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23.12.2024 12:29 - bearbeitet 23.12.2024 12:31
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin vor Monaten bereits ins Ausland (Schweiz) gezogen und habe damals bereits mit dem Umzugsservice telefoniert. Das war am 01.08.
Mir wurde gesagt, die Kündigung sei durch und im gleichen Zug wurde mir ein Rücksendeschein per E-Mail zugestellt, um meinen Router zurückzusenden. Den Router habe ich damals zurückgesendet und ich dachte alles sei erledigt.
Nun wurde mir seit dem monatlich weiter Geld abgebucht. Heute rufe ich den Umzugsservice noch ein Mal an um nachzufragen und mir wird gesagt der Vertrag wurde nicht gekündigt und laufe weiter. Ob ich denn eine Kündigungsbestätigung hätte, auf die ich mich berufen könnte. Ohne diese könne man nichts machen und nur zu jetzt noch ein Mal kündigen.
Ich habe keine Kündigungsbestätigung erhalten bei meiner telefonischen Kündigung und nur den Rücksendeschein zugeschickt bekommen per E-Mail. Zudem sagte der (neue) Umzugsservice Mitarbeiter es sei nichts eingetragen worden zu dem Kündigungsgespräch im August.
Hätten Sie Ratschläge, was ich in dieser Situation machen kann? Ich dachte erst es werde weiter Geld abgebucht, weil der Vertrag ein bis drei Monate auslaufe, aber es war wohl, weil der Mitarbeiter es einfach nicht gekündigt hat. Nicht nur dass, er hat keinerlei Aufzeichnung darüber gemacht in meinem Konto. Das ist wirklich ärgerlich und teuer. Kann ich ohne eine Kündigungsbestätigung irgendwas tun? Das einzige was ich habe ist die Rücksendeschein E-Mail vom 01.08. und auch mein Anrufprotokoll auf dem Handy mit dem Umzugsservice vom gleichen Datum.
Ich wünsche allen eine gute Weihnachtszeit.
am 23.12.2024 15:08
Hast du entsprechende Dokumente die deinen Umzug bestätigen? - An/Ab/Ummeldung von den Gemeinden?
25.12.2024 01:35 - bearbeitet 25.12.2024 01:40
Kurzgesagt: Anmeldung im Ausland hab ich.
Abmeldung/Ummeldung sollte hoffentlich nicht gefordert werden in meinem Fall bei einem einjährigen Studienaufenthalt. In diesem Fall behält man häufig einen deutschen Wohnsitz, auch wenn man dort natürlich nicht wohnt zur Zeit des Studienaufenthalts. Wenn es ein Dokument zur Ab-/Ummeldung braucht dann würde darauf eine andere als die von Vodafone belieferte deutsche Adresse stehen, wo ich nicht wohne während der Zeit (Adresse der Eltern). Aber das hat mit meinem Umzug ins Ausland ja nichts zu tun.
PS: falls es ein Problem mit Kündigungen wegen Umzug bei einem befristeten Auslandsaufenthalt wie Auslandssemestern/-jahren gibt. In meinem Fall werde ich nach diesem Aufenthalt auch im Ausland wohnen bleiben.
25.12.2024 02:01 - bearbeitet 25.12.2024 02:12
Doch, es bedarf der Abmeldung!
Du musst den Nachweis erbringen, dass du an eine nicht versorgbare Stelle verzogen bist - und das geht nur mit der Abmeldung und nicht mit der Anmeldung, da die Anmeldung ja auch, wie offenbar von dir geplant, für einen Zweitwohnsitz gelten kann.
am 25.12.2024 09:34
Das eigentliche Problem liegt darin, dass du dich ausschließlich auf telefonische Aussagen verlassen hast.
Nach meiner dunklen Erinnerung von vor ein paar Jahren war die Anmeldung in der Schweiz gar nicht so zügig möglich.
Dass allerdings der Telefonsupport von Vodafone einfach gesagt hat, dass alles erledigt ist und sogar das Rücksendeformular geschickt hat, ohne die Entscheidende Kündigung zu schicken ist sehr seltsam.