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am 12.04.2025 12:07
Hallo.
Nach der Kündigung des Vertrages wurde mir telefonisch ein Angebot für "GigaZuhause 50 Kabel" gemacht.
Es ging um die Wechselgarantie, dass wenn ich in einem Jahr anrufe, bekomme ich für zweites Jahr 50% Reduzierung des Preises.
Das Angebot wurde nicht telefonisch bestätigt, sondern wurde mir eine E-Mail mit dem Link während des Gespräches verschickt.
Im pdf habe nichts zur Wechselgarantie gefunden, doch wurde mir telefonisch gesagt, dass ich das Angebot per E-Mail bestätigen muss, dann bekomme ich in ein paar Tagen den Vertrag, wo auch steht, dass ich für zweites Jahr ca. 20€ anstatt ca. 40€ haben kann.
Jetzt habe ich den Vertrag, da gibt es wirklich die Wechselgarantie, nur funktioniert sie für "GigaZuhause 50 Kabel" nicht. Und über 50% Preisreduzierungsmöglichkeit finde ich separat auch nichts.
Kundenservice hat mir es jetzt auch bestätigt, dass die versprochene Reduzierung mit diesem Vertrag NICHT möglich ist.
Verstehe ich es richtig, dass wenn ein Vertrag über den Link abgeschlossen ist und nicht einfach telefonisch zugesagt wurde, kann man alles mögliches ohne Konsequenzen versprechen?
am 12.04.2025 12:13
der Wechslervorteil beinhaltet eine Befreiung von der monatlichen Grundgebühr für max 12 Monate - solange wie der Vertrag beim Voranbieter noch geht.
UND
bei der GigaZuhause 50 sind die ersten 12 Monate 9,99 €
ab dem 13. Monat dann 39,99 €
eine Wechslergarantie wie du sie beschreibst gibt es NICHT
am 12.04.2025 12:26
@natas666 schrieb:der Wechslervorteil beinhaltet eine Befreiung von der monatlichen Grundgebühr für max 12 Monate - solange wie der Vertrag beim Voranbieter noch geht.
UND
bei der GigaZuhause 50 sind die ersten 12 Monate 9,99 €
ab dem 13. Monat dann 39,99 €
eine Wechslergarantie wie du sie beschreibst gibt es NICHT
Das verstehe ich jetzt auch. Trotzdem wurde mir telefonisch während des Gespräches über das Angebot mehrmals nach meinen Nachfragen gesagt, dass wenn ich in einem Jahr anrufe, bekomme ich 19,98 anstatt 39,99€ für zweites Jahr.
Nur im Vertrag gibt es nicht und ich fühle mich betr0gen. Und die Frage ist ob das Versprechen telefonisch nicht verbindlich ist?
So steht es im Vertrag:
"Sie haben die Möglichkeit bis zum Ende des 12. Vertragsmonats in einen anderen GigaZuhause Kabeltarif mit niedrigerer Bandbreite zu wechseln. Ausgenommen ist hier ein Wechsel auf die Bandbreite von bis zu 50 Mbit/s im Download."
am 12.04.2025 12:31
naja, wenn du schon den niedrigsten Tarif ( 50 MBit ) hast, besteht halt NICHT die Möglichkeit eines derartigen Wechsels !
diese Möglichkeit besteht nur für die Tarife mit 250 - 500 - 1000 MBit.
am 12.04.2025 12:41
@natas666 schrieb:naja, wenn du schon den niedrigsten Tarif ( 50 MBit ) hast, besteht halt NICHT die Möglichkeit eines derartigen Wechsels !
diese Möglichkeit besteht nur für die Tarife mit 250 - 500 - 1000 MBit.
Ist mir jetzt auch klar. Nur das habe ich erst nach dem Vertragsabschluss erfahren obwohl mir genau das Gegenteil versprochen wurde.
am 12.04.2025 13:30
"versprochen "
Interessiert keinen - was steht in der Auftragsbestätigung/Vertrag - nur das.
Wenn es zu Abweichungen kommt - direkt Widerruf rauswuchten - fertig.
Um nur eine Sache klarzustellen für die Mitleser:
Wenn so eine Email kommt in der zur Bestätigung aufgefordert wird - vorher die angehängten PDFs durchlesen.
Und wenn alles iO ist - bestätigen.
Sollte der CallCenter MA widererwarten "Druck" aufbauen - auflegen.