Frage
Antwort
Lösung
am 16.09.2021 12:20
Hallo 🙂
ich hab eine Frage bzg. Umzug und Kündigung. Ich ziehe jetzt zum 01.10 bzw. 18.10 um. In der neuen Anschrift ist mein TV Tarif so nicht mehr verfügbar und ich muss zustäzlich zu meinen jetztigen Kosten 14,99€ bezahlen, damit ich fernsehn schauen könnte. Gilt hier auch die 3 Monate Kündigungsfirst ab Umzug laut § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG. Weil der ursprüngliche Vertrag ist ja so nicht mehr an der neuen Anschrift verfügbar oder nicht?
LG und Danke
16.09.2021 12:42 - bearbeitet 16.09.2021 12:43
In deinem Vertrag zur TV Option (z.B. VodafoneTV Cable, HorizonTV Cable oder GigaTV Cable) hast du dich zu einem kostenpflichtigen TV-Kabelanschluss verpflichtet. Ein TV-Kabelanschluss ist die Grundlage fuer eine TV-Option. Bisher war das sicherlich ueber einen TV Mehrnutzervertrag mit Abrechnung über die Wohnungsnebenkosten abgedeckt. Jetzt musst du den TV-Kabelanschluss über einen Einzelnutzervertrag direkt bezahlen. Auch vorher hast du den TV-Kabelanschluss schon bezahlt.
am 17.09.2021 10:13
Danke für deine Antwort 🙂
Der Berater bei Whatsapp hat so schnell das Gespräch beendet, das ich ihn nicht weiter Fragen konnte.
am 18.09.2021 18:22
Hi ManuelaFerroli,
reicht dir das an Infos? Dann markiere die hilfreiche Antwort dann bitte also Lösung.
Wenn du allerdings noch Fragen hast, dann immer raus damit.
Gruß
Stephan