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Lösung
am 24.10.2021 17:18
Eine kurze Frage zum Thema Umzug zum Partner. Ich ziehe Ende Januar zu meinen Lebensgefährten. Wir haben aktuell beide Kabelverträge, beide nur Internet. Den Beitrag mit den drei Szenarien hab ich gelesen. Grundsätzlich ist es bei uns dann ja Szenario 3.
allerdings hab ich Schwierigkeiten mit dem Punkt Kündigungsfrist 3 Monate ab dem Umzugstag (so steht es zumindest in dem Beitrag). Das würde ja heißen, dass ich noch drei Monate zahlen muss, obwohl ich den Vertrag nicht mehr nutzen kann und auch, dass der Anschluss in meiner aktuellen Wohnung noch drei weitere Monate blockiert ist und mein Nachmieter sein Internet nicht nutzen kann. Das kann ja wohl nicht sein...
ich hab ja auch hier in der Wohnung drei Monate Kündigungsfrist, warum kann ich also nicht jetzt schon ZUM Umzugsdatum kündigen?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
24.10.2021 17:35 - bearbeitet 24.10.2021 17:37
Du blockst kein Internet wenn dein Kabel Internet Vertrag noch läuft.
Du kannst 100000 Verträge pro Wohnung abschließen,.. Dein Nachmieter kann ohne Probleme sein Vertrag mitnehmen oder neu abschließen..
Ganz ehrlich, sei doch froh das du nur 3monate zahlen musst. Der Anbieter kann doch nichts dafür das du vorzeitig umziehst. Eigentlich kannst du dein Vodafone Anschluss auch bei deinem Partner ja nutzen.. Da müsstest du ja eigentlich weiter zahlen. Bzw bis zum ende der Vertraglaufzeit.
Das mit den 3monate ist eine Kulanz Lösung wenn in der Wohnung schon ein Kabel Internet Vertrag besteht.
Gesetzlich gibt es nur bei nicht verfügbarkeit oder wenn die Leistung nicht komplett erbracht werden kann diese Lösung mit den 3monaten.
Da braucht man auch nichts diskutieren denn dies ist wie gesagt gesetzlich geregelt..
am 24.10.2021 17:37
Richtig, wenn Du in deiner Wohnung eine Kündigungsfrist hast, kannst Du zum Vertragsende kündigen - nicht vorher. Wenn Du einen Mietvertrag über z. B. 2 Jahre geschlossen hast, kannst Du auch vorher ausziehen, der Vertrag bleibt natürlich bestehen, unabhängig ob Du die Wohnung auch nutzen möchtest.
Da Du mit Vodafone einen Vertrag über eine bestimmte Zeit geschlossen hast, gilt eben diese Vereinbarung natürlich auch (egal ob Du gar keine Dienste nutzt, wenig oder viel nutzt) , mit der Ausnahme der Sonderkündigungsregeln bei Umzug, wo je nach Fall zu Deinen Gunsten sogar eine vorzeitige Beendigung des Vertrages möglich ist und gewährt wird, sodass Du nicht einmal bis zum Vertragsende - wie es vereinbart war - zahlen musst je nach Fall.
am 24.10.2021 19:20
@ehaefner2505 warte mal auf einen Moderator, bei VF hat sich diesbeüglich etwas getan. Ich weiß nicht, ob die entsprechenden Hilfeseiten tatsächlich aktuell sind. Zum Teil hat man sie wohl den neuen Gegebenheiten angepasst, allerdings widersprechen sich die Regeln meiner Meinung nach. Bei Umzug - Tipps & Tricks - Vodafone Community heißt es unter szenario 2 "Dein aktueller Kabel-, DSL-, oder LTE-Vertrag ist an Deiner neuen Adresse nicht verfügbar?.... Die Frist beträgt 3 Monate (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG) und beginnt mit dem Eingang der Kündigung/Meldung." Bei szenario 3 steht aber auch "An Deiner neuen Adresse sind Deine bisher gebuchten Kabel-, DSL- und LTE-Produkte von Vodafone nicht verfügbar oder....Bei einer Nicht-Verfügbarkeit kannst Du Deinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Umzugstag vorzeitig kündigen. " Hier wird dann noch die Ausgleichszahlung erwähnt, die im Fall des Bestehens eines vorhanden Vertrags u.U, fällig wird.
Liebe Mods, bitte überprüft das mal.
P.S. Aus welchem Bundesland kommst du denn?
24.10.2021 19:46 - bearbeitet 24.10.2021 19:49
Am neuen Wohnort kann die gebuchte Leistung weiterhin genutzt werden. Insoweit gibt es kein Sonderkuendigungsrecht. Bei Zusammenzug bei dann vorhandenen 2 VF Internet & Phone Cable Verträgen kann auf Kulanzbasis um Beendigung eines Vertrages (der günstigere) gebeten werden oder eine Ausgleichszahlung erfolgen. Einen rechtlichen Anspruch gibt es nicht.
24.10.2021 21:42 - bearbeitet 24.10.2021 21:42
Ich komme aus Bayern.
@CE38 und nein am neuen Wohnort kann ich meinen Vertrag ja nicht weiternutzen, weil mein Lebensgefährte ja schon einen hat - der vor allem deutlich höherwertig ist (er hat ne 500er Leitung, ich nur ne 100er)
am 24.10.2021 22:24
@ehaefner2505 Es ist kein Problem, in einer Wohnung mehrere Kabelinternetverträge zu haben. Grundsätzlich gilt natürlich der wichtige Rechtsgrundsatz "Verträge sind einzuhalten" und deshalb gibt es auch keinen Rechtsanspruch auf Sonderkündigung, vor allem auch dann, wenn du in den Mietvertrag aufgenommen wirst und Verfügungsgewalt in der Wohnung hast. Wenn das nicht der Fall ist, könnte evtl. eine Nichtverfügbarkeit daraus "gebastelt" werden, aber das gehört nicht hierher. Warte mal auf einenMod, wie das mit den 3 Monaten bei Zusammenzug denn aktuell gehandhabt wird.
24.10.2021 23:03 - bearbeitet 24.10.2021 23:09
Du kannst an einer Cable Multi Media Dose mehrere Cable Router betreiben. Die Zuordnung zu einem Anschluss erfolgt direkt durch den Router. Die gebuchten Leistungen werden durch eine Config-Datei auf dem Router aktiviert. Du darfst das nicht mit einem DSL-Anschluss vergleichen.
am 25.10.2021 09:32
@ehaefner2505 schrieb:Ich komme aus Bayern.
@CE38 und nein am neuen Wohnort kann ich meinen Vertrag ja nicht weiternutzen, weil mein Lebensgefährte ja schon einen hat - der vor allem deutlich höherwertig ist (er hat ne 500er Leitung, ich nur ne 100er)
Wie schon geschrieben kann bei Kabel Internet mehrere Verträge an einem Anschluss laufen. Du kannst also dein Vertrag ohne Probleme dort weiter betreiben
am 25.10.2021 13:10
Hallo ehaefner2505,
theoretisch kannst Du Deinen Vertrag weiterhin nutzen, auch, wenn es in der neuen Wohnung schon einen Internet-Anschluss über Kabel gibt.
Melde uns Deinen Umzug einfach über unseren Umzugsservice und gib die Daten unseres Vertragspartners von der neuen Adresse mit an. Dein Vertrag wird dann mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Meldetag gekündigt.
Viele Grüße
Nancy