Verträge kündigen bei Umzug
Janine_
Youngster
Youngster

Hallo, 

Ende 2023 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen, dementsprechend brauchte ich Internet. Vodafone hatte nette Angebote für junge Leute, weshalb ich dort meinen Vertrag abschloss. Nun bereue ich es, Vodafone gewählt zu haben. 

Ich werde demnächst zu meinem Partner ziehen, was 2023 in keiner Weise abzusehen war. Er hat natürlich schon einen Vertrag, jedoch bei O2. Mein Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 4 Jahren. Da vor Ort ein Vodafone Anschluss vorhanden ist, kann ich meinen Vertrag nicht kündigen. Ich finde es absolut frech, jetzt zwei Jahre jeden Monat 40€ leer zu bezahlen. 

Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen? Gibt es irgendeine Lösung?

Vielen Dank schon im Voraus.

4 Antworten 4
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

"Ich finde es absolut frech"

Werd erwachsen.

 

Die maximale Mindestvertragslaufzeit per Gesetz ist bei 24 Monaten - get your facts straight.

Fang damit an zu erwähnen wann die MVLZ des Vertrages abgelaufen ist oder wann dieser gestartet wurde.

 

Kurz und knapp: Umzugsmeldung -> wenn der Vertrag an der neuen Adresse nicht fortgeführt werden kann wird dieser beendet.

Wenn ein Vertrag mit VF bereits vorhanden ist bleibt der höherwertige erhalten.

 

HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

und O2 ist nunmal was anderes als VF

Und es gibt keinen Vertrag mit mehr als 24 Monaten Laufzeit bei Vodafone.

Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo, 

wie bereits mehrfach erwähnt, haben Verträge eine maximale Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Solltest du jedoch erst vor kurzem einen Tarifwechsel vorgenommen haben, startet die Mindestlaufzeit von 24 Monate neu. Auch damit kämst du aber nicht auf 4 Jahre...

Im Falle eines Umzugs zieht der Vertrag mit um - bei allen Providern. Das wäre auch bei o2 oder der Telekom der Fall und hat nichts mit Vodafone zu tun. Die Tatsache, dass ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen besteht, führt nicht zu einem Kündigungsrecht innerhalb der Mindestlaufzeit. Darüber muss man sich im klaren sein, wenn man sich (zu vergünstigten Konditionen) für 24 Monate bindet. Es gäbe alternativ auch Verträge ohne bzw. mit kürzeren Laufzeiten. Man hat also die Wahl.

Gruß Ines