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Sonderkündigungsrecht meines Kabelvertrags.
UB7
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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe mich an Sie aufgrund einer persönlichen Angelegenheit gewandt und bat um Sonderkündigungsrecht meines Kabelvertrags.

 

Aufgrund meiner aktuellen Trennung von meiner Ehefrau (körperliche Gewalt, Bedrohung etc.) und dem damit verbundenen Umzug, bitte ich höflich darum, den Sonderkündigungsschutz in Anspruch nehmen zu dürfen.

 

Momentan beziehe ich bereits Internetdienste über den DSL-Vertrag meiner Eltern bei 1&1, wodurch meine technische Versorgung gewährleistet ist.

 

Eine Kopie meiner neuen Meldeadresse zur Aktualisierung meiner Unterlagen habe ich auch zugeschickt.

 

Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich heute eine Nachricht erhalten habe, in der mir mitgeteilt wurde, dass mein Vertrag nicht vorzeitig gekündigt werden kann, da das bezogene Kabelprodukt an meiner neuen Adresse verfügbar ist. Daher kann mein Vertrag erst zum Ende der Vertragslaufzeit, am 14.08.2025, gekündigt werden.

 

Um die Kündigung gemäß meinem Wunsch bearbeiten zu können, baten Sie mich um die Zusendung eines Nachweises meines Vermieters oder des Wohnungseigentümers über den nicht nutzbaren Kabelanschluss bzw. die Weigerung zur Installation der erforderlichen Gerätschaften.

 

Da weder meine Eltern noch meine Großeltern im Haus einen Kabelanschluss besitzen und auch keinen haben möchten, möchte ich Sie höflich bitten, den Fall erneut zu prüfen.

 

 

 

1 Antwort 1
reneromann
SuperUser
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Nur um das nochmal generell klarzustellen:

Es gibt kein allgemeines Kündigungsrecht bei Umzug - auch nicht bei Umzug an eine Adresse, wo bereits ein anderweitiger Vertrag besteht. Es gibt lediglich ein Kündigungsrecht, wenn die Schaltung technisch unmöglich ist -- das kann aber nur ein Techniker vor Ort beurteilen.

 

Gerade wenn das Haus einen Kabel-Übergabepunkt im Keller hat, sind die technischen Voraussetzungen erfüllt - dann gibt's erst einmal keine Kündigung, insbesondere dann nicht, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt. Nur bei Mehrparteienhäusern muss zusätzlich noch die Zustimmung des Vermieters zur Verlegung der Kabel in die jeweilige Wohnung vorliegen - bei Einfamilienhäusern braucht es das jedoch nicht, weil das Kabelmodem dort dann auch im Keller installiert werden kann.

 

Davon abgesehen befindest du dich hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum - Moderatoren oder Mitarbeiter von Vodafone dürfen hier seit fast 2 Jahren keine Einzelanliegen mehr bearbeiten. Es wird also niemand dein Anliegen prüfen...