattgefunden hat und wann dies war -- denn das "wann" kann durchaus relevant für die Kündigungsfrist sein, da die Kündigung nie vor dem Umzug in Kraft tritt.
Gerade bei dem Beispiel hier - Kündigung Mitte Mai für einen Umzug Anfang Juli führt zu der erwähnten Konstellation - die einmonatige Frist wäre dann schon vor dem Umzug abgelaufen, was vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen ist; sondern dann tritt der Umzugstag (da später) anstelle des Fristablaufs als Kündigungsdatum in Kraft.