Störung/Erstattung
Anrsp
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich hatte 3 Wochen lang eine Störung. Und dass ich als Entschädigung nur eine Gutschrift für die Zeit des Ausfalls bekomme und sonst nichts ist eine Frechheit. 3 Wochen datenvolumen extra buchen müssen und weil ich Mobilfunk nicht Vodafone Kunde bin muss ich mir von der Telefon Hotline Dame mir anhören dass es frech sei diese erstattet haben zu wollen. Hat man da ein Recht auf Sonderkündigung bei so großen Störungen? 

5 Antworten 5
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Eine Gutschrift auf den Inet Vertrag kannst du bei der Hotline anfordern,

 

Das mobiles Datenvolumen von Fremdanbietern nicht erstattet wird ist nichts neues.

Aber ne Wiedergutmachung wäre angebracht oder nicht? Vor allem wenn man schon ewig Kunde ist. 

@Anrsp Wie sollte denn diese "Wiedergutmachung" aussehen? 5€, 50€ oder mehr?

Auch wenn es sehr ärgerlich ist, einen dreiwöchigen Ausfall zu haben, finde ich derartige Debatten irgendwie lächerlich. 

Was ist denn daran bitte lächerlich? Wenn sie keine Hilfe beitragen dann halten sie sich raus und fertig. Sie haben wohl keine anderen Hobbys bzw. hier Leuten auf die Nerven gehen ist ihr Hobby. 

@Anrsp Dies hier ist eine öffentliche community. Und im Rahmen der Forenregeln kann jeder dazu seine Meinung schreiben. Es steht Ihnen also nicht zu, mir den Mund verbieten zu wollen!

Sie haben ihre gesetzlichen Rechte, zu finden im Telekommunikationsgesetz § 58 III. Nach der Rechtsprechung des BGH haben Sie auch Anspruch auf Schadenersatz. Der ist allerdings nicht üppig und hat nichts mit den Ausgaben für einen anderen Anbieter zu tun.

Und lächerlich finde ich die Erwartungshaltung, dass der Anbieter noch was drauflegen soll, damit der Kunde auch ja nicht kündigt. Meist tut er das aber doch, wenn ihm ein anderes Angebot verlockend genug erscheint.

Ach ja, jetzt nach Ablauf der Störung haben Sie selbstverständlich kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Und auch während der Beeinträchtigung wäre es bei drei Wochen vermutlich an der erforderlichen Fristsetzung gescheitert.

Ach ja, die Frage welche Wiedergutmachung Ihnen vorschwebt, wollen Sie auch nicht beantworten.