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am 01.04.2021 15:22
Hallo liebe Community,
ich ziehe zum 30.04.21 aus meiner jetzigen Wohnung aus und ziehe in einen Haushalt mit bestehendem Internetanschluss (von RLP nach Bayern). Daten dazu liegen mit aktuell nicht vor, aber ich glaube das dort auch von Vodafone bezogen wird.
Besteht für mich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Wie lange ist dann meine Kündigungsfrist? Auch drei Monate ab Umzug?
Falls ich das Recht auf sonderkündigung habe, kann mir jemand bitte sagen, wie ich das zu formulieren habe und welche Angaben ich dazu machen muss?
Vielen Dank vorab!
Mfg Erwin 🙂
am 01.04.2021 15:34
Wenn am neuen Standort kein Vodafone Anschluss geschaltet werden kann, dann hast du ein 3-monatiges Sonderkündigungsrecht.
Anders schaut es natürlich aus, wenn dort auch ein Anschluss möglich wäre.
Am einfachsten verwendest du den Online Umzugsservice, da siehst du gleich ob an deiner neuen Adresse ein Anschluss möglich wäre.
Gruß Kurt
am 01.04.2021 15:37
Eine sonderkundigung ist das nicht direkt. Das ist eine außerordentliche Kündigung auf Kulanz.
Das funktioniert auch nur wenn dort Kabel Internet besteht. Wenn dort ein DSL Anschluss vorhanden ist, musst du den Internet Vertrag mit umziehen lassen sofern dieser dort vorhanden ist.
Wenn dort Kabel Vodafone vorhanden ist. Brauchst du die Kundenummer aus der neuen Wohnung.
Du meldest ein Umzug, und gibst dabei die Kundenummer der neuen Wohnung an und schreibst das dort ein Kabel Vertrag von Vodafone besteht.
Dann musst du 3monate ab Umzug weiter zahlen.
Beachte es ist eine Kulanz Entscheidung und kann jederzeit widerrufen werden.