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Umstellung von Unitymedia auf aktuellen Vodafone Tarif
Badboy1978
Smart-Analyzer
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Hallo zusammen,

ich bin ein ehemaliger Unitymedia Kunde mit einem 3 Play 150 aus dem Jahr 2013. Ich würde gerne in einen aktellen Vodafone Tarif wechseln. Deshalb hab ich beim Kundenservice angerufen. Der nette Herr am Telefon hat sich dann die Sache angesehen und gemeint, dass eine Umstellung nicht möglich sei. Außer ich würde in einen Tarif wechseln, indem die Monatlichen Gebühren höher sein, als die die ich jetzt bezahle. Ich solle meinen Vertrag, der noch bis April 2022 läuft, küdigen und mir dann ein neues Angebot machen lassen.

Als ich einige Tage später wegen einer technischen Frage den Kndenservice per WhatsApp kontaktierte, kamen wir unter andem auch auf meinen aktuellen Vertrag zu sprechen. Der Kolege meinte, er könne mal sehen was er da machen kann und unterbreitete mir ein gutes Angebot. 

Nun meine Fragen: Warum ist eine Umstellung jetzt doch plötzlich möglich, obwohl der Herr am Telefon mir was andes erzählt hat? Die zweite frage bezieht sich auf das Angebot des Kolegen aus dem Chat: unter anderem soll das neue Angebot auch eine GigaTV Cable Box 2 beinhalten, welche, wenn ich das Angbot annehme, aber erst nach ca. 2 Wochen bei mir ankommen soll. Ab wann würde der Vertrag gelten? Direkt bei Abschluß, oder erst nach Erhalt der Hardware? Weil wenn die Hardware erst nach 2 Wochen ankommt, der Vertag aber schon bei Anschluß zu laufen beginnt, habe ich ja kein Widerrufsrecht mehr, oder?

Wer kann mir auf meine Fragen eine Anwort geben?

 

MfG Markus

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
reneromann
SuperUser
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Das Widerrufsrecht ist KEIN Recht zum Testen der Geräte oder Dienste, sondern nur ein Recht, dass du dich von einer unliebsamen Vertragsentscheidung wieder lösen kannst. Daher gilt das Widerrufsrecht ab dem Moment, wo du über dieses belehrt wurdest (das muss nicht mal der Vertragsstart sein).

 

Ansonsten kann es durchaus sein, dass der zweite Mitarbeiter andere Berechtigungen hat und daher den alten 3-play-Vertrag per sofort in einen TV- und einen Internetvertrag aufsplitten und dann entsprechend anpassen könnte...

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3 Antworten 3
reneromann
SuperUser
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Das Widerrufsrecht ist KEIN Recht zum Testen der Geräte oder Dienste, sondern nur ein Recht, dass du dich von einer unliebsamen Vertragsentscheidung wieder lösen kannst. Daher gilt das Widerrufsrecht ab dem Moment, wo du über dieses belehrt wurdest (das muss nicht mal der Vertragsstart sein).

 

Ansonsten kann es durchaus sein, dass der zweite Mitarbeiter andere Berechtigungen hat und daher den alten 3-play-Vertrag per sofort in einen TV- und einen Internetvertrag aufsplitten und dann entsprechend anpassen könnte...

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dass ein Widerrufsrecht nicht zum Testen von Geräten oder Diensten da ist, ist mir durchaus bewusst. Auch wenn es in meinem Post nicht so rüber gekommen ist.

Und dass es unterschiedliche Mitarbeiter mit unterschiedlichen Kompetenzen bei euch gibt, verstehe ich jetzt auch.

Damit würden meine Fragen hinreichend beantworten und das Thema hier kann bitte geschlosse werden.

Grüße Markus 

@Badboy1978 markiere bitte noch eine Antwort als Lösung, dann können wir hier zu machen.