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am 08.03.2024 11:22
Hallo,
wir wurden für unser Mehrfamilenhaus letztes Jahr von Vodafone gedrängt eine Vertragsänderung abzuschließen mit dem versprechen, dass sich nichts ändert und dass die Änderung notwendig sei für den Anschluss.. Nun mussten wir aber feststellen, dass Vodafone hier einen neune Vertrag daraus gemacht hat mit 24 Monate Laufzeit. Meines Erachtens mit dem Hintergrund das Sonderkündigungsrecht der TKG Novelle zum 1. Juli 2024 zu umgehen. Wie geht Vodafone damit jetzt um, wenn Mieter die Kosten nicht mehr akzeptieren ab dem 1. Juli?
Grüße
am 08.03.2024 11:55
Die Kosten bleiben bei dir als Vermieter hängen...
Du bist als Vermieter rechtlich gesehen halt kein Verbraucher, sondern ein Kaufmann und damit gelten die Verbraucherschutzrichtlinien für Verbraucher für dich -in deiner Rolle als Vermieter- nicht.
Und da wir nichts über die Vertragsinhalte wissen, kann dir hier auch niemand sagen, was du weiter bezahlen musst -oder- ob es sich lediglich um eine Versorgungsvereinbarung handelt, bei der die Mieter schon seit Längerem eigene Verträge abschließen müssen. Ebenfalls kann hier niemand nachvollziehen, was damals zwischen euch umd Vodafone ausgemacht wurde - etwaige "Versprechen", sofern nicht schriftlich fixiert, sind rechtlich komplett belanglos.
08.03.2024 11:56 - bearbeitet 08.03.2024 11:57
Bei der TKG Novelle zum 1.Juli geht es nur um TV, wenn der Vertrag ausschließlich über Vodafone läuft.
Wird das TV über die Mietnebenkosten abgerechnet?
Wenn ja, müssen die Mieter Einzelverträge abschließen, wenn sie weiterhin Kabel-TV nutzen wollen.
Wenn nein, ändert sich für die Mieter nichts.
Spätestens ab dem 1.7. darfst du aber keine Gebühren fürs TV einziehen.
am 08.03.2024 12:45
@reneromann Hast du für die Vermietergeschichte einen Link?
Hintergrund: Soweit mir bekannt ist, sind die entsprechenden Nebenkosten nur relativ langfristig kündbar.
Bei unserer letzten Eigentümerversammlung im Mai letzten Jahres wurde vereinbart, dass wir es bis zum 30.6. weiterlaufen lassen. Das wäre aber nach deinen Erkenntnissen für die Eigentümer gar nicht möglich, die ihre Wohnungen vermietet haben.
Die nächste Versammlung wird vorraussichtlich erst in den nächsten Monaten stattfinden. Dann hätte wohl die Verwaltung einen Fehler gemacht.
am 08.03.2024 21:29
am 15.03.2024 11:00
Hallo HausHelene,
ja, es gibt ein Sonderkündigungsrecht aber nur wenn der Vertrag vor 2021 geschlossen wurde. Das macht mich ja so fassunglos. Hier schein Vodafone bewusst Kunden zu drängen den Vertrag anzupassen. bei uns mit der Begründung, dass ohne die Anpassung kein Service mehr möglich ist. Damit schließt Vodafone einen neuen Vertrag ab und umgeht so das Sonderkündigungsrecht. Das ist für mich schon fast kriminell was Vodafone da treibt. Und wenn man anrufe legen man entweder sofort wieder auf oder bekommt vorgeschlagen, dass man es doch einfach auf einem anderen Weg bei dem Mietern abrechnen sollte - man wird als zum xxx aufgefordert. Bin echt fassungslos.
am 15.03.2024 11:25
Woher kommt die Info "vor 2021" ?
am 15.03.2024 11:47
@HausHelene schrieb:
Woher kommt die Info "vor 2021" ?
Aus den von dir bereits erwähnten Übergangsvorschriften im TKG...
Da heißt es in § 230 (5) TKG
(5) Jede Partei kann einen vor dem 1. Dezember 2021 geschlossenen Bezugsvertrag über die Belieferung von Gebäuden oder in den Gebäuden befindlichen Wohneinheiten mit Telekommunikationsdiensten wegen der Beschränkung der Umlagefähigkeit nach § 2 Satz 1 Nummer 15 Buchstabe a und b der Betriebskostenverordnung frühestens mit Wirkung ab dem 1. Juli 2024 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, soweit die Parteien für diesen Fall nichts anderes vereinbart haben. Die Kündigung berechtigt den anderen Teil nicht zum Schadensersatz.
Wer also nach dem 01.12.21 einen solchen Vertrag als Eigentümer abgeschlossen hat, hat -da dann die TKG-Änderung bereits bekannt sein musste- kein Sonderkündigungsrecht mehr.
Und da man als Vermieter einer Immobilie prinzipbedingt gewerblich handelt, greifen auch andere Verbraucherschutzvorschriften nicht. Wer also als Vermieter/Eigentümer nach dem 01.12.21 einen langlaufenden Vertrag abgeschlossen hat, hat die A-Karte.
Du könntest die TV-Kosten als Teil der Kaltmiete umlegen - ähnlich wie als Teil der Kaltmiete auch "Flatrates" für Strom, Wasser und Internet oder etwaige Möblierung möglich sind. Das geht auch weiterhin - nur muss das im Mietvertrag explizit so geregelt sein.
Nur die Abrechnung über die Nebenkosten ist ab dem 01.07. tabu...
Wenn ihr also wirklich letztes Jahr einen Vertrag über 24 Monate abgeschlossen habt, bezahlt ihr den am dem 01.07. komplett selbst -- und da ihr gewerblich den Vertrag mit Vodafone geschlossen habt, greifen Verbraucherschutzrechte dort nicht. Dies gilt insbesondere auch für ein "wir wurden gedrängt" oder "wir wussten nichts" -- diese Aussagen greifen bei gewerblich handelnden Personen nicht.
am 16.03.2024 15:36
Man hätte bei deinen ursprünglichen Beitrag alles vermuten können.