Tariferhöhung
RichLE
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich habe einen laufenden Vertrag bis Juni 2024 . Jetzt habe ich per E-Mail erfahren das mein Vertrag erhöht wird. Erstens finde ich nichts davon in meinem Account und zweitens ist das überhaupt rechtens!? Ich habe einen laufenden Vertrag und da kann man doch nicht mittendrin einfach erhöhen? Oder sehe ich das falsch? 

9 Antworten 9
andreasabaad
SuperUser
SuperUser

Seit 08/22 Ist ist dies ein reines Kunden helfen Kunden Forum. 

Du musst dich an die offiziellen Kontaktstellen wenden.

https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954

Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

hier einfach mal oben die Suche nutzen!

Der glubb is a Depp
peter12_
Giga-Genie
Giga-Genie

Hi,

 

doch ist Rechtens wen die der Vertragspartner im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht einräumt, was Vodafone tut -> anderen Provider suchen, wen man mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.

 

Grüße

GigaZuhause 250 Kabel mit Technicolor TC4400-EU/Arris TM3402B
C4sti3l
Host-Legende
Host-Legende

Hallo @RichLE,

"Die Verbraucherzentrale hält die Preiserhöhungen für unzulässig. Man prüfe daher nun eine Sammelklage. Ziel dabei sei es, dass die Verträge zu den vereinbarten Preisen fortgesetzt werden und bereits gezahlte Beträge zurückerstattet werden. Dafür benötigt die Verbraucherzentrale aber die Mithilfe von Betroffenen. Diese können in einem Online-Formular alle nötigen Informationen hinterlegen."

 

Update 27. Oktober: Stel­lung­nahme von Voda­fone

Wir haben Voda­fone um eine Stel­lung­nahme gebeten.

"Es handelt sich hierbei um die Fest­netz-Preis­erhö­hung, die wir bereits im März diesen Jahres ange­kün­digt haben", so die Pres­sestelle des Konzerns. "

Zu diesem Zeit­punkt haben wir damit begonnen, erste Kunden über die notwen­dige Preis Anpassung zu infor­mieren.

Über die nächsten Monate folgten dann weitere Wellen.

Anpas­sungen bei der Selek­tion führten letzt­end­lich dazu, dass die letzten Kunden erst jetzt infor­miert werden konnten."

 

Quelle siehe hier. 

Über ein "Danke" (Daumen hoch) würde ich mich sehr freuen.
flykobold
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich habe nachgefragt und von der Hotline erfahren, das ich dazu eine Mail bekommen haben soll. Da kann ich mich nicht dran erinnern da etwas bekommen oder davon gelesen zu haben. Da frage ich mich dann auch ob das rechtens ist oder eine einfache Mail, die man meistens als Werbung interpretiert und wegklickt, als geeignetes Instrument ausreicht.

Die eMail kam bei mir mit dem Titel „Informationen zu Ihrem Tarif“ - sowas sollte man nicht einfach wegklicken. Und ja, die Erhöhung per eMail mitzuteilen ist rechtlich okay, wenn man dem Provider den Kontakt per eMail erlaubt hat und die eMail alle relevanten Daten enthält (eine reine Aufforderung, online zu gehen und nachzuschauen wäre hingegen nicht ausreichend).

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Am besten alles digital Handhaben - Widerruf, Kündigungen, jedes Anliegen - aber sobald ums die eigene Knete geht - ist eine Email "rechtlich okay" .... holy moses

Und warum findet die Verbraucherzentrale das dann nicht ok. Bei Vertragsabschluss und Änderungen kann ich die Nachrichten, die ja auch per Mail kommen, dann parallel auch in meinem Konto einsehen. So geht nichts verloren. Ist bei dieser Erhöhung, die ja auch eine Änderung darstellt, komischer Weise auch nicht der Fall.

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Weil die Verbraucherzentrale auch ihre Daseinsberechtigung erbringen muss.

Und als Test ob das mit "Sammelklagen" in D funktioniert wie man sich das vorstellt.

Im Umkehrschluss muss nämlich dann auch gesagt werden - wozu gibt es dann noch AGBs etc. wenn diese so gut wie keine Bedeutung mehr haben. Und als Kunde bist du der erste der dann weint wenn Verträge nur noch Willy Nilly umgesetzt werden weil es keine definierte Geschäftsbedingung ... oder *hust hust* allgemeine Geschäftsbedingung mehr gibt.

 

Und dann noch kurz ein Reality Check: Die vzbv hätte die AGBs von VF schon vorher einsehen können und darauf hinweisen könnnen das diese "unzulässig" sei - aber als Kunde bist du der vzbv auch nichts Wert ausser ein Publicity Stunt.

Und dann wird noch nebenbei geklärt was mit dem Wort "unzulässig" gemeint ist - denn der AGB Passus ist fast ein 1:1 Auszug aus dem TKG - infolgedessen müsste man den TKG §57 Abs. 2  (nur für dich rausgesucht) komplett entfernen und Vertragsänderungen während einer Laufzeit untersagen.

Jeder der jetzt Yeah ruft - das beisst dir heute und morgen nicht in den Hintern aber übermorgen..... so wie jedes mal 😉

Auch muss man hinterfragen warum es diesen Absatz überhaupt gibt wenn ihn keiner nutzen darf - so wie es dargestellt wird.

 

Und abschliesend: Klage wurde eingereicht, Bedeutung für dich - erstmal nichts. Erst wenn ein es ein rechtskräftiges Urteil gibt.

Bis dato hat noch keiner Recht.