Umzug stornieren
nilsrosebrock
Smart-Analyzer
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Hallo Community Team,

 

ich benötige eine Stornierung des Umzugsservices. 

Wenn die alte übrige Mindestvertragslaufzeit für die neue Adresse übernommen werden kann, dann würde ich den Umzugsauftrag bestehen lassen.  Da jedoch eine Bearbeitungsgebühr und eine neue volle Mindestvertragslaufzeit entstanden ist, benötige ich eine Stornierung des kompletten Umzugauftrages. Der Widerruf für die neue Kundennummer ist ebenfalls verschickt.

 

Freundliche Grüße

11 Antworten 11
reneromann
SuperUser
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Eine neue Mindestlaufzeit startet bei einem reinen Umzug nicht - AUSSER du wechselst die Verträge (z.B. von Kabel auf DSL) oder die Geschwindigkeiten...

Danke für die Antwort. 

Ich bin etwas verwirrt.

Also ich hatte den Eazy 50- Tarif. Habe die Umzugsmeldung gemacht und dann die alte Kundennummer gekündigt und zum 01.07. läuft er aus, habe dafür die Bestätigung erhalten. Habe eine neue Kundennummer bekommen, in den Unterlagen dazu steht was von 24 Monaten. Wie kann ich denn die restliche Mindeslaufzeit dafür herausfinden?

Wenn das so ist, dass die alte Mindestvertragslaufzeit gilt und keine neue dazugekommen ist, dann würde ich den gesendeten Widerruf für den Umzug zurücknehmen und den Umzug regulär weitermachen. Können Sie mir da weiterhelfen?

@nilsrosebrock 

Bei einem neuen Vertrag steht ja die Frage im Raum, ob du noch innerhalb der 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung einen Widerruf machen kannst (nicht bei einem Shop Vertrag). Schau dir da deine Auftragsbestätigung nochmal genau an. Bei deiner Kündigung des Altvertrages zum 1.7.  kann durchaus ein neuer Vertrag mit neuer MVLZ von 24 Monaten gemacht worden sein. 

 


@CE38  schrieb:

Bei deiner Kündigung des Altvertrages zum 1.7.  kann durchaus ein neuer Vertrag mit neuer MVLZ von 24 Monaten gemacht worden sein. 


Auch ohne dass du es gewollt hast. Wäre nicht der erste Fall, von dem man liest. Allerdings muss dann VF nachweisen, dass du tatsächlich den Vertrag haben wolltest. Die Auftragsbestätigung alleine reicht dafür nicht aus. 

Allerdings sind deine Angaben da nicht so ganz eindeutig. Grundsätzlich gilt: Bei einem Umzug zieht der alte Vertrag mit um - ohne jede Änderung der Leistungen bzw. Laufzeiten. Auch eine Kündigung ist da nicht so ohne weteres möglich. Also irgendwas fehlt bei deiner Erklärung, was es mit der Kündigung zum 1.Juli auf sich hat. 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Also irgendwas fehlt bei deiner Erklärung, was es mit der Kündigung zum 1.Juli auf sich hat. 


Ich gehe davon aus, dass zum 01.07. regulär gekündigt wurde - und jetzt eine Umzugsmeldung on top kam.

Dann würde die alte Kündigung zum 01.07. natürlich weiterhin gelten - und wenn man jetzt verlängern will, dann nur für die "normalen" Konditionen, ergo um 24 Monate.

Verstehe. Bedanke mich für die Antworten.

Ich habe jetzt auch die neue Kundennummer gekündigt.

Und die Umzugsmeldung war vom 26.05., also wurde innerhalb der 14-Tage-Frist widerufen.

Ich warte auf die Bestätigungen für den Widerruf und die Kündigung und dann seh ich weiter.

Der Widerruf sollte ja die neue Kundennummer aufheben, da es innerhalb der Frist war, richtig?

Du kannst einen Umzug nicht widerrufen...

Davon abgesehen bist du vertraglich verpflichtet, einen Umzug unverzüglich an Vodafone zu melden.


@nilsrosebrock  schrieb:

Verstehe. Bedanke mich für die Antworten.

Ich habe jetzt auch die neue Kundennummer gekündigt.

Und die Umzugsmeldung war vom 26.05., also wurde innerhalb der 14-Tage-Frist widerufen.

Ich warte auf die Bestätigungen für den Widerruf und die Kündigung und dann seh ich weiter.

Der Widerruf sollte ja die neue Kundennummer aufheben, da es innerhalb der Frist war, richtig?


Wenn du tatsächlich gekündigt und nicht widerrufen hast, greift die Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Bezüglich der Umzugsmeldung hat @reneromann dir ja schon geantwortet.

Wenn man einen Umzug nicht widerrufen kann, dann habe ich effektiv nur gekündigt, okay.

Wenn durch einen Umzug die Vertragslaufzeit nicht verlängert wird. Dann gilt - trotz neuer Kundennummer für die neue Adresse - die alte Restlaufzeit, soweit ich das jetzt verstanden habe. Im Endeffekt warte ich jetzt also auf die Bestätigung der Kündigung für die neue Kundennummer und bin dann schlauer. Danke sehr.