1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Vertrag auf Cable Max 1000 geändert - Rechnung falsch
ToMö
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo und guten Tag, 

ich habe von Vodafone telefonisch das Angebot bekommen, meinen Vertrag auf Cable Max 1000 umzustellen. Das ganze für 34,98 Euro inkl. Router. Die Auftragsbestätigung kam dann 44.97 Euro. 

Wieder bei Vodafone angerufen, da wurde mir dann gesagt, dass man es wohl technisch nicht möglich sei, die Auftagsbestätigung mit dem vereinbarten Betrag - 34,98 Euro - auszustellen, aber es gäbe ja die telefonische Aufzeichnung und danach würde dann auch die richtige Berechnung erfolgen. 

Nun sehe im Rechnungsarchiv bei  "MeinVodafone", eine Rechnung - zu zahlen bis 27.06.2022 - über 44,97 Euro. 

Allerdings mit einem "Warndreick und Ausrufezeichen". Was das bedeutet ist mir nicht klar. 

Es wäre nett wenn ein Moderator die Angelegenheit prüfen würde, bevor ich nachher - wenn der falsche Betrag abgebucht wird -  den Einzug widerrufen muss, etc... 

Danke

Gruß

Thomas

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Wollte nur einmal noch kurz meine Erfahrung diesbezüglich teilen, für alle die evtl. auch das Problem haben.....

 

Nachdem ich eine Mail an den Kundenservice geschrieben hatte und nach 2 Wochen nochmals erinnert habe, kam tatsächlich eine erfreuliche Rückmeldung. Der zusgesagt Rabatt wird nunmehr gewährt und ab der nächsten Rechnung berücksichtigt.

 

 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

16 Antworten 16
HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Ich wäre da sehr skeptisch und wenn du noch in der Widerrufsfrist bist, würde ich widerufen.

Es ist sehr suspekt, wenn sich die Daten zwischen AB und telefonischer Vereinbarung unterscheiden.

 

Übrigens lasse ich mir NIE etwas verkaufen, wenn ich einfach so angerufen werde.

Bei Vodafone ist das besonders heftig.

@ToMö Man hat dich schlichtwegs belogen! Nicht die telefonische Aufzeichnung (sofern sie überhaupt noch vorhanden ist) zählt, sondern das, was schriftlich vorliegt.

Was mich wundert ist, dass du von einer Auftragsbestätigung schreibst. Seit Dezember 21 muss der Kunde laut Gesetz eine Vertragszusammenfassung vorliegen haben und dieser ausdrücklich zustimmen. Erst dann wird der Vertrag wirksam. Gibt es eine vorvertragliche Zusammenfassung nicht, ist der Vertrag unwirksam.

Deshalb wäre es schon interessant, wie die Sache eigentlich gelaufen ist. Und klar, wenn es geht würde ich auch widerrufen. Im übrigen handelt es sich ja um Nettopreise ohne MwSt. vermute ich mal.

Ist hier eventuell der GigaKombi-Rabatt gleich mit beim effektiven Preis mit eingeflossen?

Weil der auf der Auftragsbestätigung nicht genannt wird - der Auftrag geht dann auf die 44,xx € und sofern man GigaKombi-berechtigt ist, werden dann die 10 € Rabatt am Ende wieder abgezogen, so dass effektiv dann 34,xx € übrig bleiben.

 

Dies gilt jedoch nur für die Zeit, wo die GigaKombi-Berechtigung besteht, also solange ein "kompatibler" Mobilfunkvertrag besteht. Ohne Mobilfunkvertrag fällt die GigaKombi weg und man bezahlt den "normalen" Preis von 44,xx €.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Im übrigen handelt es sich ja um Nettopreise ohne MwSt. vermute ich mal.


Nein, die 44,98 € entstehen, wenn man die 39,99 € des CableMax und die 4,99 € für die HomeBox-Option bucht... Komplett in Brutto...

 

Und die 34,98 € wären dann nur die Einbeziehung einer eventuell möglichen GigaKombi...

die rabatte bei vertragsverlängerung tauchen in der auftragsbestätigung im ex-unitymedia gebiet nie auf.

 

dazu sollte der agent mit dem du das vereinbart hat ein gesondertes dokument zu schicken....

allerdings kann dies schon mal 1 o 2 tage länger dauern, weil es nicht automatisch erstellt wird

 

mit xxx o angelogen hat das NIX zu tun, das ist alles noch im normalen Prozess

(wäre natürlich u U sinnvoll auf das zusätzliche, verspätete dokument hinzuweisen...)

Die vorvertraglichezusammenfassung muss Alle Preise, Rabatte etc beinhalten. Wenn es da ein zweites Dokument zu gibt, Zweifel ich das es so rechtens ist.

 

 


@DreiViertelFlo  schrieb:

Die vorvertraglichezusammenfassung muss Alle Preise, Rabatte etc beinhalten. Wenn es da ein zweites Dokument zu gibt, Zweifel ich das es so rechtens ist.


Da der GigaKombi-Rabatt nicht vertraglich vereinbart ist, sondern ein Goodie on top ist, das oben drein noch von weiteren Verträgen abhängig ist, darf dieser auf der Zusammenfassung gar nicht auftauchen. Denn ansonsten müsste der Rabatt unabhängig von einer entfallenen GigaKombi-Berechtigung weiterhin gewährt werden.

 

Nur die für den Vertrag selbst gültigen Rabatte müssen aufgeführt werden - also diejenigen, die wirklich nur für diesen Vertrag bestehen - z.B. sowas wie eine kostenlose Homebox für die ersten 24 Monate oder 3 Freimonate o.ä. - weil dies ja unabhängig von anderen Verträgen gewährt wird.

huhu...

habe NICHT von der VZ gesprochen !

Auftragsbestätigung ist nicht gleich Vertragszusammenfassung !!

 

erst lesen, dann kritisieren

Was in der vorvertraglichen Zusammenfassung steht muss auch in der Auftragsbestätigung stehen.

 

Die Auftragsbestätigung ist ja nur nochmal eine Bestätigung für die vorvertraglichezusammenfassung.