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Lösung

Störungsticket unmöglich, da alter *Kabel-VERTRAG* (PAY-TV) *nicht erkannt wird*
srom_hb_ra
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Versuche sei gestern für meine Seniorenmutter eine *TV-Störung* zu melden, da die monatlich bezahlten Zusatzkanäle gestört sind (Karos anstatt Bild, Rauschen anstatt Ton).
Wenn ich versuche einen Störungsticket zu erstellen bzw. diesen Vetrag mit dem bestehenden Telefon-/Internetkonto zu verbinden, sagt mir die Vodafone- Website, dass die angegebene *Kundennummer nicht existiert*.
Schade nur, dass sie seit Jahren über diese Kundennr. 4,90€ monatlich für eine sehr schlechte Leistung zahlt: Der Empfang von 4 italienischen Fernsehsendern, von denen meist 2 gesperrt sind (warum eigentlich'?).
Die Nr. wird von Vodafone selbst beim SEPA-Einzug angegeben.

BITTE MELDEN !

6 Antworten 6
reneromann
SuperUser
SuperUser

Bei sehr alten Kundennummern kann es durchaus vorkommen, dass diese online nicht akzeptiert werden.

Davon abgesehen kannst du einen Account, der für Kundennummer 1 mit Internet&Telefon verknüpft ist, nicht mit Kundennummer 2 für TV verknüpfen.

 

Was die zeitweise Sendersperre anbetrifft: Sender wie RAI, aber auch der ORF, kaufen die Sendelizenzen, gerade für Sportevents, nur für den "lokalen" Markt, also das eigene Land, ein, weil es günstiger ist, als die Lizenzen weltweit zu bezahlen. Sie müssen dann aber auch sicherstellen, dass die Sendungen außerhalb des eigenen Lands, also z.B. im Kabelnetz von Vodafone, nicht sichtbar sind - daher werden die Sender dann aus lizenzrechtlichen Gründen für die Dauer der entsprechenden Übertragung "gesperrt".

Vielen Dank #reneromann für die Antworten.
Zu meiner Frage 1 nochmal:

Wie kann ich die Störng melden, wenn der Kundenservice nur für Kundenummern zu erreichen ist, die die Software erkennt?
Weshalb kommen die Empfangsstörungen in regelmäßigen Abständen immer wieder vor? (So alle 1-2 Monate stundenlang, oft über 1-2 Tage wie JETZT)

Hast du mal das Antennenkabel ausgetauscht? Meist liegt es schon an sowas einfachem. Denn wenn ein:e Techniker:in kommt, zahlt deine Mutter dafür 99,50 €, wenn nur eine TV-Störung besteht. Da endet die Zuständigkeit von Vodafone leider am Hausübergabepunkt, die Hausverkabelung inkl. dem Kabel von der MMD zum TV-Empfänger fällt in den Bereich des Hauseigentümers bzw. das Kabel von der MMD zum Empfänger in den Bereich des Kunden. Anders sieht es aus, wenn ein Kabelanschluss mit Service gebucht ist, dann entstört Vodafone auch da kostenfrei.

Beim Antennenkabel von der MMD zum TV gehe ich noch mit Dir einig.

Bei mir hat in grauer Vorzeit ein Dienstleister von KBW auch den Verstärker,, die Verteilerschiene und die Leitung zur MMD verlegt. Da kann doch VF jetzt nicht kommen und sagen, daß deren Verantwortung am Übergabepunkt endet. Dann könnte ich ja sofort engegen dem Aufkleber am Verstärker rumdrehen. Nach dem allgemeinen Verständnis ist doch seit der Diskussion zur freien Routerwahlder der Netzbetreiber bis zur MMD in der Verantwortung. Oder hat sich da was geändert?!

Gruß ervau

Für Telefon und Internet ist das richtig, da geht die Verantwortung bis zur MMD. Das gilt aber nicht bei alleinigen TV-Problemen. Allerdings ist das Dilemma, das die Hausverkabelung (sog. Netzebene 4) laut BGB im Eigentum des Hauseigentümers steht. Somit ist dieser dafür verantwortlich, das die auch technisch in Ordnung ist.


@ervau  schrieb:

Beim Antennenkabel von der MMD zum TV gehe ich noch mit Dir einig.

Bei mir hat in grauer Vorzeit ein Dienstleister von KBW auch den Verstärker,, die Verteilerschiene und die Leitung zur MMD verlegt


Ja, im Auftrag des Hauseigentümers und auf seine Verantwortung. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gehören die Dinge alleine dem Hauseigentümer und er ist alleine dafür verantwortlich, bei Ausfall oder Defekt der Anlage diese wieder instandsetzen zu lassen.

 

VF ist in dem Moment bei raus - auch KBW wäre es gewesen - weil die Anlage im Haus nicht VF/KBW sondern dem Hauseigentümer gehört. VF/KBW werden in dem Moment nur gegen Gebühr tätig - du kannst sie zur Instandhaltung beauftragen, kostet dann aber halt Geld. Oder es gibt einen kostenpflichtigen (zusätzlichen) Wartungsvertrag - dann macht das auch VF/KBW für dich kostenlos...

 


@ervau  schrieb:

Dann könnte ich ja sofort engegen dem Aufkleber am Verstärker rumdrehen.


Kannst du auch - wenn daraus Störungen resultieren, haftest du natürlich auch dafür...

 


@ervau  schrieb:

Nach dem allgemeinen Verständnis ist doch seit der Diskussion zur freien Routerwahlder der Netzbetreiber bis zur MMD in der Verantwortung. Oder hat sich da was geändert?!


Internet & Telefon sind aber eine andere Geschichte als TV.

 

Bei I&P wird die Vermarktung nur dann vorgenommen, wenn der Eigentümer eine sogenannte Multimediagestattung erteilt - also sich gegenüber VF verpflichtet, dass er sämtliche Maßnahmen ergreift oder ermöglicht, um das Hausnetz entsprechend instand zu setzen oder instand zu halten. Meist geht dies mit einer längerfristigen Bindung über mehrere Jahre an VF einher, wenn VF das Hausnetz kostenlos modernisieren und/oder instandsetzen soll.

 

Bei TV hingegen gibt es eine solche Verpflichtung nicht - hier endet die Zuständigkeit am HÜP - ähnlich wie die Zuständigkeit der Telekom bei Telefonleitungen am APL (und nicht an der Dose) endet.